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American Depositary Receipt (ADR)

American Depositary Receipts sind Zertifikate, die das Eigentum an Aktien ausländischer Unternehmen verbriefen und an amerikanischen Börsen gehandelt werden. ADRs werden von US-amerikanischen Depotbanken ausgegeben, die die zugrundeliegenden Aktien ausländischer Unternehmen erwerben und halten. ADRs bieten die Möglichkeit, in nicht in den USA ansässige Unternehmen zu investieren und Dividendenzahlungen in US-Dollar zu erhalten.

Die Depotbanken, die ADRs erstellen und verwalten, erheben regelmäßig eine geringe Servicegebühr – üblicherweise 0,01 bis 0,05 US-Dollar pro Aktie und Jahr. Diese Gebühren können auf zwei Arten einbehalten werden:

  • Über Dividendenzahlungen: Die Gebühr wird von der erhaltenen Dividende abgezogen.
  • Per Lastschrift: Die Gebühr wird von Ihrem Lightyear-Saldo abgezogen, sobald die Depotbank sie erhebt, üblicherweise einmal pro Jahr. Im Falle einer Lastschrift sehen Sie die Gebühr als Eintrag in Ihrem Transaktionsbereich.

Die Gebühr wird nur erhoben, wenn Sie am Stichtag eine ADR-Position halten. Bei einer Lastschrift erfolgt die Abbuchung üblicherweise zu Monatsbeginn für alle Stichtage des Vormonats.

Wichtig: Die Gebühr wird pro Aktie berechnet, nicht basierend auf dem Gesamtwert der Position – halten Sie eine große Anzahl an niedrigpreisigen Aktien können relativ zur Gesamtsumme der Anlage erhebliche Gebühren anfallen. Beispiel:

  • Angekündigte Gebühr → 0,03 USD pro ADR

  • Stichtag: 13. März → Sie halten 9.600 Aktien

  • Abrechnungstag: 5. April → 9.600 × 0,03 USD = 288 USD Gebühr

Die ADR-Gebühren variieren je nach Asset. Sie können sich beim einschlägigen Verwahrer nach den Berichtsterminen und der genauen Gebühr pro ADR erkundigen. Bitte beachten Sie, dass bei bestimmten Unternehmensmaßnahmen (z. B. ADR-Stornierung) zusätzlich geringe Gebühren von 0,02 bis 0,05 USD pro Aktie anfallen können.

Bitte beachten Sie, dass Lightyear keine Steuerberatung zu ADRs anbietet, da diese von den individuellen Gegebenheiten abhängt. Wir empfehlen, bei Bedarf einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren.

Siehe auch Dividendensteuern

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