Auftragsabwicklung & Grundsätze der bestmöglichen Auftragsausführung
Version 2.2
Diese Grundsätze zur Auftragsabwicklung & bestmöglichen Auftragsausführung gelten ab dem 16.05.2024.
1. Hintergrund
Lightyear Europe AS ist eine in Estland registrierte private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Firmennummer 16235024) mit eingetragenem Sitz in Tallinn, Volta 1, Estland („wir“, „uns“, „unser“ oder „Lightyear“). Lightyear Europe AS ist von der estnischen Finanzaufsichtsbehörde („EFSA“) als Investmentfirma zugelassen und reguliert.
Sofern nicht anders angegeben, werden alle Begriffsbestimmungen den Nutzungsbedingungen von Lightyear Europe AS entnommen.
2. Zweck
Diese Richtlinie legt Lightyears Ansatz zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Auftragsausführung im Einklang mit unseren regulatorischen Verpflichtungen dar (die „Richtlinie“). Wenn Sie uns Aufträge erteilen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Aufträge auf die in dieser Richtlinie beschriebene Weise ausgeführt und/oder zur Ausführung übermittelt werden.
Die Erbringung der Investitionsdienstleistung „Ausführung von Aufträgen im Namen von Kunden“ bedeutet, dass Lightyear Verträge zum Kauf oder Verkauf von Instrumenten im Namen seiner Kunden abschließt. Um die Ausführung von Bruchteilinstrumenten zu erleichtern, führen wir ggf. einige Aufträge auf eigene Rechnung durch. Dies gilt für Bruchteilaufträge von EU- und UK-Instrumenten, für die Lightyear Bruchteil-Trading anbietet. Bei an Handelsplätzen gehandelten Instrumenten wird Lightyear die entsprechenden Aufträge dort ausführen. Die Erbringung der Investitionsdienstleistung „Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen“ bedeutet, dass Lightyear den Kundenauftrag entgegennimmt und ihn an den Drittbroker zur Ausführung oder Weiterleitung zur Ausführung übermittelt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Lightyear kein Mitglied des Handelsplatzes ist, an dem die Instrumente, die der Kunde kaufen oder verkaufen möchte, zum Handel zugelassen sind. Bitte beachten Sie, dass in dieser Richtlinie der Begriff „Auftragsausführung“ auch die Dienstleistung „Empfang und Übermittlung von Aufträgen“ umfasst, sofern nicht anders angegeben.
Ziel der Richtlinie ist die Erläuterung unseres Prozesses der Auftragsausführung für Instrumente oder der Übermittlung von entsprechenden Aufträgen an Drittbroker. Die Richtlinie erläutert auch die Umstände, unter denen wir gesetzlich zu den erforderlichen Schritten hinsichtlich des bestmöglichen Ergebnisses für unsere Kunden („bestmögliche Ausführung“) verpflichtet sind. Unter bestmöglicher Ausführung versteht man die Anforderung, bei der Ausführung von Kundenaufträgen oder deren Übermittlung an andere Stellen zur Ausführung alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Zu diesem Zweck berücksichtigt Lightyear eine Reihe von Ausführungsfaktoren und bestimmt ihre relative Wichtigkeit basierend auf der Art der Kunden, der Instrumente und den Märkten unserer Aktivität.
Bestimmte Transaktionen von Instrumenten werden so ausgeführt, dass die Gegenpartei kein Handelsplatz oder Drittbroker, sondern ein Drittanbieter oder Lightyear selbst ist – es handelt sich hierbei um Over-the-counter-, also außerbörsliche Transaktionen (OTC). Diese Richtlinie gilt für solche OTC-Geschäfte nur so weit wie möglich, da die Ausführungsbedingungen für solche OTC-Geschäfte manchmal von einem einzigen Drittanbieter bestimmt werden (beispielsweise wenn dieser der Emittent des OTC-gehandelten Instruments ist) und daher nicht denselben Ausführungsfaktoren unterliegen wie Aufträge, die an einem Handelsplatz ausgeführt werden. Lightyear wird jedoch die Fairness des Preises des Instruments anhand von Vergleichen und verfügbaren Daten beurteilen, sofern möglich. Falls Lightyear Kundentransaktionen auf eigene Rechnung ausführt, um die Auftragsausführung von Bruchteilinstrumenten zu erleichtern, verpflichtet sich Lightyear zu denselben Grundsätzen der bestmöglichen Ausführung wie bei der Ausführung des Auftrags an einem Handelsplatz.
Unabhängig davon, ob wir einer gesetzlichen Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung unterliegen oder nicht, muss Lightyear bei der Bereitstellung von Investitionsdienstleistungen in allen Fällen ehrlich, fair und professionell im besten Interesse der Kunden handeln.
3. Auftragsabwicklung
Lightyear hat Verfahren und Regelungen implementiert, die eine prompte, faire und zügige Ausführung von Aufträgen gewährleisten. Über die Lightyear-App aufgegebene Aufträge werden sofort zur Ausführung weitergeleitet, es sei denn, sie erfordern aufgrund der Art oder Größe des Auftrags eine manuelle Bearbeitung oder der Auftrag betrifft ein Instrument, das OTC ausgeführt wird. Bei einigen OTC gehandelten Instrumenten werden Aufträge ggf. gebündelt und nur zu bestimmten Tageszeiten ausgeführt. Von einem einzelnen Kunden übermittelte Aufträge werden in der üblichen Weise gemäß der bestmöglichen Ausführung gehandhabt und dem Kunden zugeteilt. Vergleichbare Aufträge werden sequenziell und unverzüglich ausgeführt, es sei denn, die Merkmale des Auftrags oder die vorherrschenden Marktbedingungen machen dies undurchführbar oder die Interessen des Kunden erfordern eine anderweitige Handhabung. Im Falle von zusammengelegten OTC-Aufträgen stellt Lightyear mit der gebotenen Sorgfalt sicher, dass der Prozess in Ihrem besten Interesse erfolgt. Lightyear darf nur OTC-Aufträge zusammenlegen, die während des Tages zu bestimmten Zeiten ausgeführt werden.
Wenn Sie über die Lightyear-App einen Kauf- oder Verkaufsauftrag platzieren möchten, teilen wir Ihnen die Richtpreise der betreffenden Instrumente mit. Diese Preise werden von Dritten bereitgestellt – wir haben keine Kontrolle darüber. Wenn ein Auftrag dann zu einem späteren Zeitpunkt von uns oder einem Drittbroker ausgeführt wird, kann sich der Preis des betreffenden Instruments geändert haben. Wir werden den Auftrag jedoch ungeachtet dieser Änderung ausführen. Falls wir die Transaktion auf eigene Rechnung ausführen (bei Bruchteilaufträgen), wird der Preis der Instrumente anhand der uns zur Verfügung stehenden Live-Marktdaten ermittelt, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Ausführung erhalten. Wir haften unseren Kunden gegenüber nicht für Verluste durch Preisänderungen infolge von außerhalb der Marktzeiten aufgegebenen Aufträgen.
Sie können einen Auftrag bei uns nur stornieren, bevor wir diesen dem Handelsplatz, Drittbroker oder Drittanbieter übermitteln. Daher ist es wichtig, dass Sie bei der Auftragsübermittlung auf korrekte Auftragsdetails achten und bereit und in der Lage sind, eine verbindliche Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines Instruments einzugehen.
4. Ausführungsdienste
Lightyear empfängt und übermittelt, sofern relevant, Aufträge über die Lightyear-App. Diese Aufträge werden ausgeführt oder an einen Drittbroker übermittelt und dann wie folgt ausgeführt:
- Ausführung an Handelsplätzen – Lightyear kann Aufträge direkt an einem oder mehreren Handelsplätzen ausführen oder, wenn wir kein Mitglied eines solchen Handelsplatzes sind, indirekt über ein Dritt-Investmentunternehmen (z. B. einen Broker) handeln.
- Ausführung über einen Drittbroker – Falls Lightyear weder Mitglied des Handelsplatzes ist, an dem die Instrumente gehandelt werden, noch über einen Broker direkten Zugang zu diesem Handelsplatz hat, nutzt Lightyear für die Ausführung einen Drittbroker. Im Falle von US-Instrumenten übermittelt Lightyear daher in erster Linie einen vom Drittbroker auszuführenden Auftrag. Der Drittbroker kann seinerseits den Auftrag an einen anderen Broker weiterleiten. Es ist auch möglich, dass der Broker die Transaktion außerhalb eines Handelsplatzes ausführt. Sie erteilen Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Ausführung von Aufträgen außerhalb eines Handelsplatzes im Vereinigten Königreich oder der EU (d. h. zur Ausführung an einem Handelsplatz in den USA) sowie zur Ausführung von Aufträgen außerhalb irgendeines Handelsplatzes (zum Kauf oder Verkauf eines Bruchteilinstruments), indem Sie den Servicebedingungen von Lightyear Europe und dieser Richtlinie zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung zustimmen. Bei der Ausführung von Kundenaufträgen durch Übermittlung überwachen wir, dass der Drittbroker die bestmögliche Ausführung gewährleistet;
- Ausführung über einen Drittanbieter – bei Instrumenten, die nicht öffentlich an einem Handelsplatz gehandelt werden, führt Lightyear Aufträge direkt OTC mit dem Drittanbieter aus, der normalerweise der Emittent oder Vertreiber dieser Instrumente ist.
- Ausführung mit Lightyear als Gegenpartei – im Falle von EU- oder UK-Instrumenten, die Lightyear als Bruchteilinstrumente anbietet, kann Lightyear zur Auftragsausführung das ganze Instrument vom Handelsplatz erwerben und den Bruchteilauftrag über die eigenen Bücher abwickeln. Dies bedeutet, dass der Auftrag für ein Bruchteilinstrument außerhalb eines Handelsplatzes ausgeführt wird. Sie erteilen Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Ausführung von Aufträgen außerhalb eines Handelsplatzes (zum Kauf oder Verkauf eines Bruchteilinstruments), indem Sie den Nutzungsbedingungen von Lightyear Europe und dieser Richtlinie zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung zustimmen. Lightyear unterhält ein System zum Handel mit EU- und UK-Bruchteilinstrumenten, das die bestmögliche Auftragsausführung für Kunden gewährleistet.
Im Falle von Störungen an den Handelsplätzen, bei Drittbrokern, Drittanbietern oder in den eigenen Systemen von Lightyear, z. B. aufgrund von Ausfällen oder unzureichendem Zugriff auf technische Systeme, kann es unmöglich oder unangebracht sein, Aufträge auf eine der in dieser Richtlinie dargelegten Arten auszuführen. Lightyear wird daraufhin alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um auf andere Weise das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erzielen.
5. Beste Ausführung, Ausführungsfaktoren und deren relative Wichtigkeit
Wir sind gesetzlich verpflichtet, bei der Ausführung oder Übermittlung von Aufträgen zur Ausführung die bestmögliche Ausführung zu gewährleisten.
5.1 Ausführungsfaktoren
Im Rahmen der Maßnahmen zur Gewährleistung der besten Ausführung für den Kunden berücksichtigen wir die folgenden Ausführungsfaktoren samt ihrer relativen Wichtigkeit:
- Preis – das ist der Preis, zu dem ein Auftrag für ein Instrument ausgeführt wird;
- Kosten – dazu gehören implizite Kosten wie die möglichen Auswirkungen auf den Markt und explizite externe Kosten wie z. B. Börsen- oder Clearinggebühren;
- Geschwindigkeit – Zeitaufwand für die Ausführung eines Auftrags;
- Ausführungs- und Abwicklungswahrscheinlichkeit – die Wahrscheinlichkeit, dass wir in der Lage sein werden, einen Auftrag auszuführen;
- Größe – die Größe des für einen Kunden ausgeführten Auftrags, wobei berücksichtigt wird, wie sich dies auf den Ausführungspreis auswirkt, und die
- Art der Transaktion oder sonstige für ihre Ausführung relevante Erwägungen, da die besonderen Merkmale einer Kundentransaktion die Art der Ausführung beeinflussen und Auswirkungen auf den Markt haben können.
Im Allgemeinen ist der wichtigste Ausführungsfaktor für Lightyear-Kunden der Preis, zu dem der Auftrag für das betreffende Instrument ausgeführt wird. Auf illiquideren Märkten können die wichtigsten Ausführungsfaktoren jedoch variieren. Unter diesen Umständen wird die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Ausführung immer wichtiger.
5.2 Gesamtgegenleistung als wichtigster Ausführungsfaktor
Sowohl für Privat- als auch professionelle Kunden wird das bestmögliche Ergebnis in der Regel anhand der Gesamtgegenleistung ermittelt, d. h. des Preises des Instruments und der Ausführungskosten. Bei Privatkunden dürfen andere Faktoren nur insoweit Vorrang vor den unmittelbaren Preis- und Kostenerwägungen haben, als sie dazu beitragen, das bestmögliche Ergebnis in Bezug auf die Gesamtgegenleistung zu erzielen.
6. Ausführungsplätze und deren Auswahl
Bei der Ausführung von Kundenaufträgen für Instrumente nutzen wir folgende Kategorien von Ausführungsplätzen:
- Regulierte Märkte und
- multilaterale Handelsplattformen.
Lightyear wählt Ausführungsplätze aus, die es ermöglichen, den Kunden unter Berücksichtigung der Ausführungsfaktoren und anderer relevanter Aspekte kontinuierlich die beste Ausführung zu bieten. Die Qualität der Ausführungsplätze wird anhand des durch diese Faktoren erzielten Gesamtwerts beurteilt. Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auflistung der wichtigsten Faktoren, wobei Qualitätsaspekte zukünftig nicht auf diese Liste beschränkt bleiben sollten.
Die wichtigsten Faktoren sind: Marktanteil des Handelsplatzes, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abrechnung, Kosten der Ausführung (sowohl implizite als auch explizite), Geschwindigkeit der Auftragsübermittlung (Latenz) zum Handelsplatz und Merkmale des Handelsplatzes. Die Marktabdeckung hinsichtlich mehrerer börsennotierter Instrumente ist wichtig, die Hinzunahme eines neuen Handelsplatzes muss jedoch im Hinblick auf eine mögliche Verbesserung der Ausführungsqualität erfolgen.
Bei der Auswahl eines Drittbrokers prüft Lightyear, ob dieser seinen Kunden das bestmögliche Ergebnis liefern kann. Bei der Bewertung berücksichtigen wir, ob das Unternehmen selbst den Anforderungen zur bestmöglichen Ausführung verpflichtet ist und es nachweisen kann, dass es hinsichtlich der von uns platzierten oder übermittelten Aufträge eine hohe Ausführungsqualität gewährleistet.
Lightyear führt nur dann Aufträge auf eigene Rechnung aus, wenn der Handel mit Bruchteilinstrumenten von EU- und UK-Instrumenten dies erfordert. In solchen Fällen müssen stets ganze Instrumente von den obengenannten Ausführungsplätzen bezogen werden; infolge werden die Bruchteile des Kundenauftrags gegen das Lightyear-Saldo ausgeführt.
Lightyear überprüft mindestens einmal jährlich die Ausführungsplätze und bewertet dabei die Qualität der Ausführung.
7. Spezifische Anweisungen
Wenn ein Kunde Lightyear spezifische Anweisungen erteilt, führt Lightyear einen Auftrag gemäß diesen Anweisungen aus oder übermittelt ihn. Diese spezifischen Anweisungen hindern Lightyear ggf. daran, im Einklang mit dieser Richtlinie zu handeln, die sicherstellen soll, dass die Aufträge im besten Interesse des Kunden bearbeitet und ausgeführt werden.
Wenn wir also spezifische Anweisungen erhalten, gelten diese als bestmögliche Ausführung (sofern durchführbar). Es gilt als gegeben, dass Lightyear gemäß den Prinzipien bestmöglicher Ausführung handelt, wenn es einen Auftrag gemäß einer spezifischen Kundenanweisung ausführt oder zur Ausführung weiterleitet. Wenn sich diese Anweisungen nur auf einige Aspekte eines Auftrags beziehen, werden wir hinsichtlich der anderen Aspekte diese Richtlinie einhalten.
8. Übermittlung von Aufträgen an den Drittbroker
Wenn Lightyear kein Mitglied des Handelsplatzes ist, an dem die gewünschten Finanzinstrumente gehandelt werden, oder keinen direkten Zugang zu diesem Handelsplatz hat, nutzen wir Drittbroker für die Ausführung. Im Falle von US-Instrumenten hat sich Lightyear dafür entschieden, Aufträge vorrangig an den Drittbroker zu übermitteln, da dieser nachweislich die besten Ausführungsergebnisse für Kunden erzielen kann. Insbesondere konnte Lightyear verifizieren, dass der Drittbroker über die erforderliche Expertise in Bezug auf die Instrumente verfügt, um mindestens ebenso gute Ergebnisse erzielen zu können, wie andere Drittbroker.
Der Drittbroker ist bei der Securities Exchange Commission in den Vereinigten Staaten registriert und Mitglied der Financial Regulatory Authority. Der Drittbroker unterliegt daher ebenfalls der Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung und muss Informationen zu seinen Ausführungspraktiken und den von ihm für die Ausführung von Transaktionen ausgewählten Handelsplätzen veröffentlichen.
Der Drittbroker unterhält ein System für den Handel mit Bruchteilaktien und börsennotierten Wertpapieren, das sicherstellt, dass der Kunden in Fällen, in denen der Drittbroker bei der Auftragsausführung sowohl als Vermittler als auch als Händler agiert, die bestmögliche Ausführung und/oder Preisvorteile erhält. Wird ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf eines Bruchteilinstruments erteilt, kann der Drittbroker ihn außerhalb dieser Ausführungsplätze ausführen.
Es gilt als gegeben, dass Lightyear gemäß den Prinzipien bestmöglicher Ausführung handelt, wenn es einen Auftrag gemäß einer spezifischen Kundenanweisung ausführt oder zur Ausführung weiterleitet (Details siehe Abschnitt 5 oben).
9. Überprüfung des Drittbrokers
Lightyear wird den Markt hinsichtlich der Frage beobachten, ob alternative Drittbroker den aktuellen Drittbroker ersetzen könnten. Diese Überprüfungen finden ebenfalls jährlich und/oder spontan statt, sobald eine wesentliche Änderung eintritt, die Lightyears Fähigkeit beeinträchtigt, unter Beibehaltung des aktuellen Drittbrokers weiterhin das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung von Aufträgen zu erzielen.
Lightyear wird fortgesetzt die Qualität der Ausführung durch den Drittbroker überwachen und dabei die in Abschnitt 5.1 genannten Ausführungsfaktoren berücksichtigen.
Diese Ausführungsfaktoren können aufgrund von Marktbedingungen wie z. B. mangelnder Liquidität unterschiedlich gewichtet werden.
10. Überprüfung der Richtlinien
Lightyear überprüft mindestens einmal jährlich die Wirksamkeit der Vorkehrungen bezüglich der Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung sowie der erzielten Ausführungsqualität und Angemessenheit seiner Ausführungsvorkehrungen gemäß dieser Richtlinie, um:
- etwaig erforderliche Änderungen dieser Richtlinie zu ermitteln und umzusetzen;
- sicherzustellen, dass die Richtlinie zielführend ist und
- um sicherzustellen, dass die Richtlinie alle Änderungen des geltenden Rechts widerspiegelt.
Wir werden Sie über wesentliche Änderungen dieser Richtlinie gemäß dem in unseren Nutzungsbedingungen beschriebenen Verfahren informieren.
11. Anreize
Lightyear darf seine Provisionen nicht so strukturieren, dass eine unfaire Diskriminierung zwischen Drittbrokern entsteht. Lightyear erhält keine Zahlungen von Dritten, die nicht MiFID II-konform sind, und informiert die Kunden über eventuelle Anreize, die die Firma von Ausführungsplätzen im Einklang mit geltendem Recht erhalten kann. In Fällen, in denen Lightyear je nach gewähltem Drittbroker unterschiedliche Gebühren berechnet, wird Lightyear dem Kunden dies so ausführlich auseinandersetzen, dass er die mit der Wahl eines bestimmten Drittbrokers verbundenen Vor- und Nachteile nachvollziehen kann.
Weitere Angaben finden Sie in der Richtlinie zu Interessenkonflikten auf unserer Webseite unter: https://lightyear.com/eu/documents.
12. Einverständniserklärung
Kunden erklären sich mit dieser Richtlinie einverstanden, wenn sie den Nutzungsbedingungen von Lightyear Europe AS zustimmen.
13. Verantwortlichkeiten
Lightyears gesetzliche Pflicht, dem Kunden die bestmögliche Ausführung zu bieten, impliziert nicht, dass dem Kunden gegenüber etwaige treuhänderische Pflichten bestünden, die über die spezifischen regulatorischen oder die zwischen Lightyear und dem Kunden anderweitig vertraglich vereinbarten Verpflichtungen hinausgingen. Die Verantwortung für die Investitionsentscheidungen liegt weiterhin beim Kunden, und Lightyear übernimmt keine Haftung für etwaige Handelsverluste am Markt, die dem Kunden infolge seiner Entscheidungen entstehen können.
15. Weitere Fragen
Sollten Sie weitere Fragen zu unserer Auftragsabwicklung oder der bestmöglichen Ausführung haben, kontaktieren Sie uns bitte:
- per E-Mail unter support@lightyear.com oder
- per Post unter Volta 1, Tallinn, Estland.
Liste der Ausführungsplätze und Broker
1. Hintergrund2. Zweck3. Auftragsabwicklung4. Ausführungsdienste5. Beste Ausführung, Ausführungsfaktoren und deren relative Wichtigkeit6. Ausführungsplätze und deren Auswahl7. Spezifische Anweisungen8. Übermittlung von Aufträgen an den Drittbroker9. Überprüfung des Drittbrokers10. Überprüfung der Richtlinien11. Anreize12. Einverständniserklärung13. Verantwortlichkeiten15. Weitere FragenListe der Ausführungsplätze und Broker