Nutzungsbedingungen (Unternehmen)

Diese Nutzungsbedingungen gelten ab dem 16.05.2024 und treten für Neukunden sofort und für Bestandskunden am 20.05.2024 in Kraft.
Dies sind unsere Geschäftskundenbedingungen – die Privatkundenbedingungen stehen separat zur Verfügung.

Lightyear Europe AS

Nutzungsbedingungen (Unternehmen)

Diese Nutzungsbedingungen gelten ab dem 16.05.2024.

1. Wer wir sind

1.1 Wir sind Lightyear Europe AS, eine in Estland registrierte private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Firmennummer 16235024) mit eingetragenem Sitz in Volta 1, Tallinn, Estland („wir“, „uns“, „unser“ oder „Lightyear“).
1.2 Lightyear ist von der estnischen Finanzaufsichtsbehörde („EFSA“) als Investmentfirma zugelassen und reguliert.

2. Zusammenfassung

2.1 Dieses Dokument (die „Vereinbarung“) bildet zusammen mit den Servicegebühren und Anhängen die Grundlage der Vereinbarung zwischen Ihnen und Lightyear und liefert Ihnen wichtige Informationen über die von uns über die Lightyear-App angebotenen Dienste und Instrumente.
2.2 Im Allgemeinen stellen wir Ihnen alle Informationen und Dokumente in der App und im Zuge der Dienstleistungserbringung, auf der Website, in Basisinformationsblättern und der Kundenkommunikation einschließlich Marketingmaterialien in englischer Sprache zur Verfügung. Wenn diese Vereinbarung und/oder andere Dokumente übersetzt und Ihnen in Ihrer Landessprache zur Verfügung gestellt werden, gelten die englischen Originalversionen in Zweifelsfällen als maßgeblich.
1.1 Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass die Nutzung der App und Dienste in einer anderen Sprache als Englisch (sofern verfügbar) optional ist und Ihnen nur die englische Version garantiert zur Verfügung steht. Wenn Sie die App und Dienste in einer anderen Sprache nutzen möchten, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Übersetzung möglicherweise nicht alle Dienste und Kundenmitteilungen abdeckt, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.
2.3 In dieser Vereinbarung haben die in Großbuchstaben geschriebenen Wörter und Ausdrücke die dem Anhang 1 (Begriffsbestimmungen) gemäße Bedeutung.
2.4 Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die von uns über die Lightyear-App angebotenen Dienste nutzen. Durch Nutzung der Lightyear-App erklären Sie sich mit dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie die über die Lightyear-App angebotenen Dienste nicht nutzen.
2.5 Für einige der zur Verfügung gestellten Produkte oder Funktionen können gesonderte Bedingungen gelten, die dieser Vereinbarung als Anlagen beigefügt sind. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die entsprechende(n) Anlage(n) zu lesen und zu verstehen, bevor Sie solche Produkte oder Funktionen nutzen.
2.6 Diese Vereinbarung bezieht sich nur auf die via Lightyear-App erhältlichen Anlagedienstleistungen. Zusätzliche Dienstleistungen unterliegen gegebenenfalls anderen Bedingungen. Diese Vereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie sie in der Lightyear-App akzeptieren. Sie erhalten von uns eine Kopie dieser Vereinbarung in dauerhafter Form, d. h. per E-Mail an die Adresse, mit der Sie sich angemeldet haben.
2.7 Bestimmte wichtige Informationen ("Wichtige Informationen") können Sie in der Lightyear-App und auf unserer Website unter: https://lightyear.com/important-information finden. Sie müssen die wichtigen Informationen sorgfältig lesen, bevor Sie einen Auftrag aufgeben oder einen der über die Lightyear-App verfügbaren Dienste nutzen. Zu den wichtigen Informationen gehören unter anderem die Risikooffenlegung („Risikooffenlegung“) und Richtlinie zur Auftragsabwicklung und besten Ausführung („Richtlinie zur Auftragsabwicklung und besten Ausführung“) von Lightyear. Die in der Risikooffenlegung dargelegten Risiken decken nicht alle Risiken ab, die mit der Nutzung der Dienste verbunden sind, die wir Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung bereitstellen, da sowohl jetzt als auch in Zukunft zusätzliche Risiken für Ihr Kapital bestehen können – es handelt sich also nicht um eine umfassende Erläuterung der wichtigsten Risiken. Indem Sie diese Vereinbarung in der Lightyear-App akzeptieren, bestätigen Sie, dass Sie alle wichtigen Informationen sorgfältig gelesen und verstanden haben und diese akzeptieren. Sie akzeptieren, dass wir diese Vereinbarung und die wichtigen Informationen, einschließlich der Risikooffenlegung und der Richtlinien zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung, nach unserem alleinigen Ermessen von Zeit zu Zeit ändern können, worüber wir Sie in der in dieser Vereinbarung festgelegten Weise benachrichtigen werden. Wenn Sie Fragen oder Bedenken zum Inhalt dieser Vereinbarung oder zu einer unserer anderen Vereinbarungen oder Hinweise oder zu den wichtigen Informationen haben, sollten Sie vor der Nutzung der Dienste unabhängigen professionellen Rat einholen.
2.8 Mit Abschluss der Vereinbarung bestätigen Sie Folgendes:
2.8.1 Sie verstehen die englische Sprache und stimmen der Bereitstellung von Informationen und Dokumenten (einschließlich von Basisinformationsblättern und wesentlichen Anlegerinformationen zu Instrumenten) in englischer Sprache zu;
2.8.2 Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir unter bestimmten Umständen Aufträge außerhalb des Handelsplatzes ausführen können, wie dies gemäß den Bestimmungen der Richtlinie zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung zulässig ist;
2.8.3 Sie stimmen der Verwahrung Ihrer Instrumente in einem Sammel- oder Nomineekonto zu (d. h. einer speziellen Art von Wertpapierkonto, in dem Vermögenswerte mehrerer Anleger oder Aktien von Kunden gehalten werden).
2.9 Vor Bereitstellung einer Dienstleistung bitten wir Sie möglicherweise um die Abgabe zusätzlicher notwendiger Erklärungen. Wenn Sie diese zusätzlichen Erklärungen nicht abgeben oder wiederholen, wo wir Sie zur Wiederholung auffordern, können wir Ihnen möglicherweise nicht alle unsere Dienste bereitstellen oder den Zugriff auf einige der Dienste vorübergehend oder dauerhaft unterbinden oder einschränken.

3. Wichtige Informationen über unsere Dienstleistungen

3.1 Unser Service umfasst lediglich die Ausführung (keine Beratung) Ihrer Aufträge für Instrumente durch uns oder via Übermittlung an einen Drittbroker. Wir bieten keinerlei Beratungsleistung. Wir werden in keiner Weise eine Einschätzung abgeben, ob ein bestimmtes Instrument für Sie geeignet ist. In Fällen, in denen wir Ihnen über die Lightyear-App komplexe Instrumente zur Verfügung stellen, ermitteln wir auf Grundlage Ihrer Anlagekenntnisse und -erfahrungen deren Eignung für Sie und stellen sicher, dass Sie die mit dem Dienst oder Instrument verbundenen Risiken verstehen. Dies impliziert, dass wir keine Eignungsbewertung durchführen, wenn die Erbringung der Dienstleistung mit einem nicht komplexen Instrument (z. B. an der Börse gehandelten Aktien, Anteilen eines Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten usw.) verbunden ist. Infolgedessen könnten Ihre Interessen weniger geschützt sein. Wenn Sie keine Angaben zu Ihren Anlagekenntnissen und -erfahrungen machen oder uns unzureichende bzw. falsche Informationen liefern, sind wir nicht in der Lage, die Eignung des Dienstes oder Instruments für Sie zu beurteilen. Wenn Sie uns keine entsprechenden bzw. unzureichende oder falsche Informationen vorlegen oder wenn der Dienst oder das Instrument gemäß der uns vorgelegten Informationen nicht für Sie geeignet ist, Sie jedoch dessen ungeachtet die Dienstleistung in Anspruch nehmen oder die Transaktion mit dem Instrument durchführen möchten, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie die mit dem Dienst oder Instrument verbundenen Risiken eventuell nicht vollständig verstanden haben und Ihre Interessen aus diesen Gründen möglicherweise weniger geschützt sind. Sie sind für die Konsequenzen in Bezug auf die an uns übermittelten Aufträge verantwortlich. Wenn Sie sich – in Fällen, in denen wir die Eignung nicht beurteilen können oder wollen – nicht sicher sind, ob ein Instrument für Ihre individuellen Umstände oder Bedürfnisse geeignet ist, oder wenn Ihnen ein Teil dieser Vereinbarung unklar ist, sollten Sie unabhängigen professionellen Rat einholen.
3.2 Wenn wir Ihre Aufträge ausführen oder annehmen und weiterleiten und die Dienstleistung auf Ihre Initiative hin erbracht wird, können wir nicht überprüfen, ob Sie zum Zielmarkt des jeweiligen Instruments gehören. Sie können den Zielmarkt der Instrumente jedoch auf unserer Website unter: https://lightyear.com/important-information finden. Infolgedessen könnten Ihre Interessen weniger geschützt sein.
3.3 Wir führen Ihre Aufträge selbst aus oder übermitteln sie an den Drittbroker. Informationen zu den Umständen, die zu einer Verzögerung unserer Übermittlung eines Auftrags an den Drittbroker führen können, finden Sie in Abschnitt 36.5. Der Drittbroker ist dann für die Ausführung (oder die Weiterleitung zur Ausführung) verantwortlich.
3.4 Nach Übermittlung Ihrer Aufträge an den Drittbroker haben wir keine Kontrolle mehr. Es gibt keine Garantie dafür, dass wir oder der Drittbroker Ihren Auftrag annehmen werden. Insbesondere wird Ihr Auftrag möglicherweise nicht angenommen, wenn die Ausführung für den Drittbroker mit einem zu großen Risiko verbunden ist oder wenn der Handel mit dem betreffenden Instrument nicht mehr möglich oder ausgesetzt ist.
3.5 Sie können einen Auftrag bei uns nur stornieren, bevor wir diesen an den Handelsplatz, Drittbroker oder -anbieter weitergeleitet haben, falls das Instrument nicht handelbar ist. Daher ist es wichtig, dass Sie die Details Ihres Auftrags korrekt eingeben und bereit und in der Lage sind, eine verbindliche Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines Instruments einzugehen, da die Auftragsweiterleitung in vielen Fällen sofort erfolgt.
3.6 Bitte lesen Sie sich diese Vereinbarung vollständig durch, bevor Sie ein Konto bei uns eröffnen und Aufträge platzieren. Wenn Sie einen Punkt dieser Vereinbarung oder einen Teil der über die Lightyear-App angebotenen Dienstleistungen besprechen möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an support@lightyear.com.
3.7 Wir stellen Ihnen zwei Arten von Berichten über die Performance unserer Dienstleistungen zur Verfügung:
3.7.1 Die Handelsbestätigung mit den wesentlichen Informationen zur Ausführung Ihres Auftrags, die Sie nach Durchführung einer Transaktion jederzeit über die Lightyear-App abrufen (und als PDF herunterladen) können und
3.7.2 einen Kontoauszug mit einer Übersicht über Ihre Instrumente und Geldmittel, auf den Sie jederzeit über die Lightyear-App zugreifen und den Sie für jeden Kalendermonat über einen beliebigen Zeitraum erstellen können.

4. Kontoeröffnung

4.1 Sie können ein Konto eröffnen, wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in einem Land sind, in dem wir juristischen Personen unsere Dienstleistungen anbieten. Lightyear kann zusätzliche Beschränkungen geltend machen, welche Art von Unternehmen und Strukturen bei uns ein Konto eröffnen können. Lightyear kann den Umfang der Vereinbarung später erweitern, um auch anderen Unternehmenstypen und -strukturen die Eröffnung eines Kontos zu ermöglichen. Um unsere Dienstleistungen nutzen zu können, muss Ihr Direktor oder Firmenvertreter zunächst als natürliche Person ein persönliches Konto bei uns eröffnen. Im Anschluss kann er durch Übermittlung der während des Kontoeröffnungsprozesses von uns angeforderten Informationen und Unterlagen ein Unternehmenskonto eröffnen.
4.2 Sie erklären sich damit einverstanden, uns alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die wir zur Verifizierung Ihrer Identität im Rahmen der Kontoeröffnung über die Lightyear-App oder zur Einhaltung der geltenden Gesetze von Ihnen anfordern.
4.3 Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Identität sowie die Ihres wirtschaftlichen Eigentümers und Direktors und bestimmte Informationen zu überprüfen, um geltendes Recht – einschließlich der estnischen Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche – einzuhalten. Im Rahmen des Onboarding-Prozesses können wir zwecks Bekämpfung von Geldwäsche, Abgleich unserer Benutzer mit Listen „politisch exponierter Personen“ und internationalen Sanktionslisten sowie Einhaltung geltenden Rechts bestimmte Informationen von Ihnen anfordern, erfassen und verarbeiten.
4.4 Sie ermächtigen Lightyear, direkt oder über Dritte alle Anfragen zu stellen, die wir für notwendig erachten, um Ihre Identität (und die Ihres wirtschaftlichen Eigentümers und Direktors) zu überprüfen und/oder Sie vor Betrug zu schützen. Dies umfasst die Abfrage von Identitätsinformationen in öffentlichen Bereichen oder Berichten, die Abfrage von Informationen von mit dem Lightyear-Konto verknüpften Bank-, E-Geld- oder Zahlungsinstitutskonten oder qualifizierten Kredit-/Debitkarten (z. B. Name oder Kontostand), und alle Maßnahmen, die wir aufgrund der Ergebnisse solcher Anfragen oder Berichte zusätzlich für notwendig erachten. Sie ermächtigen ferner alle Dritten, an die solche Anfragen gerichtet werden, diese vollständig zu beantworten. Wenn wir nach eigenem Ermessen Grund für den Verdacht auf Geldwäsche oder andere illegale Aktivitäten haben, können wir die Bereitstellung der Dienste für Sie ohne jegliche Erklärung oder Benachrichtigung einstellen und die Strafverfolgungs- oder andere zuständige Behörden entsprechend informieren. Dies ist im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich.
4.5 Sobald wir die von Ihnen übermittelten Informationen überprüft und Sie unseren Onboarding-Prozess abgeschlossen haben, erhalten Sie ein Konto bei Lightyear – der Zugriff darauf erfolgt über die Lightyear-App.
4.6 Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir unsere Rechte gemäß diesem Abschnitt 4 sowohl während des Onboarding-Prozesses als auch zu jedem anderen Zeitpunkt ausüben können, sollten wir dies für notwendig erachten.
4.7 Sie stimmen zu, dass alle Informationen, die Sie uns während des Onboarding-Prozesses und zu jedem anderen Zeitpunkt im Rahmen dieser Vereinbarung bezüglich Ihrer Person übermitteln, wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig sind. Sie erklären sich damit einverstanden, uns hinsichtlich von Aktualität und Korrektheit über sämtliche Änderungen Ihrer Registrierungs- und Profilinformationen zu informieren. Sie erklären sich damit einverstanden, für die Nutzung unserer Dienstleistungen nur ein einziges Konto zu verwenden. Die Erstellung und/oder Verwendung weiterer Konten kann dazu führen, dass wir alle Ihre Konten deaktivieren und die Nutzung unserer Dienste unterbinden.

5. Verwendung der Lightyear-App

5.1 Lightyear gestattet Ihnen nicht, Ihr Konto mit anderen Personen zu teilen – das Konto darf nur auf Ihren Namen laufen.
5.2 Sie allein sind für die sichere Aufbewahrung aller Passwörter oder Authentifizierungsdaten im Zusammenhang mit Ihrem Konto und der Lightyear-App verantwortlich. Wir sind nicht für Dinge verantwortlich, die auf Ihrem Konto durch Aktivitäten fremder Personen passieren, weil Sie Ihr Passwort und Ihre Authentifizierungsdaten nicht korrekt geschützt haben. Sie dürfen Ihre Passwörter oder Authentifizierungsdaten nicht an Dritte weitergeben. Sie übernehmen die volle Verantwortung für sämtliche Aktionen, die von einer Person in Bezug auf die Dienste unter Verwendung Ihrer Kontodaten vorgenommen werden. Sofern Sie uns nicht anderweitig informiert haben, sind wir berechtigt, jede Handlung, die über Ihr Konto vorgenommen wird, als eine von Ihnen autorisierte und durchgeführte Handlung zu betrachten.
5.3 Wenn Sie wissen oder vermuten, dass jemand außer Ihnen das Passwort oder die Authentifizierungsdaten für Ihr Konto und die Lightyear-App kennt, müssen Sie uns unverzüglich über support@lightyear.com kontaktieren.
5.4 Lightyear kann Ihnen auch eine Web-App für den Zugriff auf Ihr Konto via Browser zur Verfügung stellen. Allerdings sind manche von dieser Vereinbarung abgedeckten Merkmale und Funktionen nur in der mobilen App verfügbar – die Web-App bietet möglicherweise nur eine eingeschränkte Auswahl des in dieser Vereinbarung beschriebenen Leistungsumfangs. Indem Sie über die Web-App auf Ihr Konto zugreifen, erkennen Sie an, dass Sie möglicherweise nicht den gleichen Funktionsumfang nutzen können, wie ihn die mobile App bietet.

6. Verfügbarkeit der Lightyear-App

6.1 Unser Ziel ist es, Ihnen die Lightyear-App kontinuierlich zur Verfügung zu stellen. Wir können jedoch nicht garantieren, dass sie jederzeit verfügbar ist – es kann Situationen geben, in denen Sie keine Aufträge übermitteln und Ihre Positionen nicht überwachen können.
6.2 Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, die aus der Nichtverfügbarkeit der Lightyear-App aus welchen Gründen auch immer entstehen. Wenn die Lightyear-App aufgrund geplanter oder dringender Wartungsarbeiten nicht verfügbar ist, werden wir Sie, soweit möglich, im Voraus diesbezüglich informieren, damit Sie entsprechend planen können.
6.3 Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie von einem geeigneten Gerät aus auf die Lightyear-App zugreifen. Bitte beachten Sie, dass die Konnektivität zur Lightyear-App je nach Internet- oder Netzwerkverbindung variieren kann. Wenn Sie über eine schlechte Verbindung verfügen, können Sie möglicherweise nicht mit derselben Geschwindigkeit Aufträge übermitteln und Positionen überwachen, wie dies mit einer leistungsfähigeren Verbindung möglich wäre.

7. Akzeptable Nutzung und Einschränkungen

7.1 Ihre Nutzung der Lightyear-App muss zu jeder Zeit dieser Vereinbarung und geltendem Recht entsprechen.
7.2 Es ist Ihnen nicht gestattet, bei der Interaktion mit der Lightyear-App Algorithmen oder elektronische Handelsprogramme bzw. -systeme zu verwenden.
7.3 Sie können über die Lightyear-App so oft handeln, wie Sie möchten.
7.4 Sie verpflichten sich, weder durch Handlungen noch Unterlassungen vorsätzlich, leichtsinnig oder fahrlässig Marktmissbrauch zu begehen oder eine andere Person hierzu aufzufordern/zu ermutigen. Wir behalten uns das Recht vor, alle uns angemessen erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen, wenn wir den Verdacht hegen, dass Ihr Konto für Marktmissbrauch genutzt wird. Dieses umfasst unter anderem die Weigerung, Ihren Anweisungen Folge zu leisten sowie die in den Abschnitten 32 und 37 beschriebenen Maßnahmen. Wir sind nicht verpflichtet, Ihnen diesbezüglich Gründe für unser Vorgehen zu nennen, noch haften wir für etwaige Verluste, die Ihnen durch die Weigerung, unter derartigen Umständen zu handeln, entstehen.
7.5 Sie stimmen zu, dass Sie die Daten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste über die Lightyear-App in Echtzeit oder verzögert zur Verfügung gestellt werden und die Marktpreise, Handelsvolumina und sonstige Daten in Bezug auf Instrumente und über die Lightyear-App ausgeführte Transaktionen enthalten können (zusammen „Marktdaten“), für keinen anderen Zweck als im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen verwenden. Insbesondere verpflichten Sie sich:
7.5.1 keine Marktdaten für kommerzielle Zwecke zu nutzen oder
7.5.2 Marktdaten zu veröffentlichen oder einer anderen Person zur Verfügung zu stellen (unabhängig davon, ob diese auch unsere Dienstleistungen nutzt oder nicht).

8. Die von uns angebotenen Dienstleistungen

Dieser Abschnitt der Vereinbarung enthält Informationen über die von uns zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, über die Aufträge, die Sie über die Lightyear-App aufgeben können und über Ihre Behandlung für regulatorische Zwecke.
8.1 Dienstleistungen
8.1.1 Nachdem wir die Überprüfungen im Zuge des Onboarding gemäß dieser Vereinbarung abgeschlossen haben, werden wir Ihnen:
(a) Funktionen über die Lightyear-App bereitstellen, mit denen Sie einen Auftrag platzieren und Informationen über Ihre Bestände an Geldmitteln und Instrumenten anzeigen können;
(b) den Empfang und die Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf ein oder mehrere Instrumente ermöglichen;
(c) die Ausführung von Aufträgen in Bezug auf ein oder mehrere Instrumente ermöglichen;
(d) Devisendienstleistungen im Zusammenhang mit unserem Service bereitstellen und
(e) die sichere Aufbewahrung Ihrer Instrumente gewährleisten.
8.1.2 Wir sind keine Devisenhandelsplattform und Sie sollten unsere Dienste nicht zu diesem Zweck nutzen. Wenn wir feststellen, dass Sie unsere Dienste zu diesem Zweck nutzen, können wir nach eigenem Ermessen ein Limit für den umtauschbaren Geldbetrag festlegen, Ihre Nutzung dieser oder anderer Funktionen einschränken oder Ihr Lightyear-Konto sperren oder schließen.
8.2 Verwahrung von Instrumenten
8.2.1 Verwahrung von Instrumenten bedeutet die Erfassung der Instrumente und Transaktionen Ihres Kontos oder die Organisation des Vorgenannten in anderen Ländern und sonstige damit verbundenen Aktivitäten, z. B. die Annahme und Abwicklung Ihrer Transaktionen.
8.2.2 Wir bieten einen Verwahrungsservice für die via Lightyear-App erhältlichen Instrumente an.
8.2.3 Um Ihre Interessen und Instrumente zu schützen, werden wir die Sorgfalt walten lassen, die standardmäßig von einer professionellen Organisation in Zuge ihrer Dienstleistung der Verwahrung von Instrumenten verlangt wird. Wir haben das Recht, Depotbanken auszuwählen und sie zu ermächtigen, Depotbanken einzusetzen. Wir wählen die Depotbanken mit der gebotenen Sorgfalt und nach den von uns festgelegten Kriterien aus, damit Ihre Interessen und Instrumente optimal geschützt sind. Wir werden die Aktivitäten solcher Depotbanken regelmäßig überprüfen.
8.2.4 In der Regel verwahren wir die Instrumente zusammen mit den Instrumenten anderer Kunden bei Depotbanken in Wertpapierdepots, die für die gemeinsame Verwahrung von Wertpapieren mehrerer Kunden bestimmt sind und in Lightyears Namen eröffnet wurden (z. B. Treuhänder- oder Kundenkonten) – demgemäß verfügt Lightyear über Aufzeichnungen, die Sie als berechtigten Eigentümer ausweisen. Das Konto wird getrennt von allen Lightyear-Assets verwaltet.
8.2.5 Wenn die Art der Instrumente oder die damit verbundene Dienstleistung die Verwahrung der Instrumente bei einer Depotbank in einem Land erfordert, in dem die Möglichkeit der Verwahrung von Instrumenten auf die im vorstehenden Abschnitt beschriebene Weise nicht möglich oder keine hinreichende Regulierung gewährleistet ist, können wir die Instrumente unserer Kunden wie folgt halten:
8.2.5.1 in einem auf den Namen von Lightyear eröffneten Wertpapierkonto, das Lightyear- und Kundeninstrumente hält, oder
8.2.5.2 in einem auf den Namen von Lightyear eröffneten Wertpapierkonto, in dem Kundeninstrumente gesondert von Lightyear-Instrumenten und den Instrumenten anderer Kunden gehalten werden oder
8.2.5.3 gesondert in einem Wertpapierkonto, das auf Ihren Namen eröffnet wurde und über das nur wir verfügungsberechtigt sind.
8.2.6 Sie akzeptieren, dass wir Ihre Instrumente möglicherweise auf Konten verwahren müssen, die der Rechtsordnung eines Landes außerhalb der EU unterliegen, und dass Ihre Rechte in Bezug auf diese Instrumente entsprechend unterschiedlich sein können.
8.2.7 Um Ihre Instrumente von den Instrumenten anderer Kunden unterscheiden zu können, führen wir Register, Konten und verwahren Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2.8 Mit Abschluss dieser Vereinbarung erteilen Sie Lightyear Ihre Zustimmung zur Verwahrung von Instrumenten gemäß dieses Abschnitts 8.2.
8.3 Kundenklassifizierung
Wir sind verpflichtet, Sie als einen bestimmten Kundentyp einzustufen. Wir behandeln Sie als Privatkunden, es sei denn, Sie haben eine Einstufung als professioneller Kunde beantragt, und wir haben diesem schriftlich zugestimmt. Es steht Ihnen frei, jederzeit eine andere Kundenkategorie als die Ihnen von uns zugewiesene zu beantragen, jedoch können wir einen solchen Antrag in eigenem Ermessen ablehnen. Sind Sie (a) ein professioneller Kunde und beantragen, als Privatkunde behandelt zu werden, oder (b) eine berechtigte Gegenpartei, die beantragt, als professioneller Kunde oder Privatkunde behandelt zu werden, werden wir Sie in Bezug auf alle Dienstleistungen, Transaktionen oder Instrumente entsprechend behandeln. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie als Privatkunde eingestuft wurden, sollten Sie im Vorfeld einer Anlageentscheidung Rat von einem Finanz- oder spezialisierten Berater einholen.

9. Keine Beratung

9.1 Die Dienstleistungen, die wir im Rahmen dieser Vereinbarung für Sie erbringen, sind nicht beratender Natur, d. h. wir werden Sie nicht bezüglich der Vorzüge eines bestimmten Instruments beraten oder hinsichtlich der Frage, ob ein bestimmtes Instrument für Sie geeignet ist.
9.2 Wie Ihre Aufträge ausgeführt werden, ist in unseren Grundsätzen zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung beschrieben – wir führen Ihre Aufträge selbst aus oder leiten sie zur Ausführung an einen Drittbroker weiter (der sie wiederum zur Ausführung weiterleiten kann). Wir leisten keine Anlage-, Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung, und Sie können keine solche Beratung von uns verlangen. Jede Entscheidung zum Erwerb oder Verkauf eines Instruments liegt allein bei Ihnen – wir sind nicht für solche Entscheidungen verantwortlich.

10. Aufträge

10.1 Ein Auftrag ist eine über die Lightyear-App erteilte Anweisung von Ihnen, ein bestimmtes Instrument entweder zu kaufen oder zu verkaufen (ein „Auftrag“).
10.2 Sie können über die Lightyear-App Market-Order (einschließlich Wiederholungsaufträge), Limit-Order und Stop-Order erteilen. Es liegt in unserem alleinigen Ermessen, welche Auftragsarten wir über die Lightyear-App genehmigen. Die verfügbaren Auftragsarten können je nach den Merkmalen des betreffenden Instruments begrenzt sein.
10.3 Wir ermöglichen keine Leerverkäufe von Finanzinstrumenten. Ein „Leerverkauf“ eines Finanzinstruments beinhaltet den Verkauf eines Finanzinstruments, das Sie nicht besitzen, in der Erwartung, dass sein Preis fallen wird, d. h. Sie verkaufen zu einem bestimmten Preis und spekulieren darauf, das Instrument zu einem späteren Zeitpunkt zu einem niedrigeren Preis auf dem Markt zurückzukaufen, wobei Ihr Gewinn der Differenz zwischen dem höheren und niedrigeren Preis entspräche. Um ein Instrument verkaufen zu können, müssen Sie dieses Instrument zuvor tatsächlich über die Lightyear-App mittels Kaufauftrag erworben haben.

11. Aufgeben und Stornieren von Aufträgen

11.1 Aufträge dürfen nur über die Lightyear-App eingereicht werden. Um einen Auftrag platzieren zu können, müssen Sie über ausreichend Guthaben zur Durchführung der Transaktion und Zahlung aller im Rahmen der betreffenden Transaktion etwaig anfallenden Gebühren, Steuern oder Zölle auf Ihrem Konto verfügen.
11.2 Sie müssen in Bezug auf alle von Ihnen erteilten Aufträge in Ihrem eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln, d. h. Sie sind es, der das Instrument kauft oder verkauft. Sie können keine Aufträge im Namen anderer platzieren.
11.3 Es ist wichtig zu beachten, dass Sie mit der Übermittlung eines Auftrags eine verbindliche Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines Instruments eingehen. Sie können einen Auftrag bei uns nur stornieren, bevor wir diesen dem Handelsplatz, Drittbroker oder Drittanbieter – im Falle von OTC-Transaktionen – übermitteln. Sie können über die Lightyear-App eine Stornierungsanfrage einreichen. Aufgrund der Geschwindigkeit der Auftragsausführung kann es vorkommen, dass eine Stornierungsanfrage nicht rechtzeitig genug eintrifft. Sie können Stornierungsaufträge über die Liste der ausstehenden Transaktionen in der Lightyear-App einreichen. Aus diesem Grund sollten Sie sich stets vergewissern, dass Sie vor Erteilung eines Auftrages:
11.3.1 die richtigen Werte eingegeben haben;
11.3.2 sicher sind, dass Sie mit diesem Auftrag fortfahren wollen;
11.3.3 verstehen, wie diese Vereinbarung auf Ihren Auftrag anzuwenden ist;
11.3.4 bereit und in der Lage sind, das mit diesem Instrument verbundene Risiko eines potenziellen Verlusts zu tragen und
11.3.5 die Risiken der Investition in dieses Instrument verstehen.
11.4 Gelegentlich können in Abhängigkeit von gesetzlichen Anforderungen und Marktbedingungen weitere Einschränkungen für die Übermittlung von Aufträgen gelten. Dazu können unter anderem folgende Situationen gehören:
11.4.1 Von Regulierungsbehörden auferlegte Handelsbeschränkungen für bestimmte Instrumente;
11.4.2 Handelsbeschränkungen, die uns von Regulierungsbehörden auferlegt werden, oder
11.4.3 Handelsbeschränkungen, die uns vom Handelsplatz oder Drittbroker auferlegt werden.
11.5 Sie können wählen, ob eine Limit-Order 1 Tag lang oder bis zur Stornierung gültig bleibt. In diesem Fall bleibt der Auftrag bis zur Stornierung oder Ausführung aktiv, je nachdem, was früher eintritt.
11.6 Sie können Ihre Platzierung von Marktet-Orders über Wiederholungsaufträge automatisieren. Wiederholungsaufträge zum Kauf eines Instruments Ihrer Wahl können nur als Market-Order platziert werden. Für Wiederholungsaufträge gelten folgende Bedingungen:
11.6.1 Sie müssen den Zeitraum für den Wiederholungsauftrag auswählen (verfügbare Zeiträume werden in der Lightyear-App angezeigt). Im Falle von wöchentlichen und monatlichen (sofern verfügbar) Wiederholungsaufträgen müssen Sie einen Tag/ein Datum zur Platzierung und Ausführung auswählen.
11.6.2 Wenn Sie einen Tag/ein Datum gewählt haben, an dem der Markt geschlossen ist, wird der Wiederholungsauftrag am nächsten regulären Markttag aufgegeben.
11.6.3 Wenn auf Ihrem Konto nicht genügend Guthaben für den Wiederholungsauftrag vorhanden ist, wird dieser übersprungen. Der nächste geplante Wiederholungsauftrag wird dadurch nicht storniert.
11.6.4 Alle Wiederholungsaufträge müssen 30 Minuten nach Eröffnung des Marktes, auf dem das Instrument gehandelt wird, erstellt und platziert werden;
11.6.5 Sie können keine identischen Wiederholungsaufträge für dasselbe Instrument aufgeben (beispielsweise für den Kauf desselben Instruments im gleichen Zeitraum, am selben Tag oder Datum).
11.7 Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an der Funktionalität und den Merkmalen von Wiederholungsaufträgen vorzunehmen. Dies umfasst das Recht, bestimmte nicht mehr unterstützte Wiederholungsaufträge zu stornieren, die Tage/Daten zu begrenzen, an denen Wiederholungsbestellungen aufgegeben werden können usw.

12. Verfügbare Instrumente

Ihre Bestellungen dürfen sich nur auf über die Lightyear-App erhältlichen Instrumente beziehen. Es liegt in unserem alleinigen Ermessen, welche Instrumente wir über die Lightyear-App anbieten, und wir können jederzeit ein Instrument hinzufügen oder entfernen.

13. Auftragsannahme

13.1 Lightyear entscheidet letztendlich, ob ein von Ihnen erteilter Auftrag an den Handelsplatz, Drittbroker oder Drittanbieter weitergeleitet wird oder nicht. Lightyear muss im Falle von abgelehnten Aufträgen keine Gründe angeben – dennoch werden wir Sie benachrichtigen, wenn diese Situation eintritt.
13.2 Der Drittbroker und Drittanbieter verfügen außerdem über verschiedene Risiko- und Toleranzgrenzen, demgemäß sie einen Auftrag annehmen oder nicht – wir haben auf derartige Prozesse keinen Einfluss.
13.3 Unter Umständen werden wir von Dritten – beispielsweise dem Markt, an dem ein Instrument notiert ist, oder einer Aufsichtsbehörde – dazu verpflichtet, Ihren Auftrag zu stornieren.

14. Ausführung von Aufträgen

14.1 Wenn wir Ihren Auftrag annehmen, führen wir ihn aus oder übermitteln ihn zur Ausführung an den Drittbroker (der ihn wiederum zur Ausführung weiterleiten kann). Dies geschieht normalerweise am selben Tag, an dem wir Ihren Auftrag erhalten – sofern Sie über ausreichende Mittel verfügen, um den Auftrag zu erteilen. Um die Ausführung von Bruchteilinstrumenten zu erleichtern, können wir einige Aufträge auch über unser eigenes Konto ausführen. Bei Aufträgen für Instrumente (wie etwa Geldmarktfonds), die an keinem Handelsplatz gehandelt werden können, kann die Ausführung nur zu bestimmten Zeitpunkten während des Tages erfolgen. Daher werden nach diesem Zeitpunkt übermittelte Aufträge möglicherweise erst am nächsten Werktag ausgeführt.
14.2 Wir sind verpflichtet, in Ihrem besten Interesse zu handeln, wenn wir Ihren Auftrag ausführen und diesen zur Ausführung (oder Weiterleitung zur Ausführung) an den Drittbroker übermitteln. Wir sind dafür verantwortlich, dass der Drittbroker oder jeder andere Anbieter, den wir für die Auftragsausführung oder Weiterleitung zur Auftragsausführung auswählen, unseren Kunden stets das bestmögliche Ergebnis liefert. Weitere Informationen zur Auftragsausführung, Auswahl des Drittbrokers und den Gründen, warum wir der Ansicht sind, dass wir mit der Übermittlung von Aufträgen an ihn in Ihrem besten Interesse handeln, finden Sie in unseren Richtlinien zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung.
14.3 Mit der Eröffnung eines Kontos erklären Sie sich mit unseren Richtlinien zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Auftragsausführung einverstanden. Sollten wir die Richtlinien zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung ändern, werden wir Sie gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung entsprechend in Kenntnis setzen. Bitte beachten Sie, dass ein außerhalb der Marktzeiten aufgegebener Auftrag ausgeführt wird, sobald der Markt öffnet.
14.4 Der Drittbroker unterliegt hinsichtlich der Ausführung Ihrer Aufträge bestimmten Regeln und Vorschriften. Bitte beachten Sie, dass der Drittbroker Ihre Aufträge möglicherweise außerhalb eines regulierten Marktes oder eines multilateralen oder organisierten Handelssystems ausführt. Durch die Annahme dieser Vereinbarung stimmen Sie der Ausführung Ihrer Aufträge unter derartigen Umständen ausdrücklich zu. Dies geschieht beispielsweise bei der Ausführung eines Auftrags zum Kauf oder Verkauf eines Bruchteilinstruments.
14.5 Wenn Sie über die Lightyear-App einen Kauf- oder Verkaufsauftrag platzieren möchten, teilen wir Ihnen die Richtpreise der betreffenden Instrumente mit. Diese Preise werden von Dritten bereitgestellt – wir haben keine Kontrolle darüber. Aufgrund der Marktvolatilität können sich die Richtpreise vor Ausführung eines Auftrags manchmal erheblich ändern. Eine Ausführung zu dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in der Lightyear-App angezeigten Preis ist möglicherweise nicht möglich. Dies bedeutet, dass der Preis, zu dem Sie Ihren Auftrag aufgegeben haben, möglicherweise nicht dem Preis entspricht, zu dem er tatsächlich ausgeführt wird. Unter bestimmten Umständen kann Ihr Auftrag zu einem „besseren“ oder „schlechteren“ Preis gegenüber dem in der Lightyear-App angezeigten ausgeführt werden. Wenn Ihr Auftrag zu einem „schlechteren“ Preis ausgeführt wird als der Preis, der Ihnen für das Instrument zum Zeitpunkt der Auftragsaufgabe angezeigt wurde, sind wir nicht verpflichtet, Ihnen die Preisdifferenz auszugleichen.
14.6 Wir ermöglichen Ihnen stets, einen Bruchteil des Instruments, das Sie von uns als Gegenpartei der Transaktion erhalten haben, an uns zurückzuverkaufen.

15. Bezahlung von Aufträgen

15.1 Wenn Sie einen Auftrag zum Kauf eines Instruments platzieren möchten:
15.1.1 wird auf Ihrem Konto der Geldbetrag, der dem geschätzten Wert des Auftrags (einschließlich der entsprechenden Gebühren und Kosten) entspricht, zum Zeitpunkt der Platzierung des Auftrags gesperrt und infolge zur Finanzierung der Auftragsdurchführung (einschließlich der entsprechenden Gebühren und Kosten) verwendet.
15.1.2 Wenn Ihr Konto kein ausreichendes Guthaben aufweist, werden wir Sie auffordern, einen Betrag einzuzahlen, der mindestens dem geschätzten Wert des Auftrags (einschließlich der entsprechenden Gebühren und Kosten) entspricht. Wiederholungsmarktaufträge werden nur platziert, wenn auf Ihrem Konto ausreichende Mittel verfügbar sind.

16. Verkaufserlöse

16.1 Wenn Sie ein bestimmtes Instrument verkaufen, werden etwaige Verkaufserlöse Ihrem Konto gutgeschrieben. Diese Mittel können Sie dann reinvestieren oder die Auszahlung auf ein auf Ihren Namen lautendes Konto beantragen.
16.2 In den meisten Märkten erfolgt die Abwicklung der über die Lightyear-App verfügbaren Instrumente in der Regel innerhalb von zwei Handelstagen. In diesem zeitlichen Rahmen sollten die entsprechenden Gelder auf Ihrem Konto eingegangen sein und können abgehoben oder reinvestiert werden.

17. Dienstleistungsgebühren

17.1.1 Our charges and fees for the Services (Service Fees) are set out and kept up to date on our website https://lightyear.com/en-eu/pricing. Über Änderungen unserer Dienstleistungsgebühren werden wir Sie gemäß Abschnitt 28 informieren.
17.1.2 Die Währung, in der ein Auftrag ausgeführt wird, richtet sich nach der Währung, in der das Instrument auf dem jeweiligen Markt oder OTC gehandelt wird. Um den Auftrag ausführen zu können, müssen Sie die Währung in Ihrem Konto in die entsprechende Währung umrechnen. Der aktuelle Umrechnungskurs wird Ihnen in der Lightyear-App angezeigt. Sobald die Währung umgerechnet ist, können Sie via Transaktionsverlauf in der Lightyear-App den dafür verwendeten Wechselkurs sehen. Wir verwenden den zum Zeitpunkt der Währungsumrechnung zur Verfügung stehenden gültigen Kassakurs.
17.1.3 Bitte beachten Sie, dass Ihnen nur die ausgeführten Aufträge in Rechnung gestellt werden. Sie erklären sich damit einverstanden, die mit den jeweiligen Dienstleistungen verbundenen Gebühren an uns zu zahlen. Alle im Zusammenhang mit Ihren Transaktionen anfallenden Gebühren werden von Ihrem Konto abgebucht und an uns gezahlt, sobald Ihre Aufträge ausgeführt worden sind. Auf Barguthaben des Kontos gezahlte Zinsen werden von uns einbehalten, sofern wir Ihnen über die App nichts Anderslautendes mitteilen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir etwaig erhaltene Zinsen einbehalten.
17.1.4 Wir berechnen Ihnen keine Gebühren für das Halten von Bargeld oder für Bargeldtransaktionen (außer gemäß diesem Abschnitt 17.1.1). Lightyear kann jedoch Zinsen auf Bargeldguthaben auf Bankkonten oder Geldmarktfonds von Kunden erhalten. Lightyear erhält die auf Barguthaben anfallenden Zinsen und gibt diese zu den von uns festgelegten Sätzen an Sie weiter, sofern Sie in unserer App keine andere Wahl treffen. Die Sätze orientieren sich an den Zinssätzen der Zentralbanken und berücksichtigen darüber hinaus die Kosten, die uns durch die Verwaltung des Bargelds und Führung Ihres Kontos entstehen. Current rates can be found on the website. Die Zinsen laufen auf Ihren täglich abgerechneten Saldo auf und werden im Nachhinein zum 1. eines jeden Monats berechnet. Der Betrag wird Ihrem Konto normalerweise innerhalb eines Werktages gutgeschrieben. Wenn Sie einen Auftrag zum Kauf eines Instruments erteilen, werden die entsprechenden Kosten samt anfallender Gebühren am Tag der Auftragserteilung von Ihrem Konto abgezogen – ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie keine Zinsen mehr auf die betreffende Summe. Abhängig von der Art der Zahlung (z. B. Banküberweisung, Debitkarte), können Zinsen innerhalb von drei Werktagen nach Zahlungseingang anfallen, d. h. ab dem Datum der Kontogutschrift. Ebenso werden Zinszahlungen auf Beträge eingestellt, die Sie abheben. Zinsen fallen bis zur Schließung Ihres Kontos an. Wenn Sie Ihr Konto vor dem 1. eines Monats schließen, verlieren Sie den Anspruch auf alle aufgelaufenen, aber noch nicht ausgezahlten Zinsbeträge. Sie können sich auch jederzeit vom Erhalt von Zinszahlungen abmelden – alle bis dahin aufgelaufenen Zinsen verfallen dann.
17.1.5 Sie stimmen zu, dass Sie die volle Verantwortung für sämtliche Steuern oder Abgaben (lokal oder international) tragen, die infolge Ihrer Transaktionen und Nutzung unserer Dienstleistungen anfallen, einschließlich aller an Sie geleisteten Zinszahlungen, und dass derartige Steuern oder Abgaben möglicherweise nicht zum Zeitpunkt des Kaufs des Instruments, sondern zu einem späteren Zeitpunkt anfallen – Sie bestätigen, dass Sie auch zukünftig die Verantwortung für entsprechend fällige Steuern und Abgaben tragen.
17.1.6 Alle von Lightyear im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldeten Beträge werden ohne Einbehaltung oder Abzug von aktuellen oder zukünftigen Steuern, Zöllen, Abgaben, Veranlagungen oder anderen staatlichen Gebühren jeglicher Art gezahlt, die von einer Regierungsbehörde eines Landes erhoben werden, es sei denn, ein Solches ist aufgrund geltender Gesetze, Vorschriften oder deren offizieller Auslegung erforderlich. Lightyear wird Ihnen keine zusätzlichen Beträge zahlen, wenn eine Einbehaltung oder ein Abzug per Gesetz, Verordnung oder amtlicher Auslegung derselben erforderlich ist. Die Verpflichtung hinsichtlich einer solchen Einbehaltung oder eines solchen Abzugs begründet gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig keinerlei Ansprüche gegenüber Lightyear. Sie sind verpflichtet, unverzüglich sämtliche von Lightyear angeforderten Informationen bereitzustellen, um die korrekte Einbehaltung und/oder Meldung der einbehaltenen Beträge durch Lightyear zu ermöglichen.
17.1.7 Sie tragen die volle Verantwortung für sämtliche Gebühren, die bei der Überweisung, Einzahlung oder Abhebung von Geldbeträgen auf und von Ihrem Konto und Bank-, E-Geld- oder Zahlungsinstitutskonto anfallen.
17.1.8 Im Falle der Nicht- oder verspäteten Zahlung von Gebühren stimmen Sie zu, dass wir auf dem Konto gehaltene Vermögenswerte verwenden, d. h. verkaufen, einbehalten oder verrechnen können.
17.1.9 Wird die anzuwendende Ausführungsgebühr auf Prozentbasis berechnet, wird sie auf den nächsten Cent gerundet. Ergibt die Berechnung der Gebühr zum Beispiel 0,239 USD, wird sie auf 0,24 USD gerundet.
17.1.10 In bestimmten Fällen verringern wir die von uns erhobenen Gebühren oder verzichten darauf. Sofern wir dies nicht ausdrücklich mitteilen, dürfen derartige Maßnahmen nicht als dauerhafte Änderungen der Preise unserer Dienstleistungen ausgelegt werden. Aus diesem Grund können Sie nicht davon ausgehen, auch zukünftig geringere oder gar keine Gebühren zu zahlen.
17.1.11 Die Gebühr für den Geldmarktfonds wird von den vom Geldmarktfonds ausgezahlten Zinserlösen abgezogen.

18. Interessenkonflikte

18.1 Wir sind verpflichtet, alle sinnvollen Schritte zu unternehmen, um Interessenkonflikte zwischen Ihnen und uns sowie zwischen unseren verschiedenen Kunden zu verhindern oder zu managen. Wir handeln im Einklang mit einer zu diesem Zweck etablierten Richtlinie für den Umgang mit Interessenkonflikten. Darin behandeln wir verschiedene Situationen, in denen es zu einem Interessenkonflikt kommen kann und beschreiben die Schritte, mittels derer wir einen solchen Konflikt verhindern oder managen werden. Eine Zusammenfassung der Richtlinie von Lightyear Europe AS zu Interessenkonflikten ist auf unserer Website unter:https://lightyear.com/conflicts-policy verfügbar. Sollten solche Vorkehrungen nicht ausreichen, um das Risiko einer Schädigung Ihrer Interessen auszuschließen, werden wir Ihnen als letztes Mittel die allgemeine Art und/oder Ursache dieser Interessenkonflikte sowie die Schritte mitteilen, die wir zur Risikominderung unternommen haben.
18.2 Wir sind nicht verpflichtet:
18.2.1 Ihnen gegenüber Tatsachen, Angelegenheiten oder Erkenntnisse offenzulegen, die einen Vertrauensbruch gegenüber einer anderen Person darstellen könnten oder die einem unserer Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter zur Kenntnis gelangen, wenn die mit Ihnen befasste(n) Person(en) keine Kenntnis von diesen Tatsachen, Angelegenheiten oder Erkenntnissen haben oder
18.2.2 Ihnen gegenüber Rechenschaft über Gewinne, Provisionen oder Vergütungen abzulegen, die wir aus Transaktionen oder Umständen erzielen, an denen wir ein wesentliches Interesse haben oder bei denen unter bestimmten Umständen ein Interessenkonflikt bestehen könnte.

19. Unternehmensmaßnahmen

19.1 Wenn wir Erträge aus Ihren Positionen in Form von Dividendenzahlungen und anderen Kapitalmaßnahmen erhalten, gleichen wir diese ab und schreiben sie Ihrem Konto gut. Wenn Sie die Funktion für Mehrwährungskonten nicht aktiviert haben, konvertieren wir solche Einnahmen in die Standardwährung Ihres Kontos.
19.2 Wenn uns Informationen über Kapitalmaßnahmen oder andere instrumentenbezogene Rechte und Pflichten vorliegen und wir es für notwendig erachten, Sie entsprechend zu benachrichtigen, werden wir dies via App tun. Sie verpflichten sich, sich über die mit den Instrumenten verbundenen Rechte und Pflichten und entsprechende Kapitalmaßnahmen persönlich zu informieren und sämtliche diesbezüglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Wir sind nicht verpflichtet, Sie bezüglich solcher Rechte und Pflichten oder hinsichtlich von Kapitalmaßnahmen zu unterrichten. Wir haften nicht für Schäden, Verluste oder Kosten, die Ihnen aufgrund der Unkenntnis dieser Rechte und Pflichten entstehen.
19.3 Sie haben das Recht, uns Anweisungen zur Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf Ihre Instrumente zu erteilen. Die Anweisungen sind in der von uns akzeptierten Form zu erteilen und Sie sind verpflichtet, uns für sämtliche Kosten, Schäden und Verluste im Zusammenhang mit der Ausführung zu entschädigen. Wir haben das Recht, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, bei welchen marktbezogenen Instrumenten und zu welchen Bedingungen wir das Stimmrecht ausüben. Wir sind berechtigt, in Ihrem Namen sämtliche Dokumente zu unterzeichnen und alle Handlungen vorzunehmen, die für die Ausübung der sich aus dem Instrument ergebenden Rechte erforderlich sind und für die keine Auftragserteilung erforderlich ist. Dieses Recht besteht auch dann, wenn Sie uns keine Anweisungen zur Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf Ihre Instrumente erteilt haben.
19.4 Im Falle von Bruchteilinstrumenten stehen Ihnen die Kapitalmaßnahmen oder sonstigen finanziellen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Ihren Instrumenten proportional zur Größe Ihrer Anteile zur Verfügung. Aufgrund der Natur von Bruchteilinstrumenten kann die Ausübung bestimmter mit dem Instrument verbundener Rechte eingeschränkt sein. Sie können keine Stimmrechte ausüben, die sich aus EU- oder UK-Bruchteilaktien ergeben.

20. Ihre Daten

20.1 Lightyear nimmt das Thema Datensicherheit ernst. Wir verwenden ausschließlich personenbezogene Daten von Personen, die mit Ihnen in Verbindung stehen (einschließlich Direktoren, wirtschaftliche Eigentümer usw.) – siehe unsere Datenschutzrichtlinie unter: https://lightyear.com/important-information. Sie sollten unsere Datenschutzrichtlinie lesen, um sicherzustellen, dass Sie unsere Erhebung, Verwendung und Weitergabe Ihrer persönlichen Daten verstehen und damit einverstanden sind.
20.2 Bei einigen über die Lightyear-App verfügbaren Instrumenten müssen wir möglicherweise bestimmte Informationen zu Ihrem Wissen und Ihrer Erfahrung mit diesen Instrumenten einholen, um eine Eignungsbewertung vornehmen zu können. Sofern wir solchen Verpflichtungen unterliegen, werden wir Sie entsprechend darüber in Kenntnis setzen und diejenigen Informationen von Ihnen anfordern, die wir für die Durchführung einer Eignungsbeurteilung als notwendig erachten. Sie erklären sich damit einverstanden, uns alle Informationen bereitzustellen, die wir in angemessenem Umfang zum Zweck der Durchführung einer solchen Bewertung anfordern können. Wenn Sie diese Informationen nicht bereitstellen, sind wir nicht verpflichtet, Aufträge für diese Instrumente auszuführen und können dies ablehnen.
20.3 Damit wir unseren eigenen Verpflichtungen in Bezug auf die von Ihnen übermittelten Aufträge und die von Ihnen gehaltenen Positionen nachkommen können, erklären Sie sich damit einverstanden, uns alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die wir in sinnvollem Umfang anfordern.
20.4 Sie erkennen an, dass wir berechtigt sind, Informationen über Ihre Aufträge und Positionen offenzulegen, soweit dies gemäß geltendem Recht erforderlich ist.

21. So können Sie uns kontaktieren

21.1 Kommunikationskanäle
21.1.1 Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir Sie per E-Mail oder über die Lightyear-App kontaktieren dürfen, wenn Kommunikationsbedarf in Bezug auf Angelegenheiten aus dieser Vereinbarung besteht. Zur Vermeidung von Missverständnissen sei darauf hingewiesen, dass dieses auch Ihre Zustimmung zum Erhalt von Transaktionsbestätigungen und anderen Berichten, Dokumenten, Erklärungen oder Ähnlichem umfasst, die wir Ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bereitstellen.
21.1.2 Wir dürfen über die uns von Ihrem Direktor bei der Erstellung des persönlichen Kontos zur Verfügung gestellten E-Mail-Adresse mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

22. Wenn Sie eine Beschwerde haben

22.1.1 Sollten Sie mit irgendeinem Aspekt unserer Dienstleistung unzufrieden sein, kontaktieren Sie uns bitte zunächst per E-Mail an complaints@lightyear.com. Wir werden Ihre Beschwerde umgehend unabhängig untersuchen und Ihnen eine schriftliche Antwort zukommen lassen. Weitere Einzelheiten über das Verfahren finden Sie in der Beschwerderichtlinie von Lightyear Europe AS, die Sie auf unserer Website unter https://lightyear.com/important-information abrufen können.
22.1.2 Wenn wir Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen können, steht es Ihnen frei, sich zur Beilegung des Streits an die EFSA (Sakala 4, Tallinn 15030, www.fi.ee) oder ein Gericht zu wenden.

23. Entschädigung

23.1 Der Anlegerschutzfonds (investorikaitse osafond) hat den Zweck, Investoren gemäß den Bestimmungen des Garantiefondsgesetzes (tagatisfondi seadus) Garantien und Entschädigungen für Investitionen zu gewähren, die über eine in Estland registrierte Investmentfirma oder die estnische Niederlassung einer ausländischen Investmentfirma getätigt werden. Anlagen sind Forderungen, die auf einer Vereinbarung zwischen Parteien oder auf Rechtsvorschriften beruhen, in dessen Zuge eine Investmentgesellschaft verpflichtet ist, einem Anleger Geldmittel zu überweisen oder Wertpapiere zu übertragen, über die sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen verfügt hat. Die Investitionen werden in Höhe ihres Wertes zum Entschädigungszeitpunkt garantiert, wobei der Maximalbetrag 20.000 Euro pro Anleger einer Investmentgesellschaft beträgt.
23.2 Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung hinsichtlich der finanziellen Performance Ihrer Instrumente haben. Das bedeutet, dass der Verlust von Kapital durch Ihre Anlagetätigkeit Sie nicht automatisch zu einer Entschädigung berechtigt.

24. Ihr Geld und Ihre Instrumente

24.1 Ihr Geld
24.1.1 Wenn wir Gelder von Ihnen erhalten, müssen wir diese unverzüglich auf ein Konto einzahlen, das bei (a) einer Zentralbank, (b) einem in einem Mitgliedstaat zugelassenen Kreditinstitut oder (c) einer in einem Drittland zugelassenen Bank auf einem dafür gesetzlich vorgesehenen Treuhandkonto für Kundengelder eröffnet wurde. Das Konto wird getrennt von allen Lightyear-Geldern verwaltet. Ihre Barmittel werden in einem Pool verwaltet, d. h. Lightyear verfügt über Aufzeichnungen, die Ihren individuellen Besitz und Anspruch belegen.
24.1.2 Sie können uns Geldbeträge auf ein Bargeldkonto überweisen – die entsprechenden Details finden Sie in der Lightyear-App. Sie können Geld nur von einem Konto an uns überweisen, das auf Ihren Namen eröffnet wurde.
24.1.3 Alle von Ihnen eingezahlten Gelder werden auf Ihrem Konto verbucht, bis Sie deren Überweisung anfordern.
24.1.4 Alle von Ihnen im Zusammenhang mit der Übermittlung von Ihren Aufträgen und Positionen geleisteten oder erhaltenen Zahlungen werden Ihrem Konto gutgeschrieben bzw. von diesem abgebucht.
24.1.5 Indem Sie dieser Vereinbarung und ihren Änderungen zustimmen, willigen Sie ein, dass wir Ihr Geld auch in Anteilen oder Einheiten von Geldmarktfonds halten können. Wenn Ihr Geld in einem Geldmarktfonds gehalten wird, unterliegt es nicht den in Abschnitt 24.1.1 dargelegten Schutzmaßnahmen, sondern den in Abschnitt 8.2 vorgesehenen Maßnahmen zur Instrumentenverwahrung. Wir halten Ihr Geld nur in Geldmarktfonds, die von den einschlägigen Ratingagenturen und unserer internen Kreditqualitätsbewertung als hochwertig eingestuft wurden.
24.1.6 Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Geld in einem Geldmarktfonds angelegt wird, können Sie sich an unseren Kundendienst wenden oder in der App davon abmelden (sofern die Option besteht). In diesem Fall sind wir möglicherweise nicht in der Lage, Ihnen die Abschnitt 17.1.4 gemäßen Zinsen zu zahlen.
24.2 Ihre Instrumente
Nachdem Ihre Aufträge angenommen und ausgeführt wurden, werden Ihre Instrumente von dem als Depotbank fungierenden Drittbroker oder einer anderen Depotbank verwahrt. Wir haben bei der Ernennung des Drittbrokers und der Depotbanken die gebotene Sorgfalt, Sachkenntnis und Gewissenhaftigkeit walten lassen. Weitere Einzelheiten zur Verwahrung Ihrer Instrumente finden Sie in Abschnitt 8.2 dieser Vereinbarung.

25. Im Falle einer Liquidation oder Insolvenz

25.1 Wenn wir eine Benachrichtigung erhalten, dass gegen Sie ein Liquidations-, Insolvenz- oder ähnliches Verfahren läuft, werden wir Ihr Konto schnellstmöglich sperren. Der Wert Ihrer Positionen und alle auf Ihrem Konto verbleibenden Geldmittel sind ggf. Teil Ihres Nachlasses. Vorbehaltlich der entsprechenden Bestätigung durch einen geeigneten für die Verwaltung Ihrer Vermögenswerte verantwortlichen Vertreter werden wir den von dieser Person erhaltenen Anweisungen nachkommen. Für alle auf Grundlage solcher Anweisungen vorgenommenen Handlungen gelten die von uns angegebenen Gebühren.
25.2 Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit Ihren Positionen haften, während wir auf Anweisungen von einem Ihrer Vertreter warten. Diese Vereinbarung bleibt auch über Ihren Tod hinaus in vollem Umfang in Kraft, bis Ihr Konto geschlossen und die Vereinbarung gekündigt wird.

26. Aufzeichnung von Gesprächen und elektronischer Kommunikation

26.1 Wir dürfen Telefongespräche aufzeichnen, die wir mit Ihnen oder Ihren verbundenen Parteien (einschließlich Direktoren, wirtschaftlichen Eigentümern usw.) führen und die zwischen Ihnen und uns erfolgte elektronische Kommunikation speichern. Sie stimmen dem Vorgenannten hiermit ausdrücklich zu. Sie erklären sich darüber hinaus ausdrücklich damit einverstanden, dass solche Datensätze in einem Schieds- oder Gerichtsverfahren zwischen uns verwendet werden dürfen.
26.2 Wenn wir ein Gespräch mit Ihnen aufgezeichnet oder eine zwischen uns stattgefundene elektronische Kommunikation im Einklang mit unseren Verpflichtungen gespeichert haben, stellen wir Ihnen für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren oder, falls von der EFSA verlangt, für bis zu sieben (7) Jahren auf Anfrage eine Kopie dieser Aufzeichnungen und/oder Kommunikation zur Verfügung.

27. Mitteilungen

27.1 Sämtliche Mitteilungen an eine der Parteien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung müssen in englischer Sprache erfolgen und – sofern in dieser Vereinbarung nicht anders festgelegt – wie folgt gesendet werden:
27.1.1 Per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die der anderen Partei gemäß dieser Vereinbarung mitgeteilt wurde. Unsere E-Mail-Adresse für die Zustellung von Mitteilungen lautet: support@lightyear.com; oder
27.1.2 via Lightyear-App.
27.2 Jede per E-Mail oder über die Lightyear-App gesendete Mitteilung gilt um 9:00 Uhr am nächsten Werktag nach dem Versand als empfangen.

28. Änderungen dieser Vereinbarung oder der Dienstleistungen

28.1 Wir können diese Vereinbarung jederzeit mit einer Mitteilungsfrist von 14 Kalendertagen ändern. Ausgenommen hiervon sind notwendige Änderungen nach geltendem Recht.
28.2 Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail an die Adresse, die Sie uns mitgeteilt haben. Es wird davon ausgegangen, dass Sie sämtlichen Ihnen mitgeteilten Änderungen dieser Vereinbarung zustimmen. Wenn Sie mit einer Änderung dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, diese mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Wenn Sie Ihr Kündigungsrecht nicht wahrnehmen, tritt die geänderte Vereinbarung ab dem in der in Mitteilung (siehe Abschnitt 28.1) angegebenen Datum in Kraft. Jede geänderte Version dieser Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Versionen der zwischen Lightyear und Ihnen geschlossenen Vereinbarung.
28.3 Wir können diese Vereinbarung unverzüglich ändern, ohne die in Abschnitt 28.1 festgelegte vorherige Ankündigung vorzunehmen, wenn die Änderungen dieser Vereinbarung (a) für Sie vorteilhafter sind; (b) gesetzlich vorgeschrieben sind; (c) vorgenommen werden, um eine neue Dienstleistung einzuführen oder bestehende Dienstleistungen um zusätzliche Funktionen zu ergänzen; (d) weder Ihre Rechte einschränken noch Ihre Pflichten erweitern. In solchen Fällen werden die Änderungen sofort wirksam, nachdem Sie per E-Mail benachrichtigt wurden oder die Vereinbarung über die Website, App oder andere Lightyear-Medien veröffentlicht wurde.
28.4 Lightyear ist jederzeit berechtigt, die Dienstleistungen oder Inhalte der Lightyear-App in Gänze oder teilweise einzustellen oder zu ändern. Sie verpflichten sich, Lightyear von jeglichen Ansprüchen aufgrund von Verlusten oder Schäden freizustellen, die aus einer solchen Einstellung oder Änderung resultieren. Es ist wichtig, dass Ihre persönlichen Kontaktinformationen stets auf dem neuesten Stand sind – bitte informieren Sie uns über diesbezügliche Änderungen.

29. Übertragung von Rechten

29.1 Lightyear und Sie sind die einzigen Parteien dieser Vereinbarung. Ohne unsere schriftliche Zustimmung können Sie keine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung auf eine andere Person übertragen.
29.2 Wir können unsere Rechte aus dieser Vereinbarung nach vorheriger Benachrichtigung an Sie jederzeit in Gänze oder teilweise abtreten oder übertragen, vorausgesetzt, dass wir zuvor unseren regulatorischen und gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen sind.

30. Rechte Dritter

Parteien, die keine Vertragspartei dieser Vereinbarung sind, können sich nicht auf die Rechte aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung berufen oder Nutzen daraus ziehen.

31. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen

31.11 Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass Sie gegen diese Vereinbarung verstoßen haben oder verstoßen könnten, müssen Sie uns unverzüglich unter support@lightyear.com benachrichtigen.
31.2 Wenn Sie gegen diese Vereinbarung verstoßen haben, können Sie für sämtliche Schäden, Verluste oder Kosten haftbar gemacht werden, die uns infolge Ihres Verstoßes entstehen oder die ein vernünftiger Mensch als Folge Ihres Verstoßes gegen diese Vereinbarung betrachten würde. Wenn wir Kenntnis erlangen, dass Sie gegen diese Vereinbarung verstoßen haben, entweder weil Sie es uns mitgeteilt haben oder wir auf andere Weise davon erfahren, können wir alle oder einige der folgenden Maßnahmen ergreifen:
31.2.1 Sofortiger, vorübergehender oder dauerhafter Entzug Ihres Rechts zur Nutzung der Dienstleistungen (d. h. Sperrung des Kontos) oder eines Teils davon;
31.2.2 Kündigung dieser Vereinbarung einschließlich von Maßnahmen zur Schließung von Positionen;
31.2.3 Rechtliche Schritte gegen Sie zwecks Entschädigung für entstandene Kosten aufgrund des Verstoßes, beispielsweise Verwaltungs- und Rechtskosten;
31.2.4 Weitere gerichtliche Schritte gegen Sie, und
31.2.5 Weitergabe solcher Informationen an Strafverfolgungsbehörden, wenn wir es für notwendig erachten oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
31.3 Wir haften nicht für Maßnahmen, die wir als Reaktion auf Verstöße gegen diese Vereinbarung ergreifen, außer in Fällen, in denen ein Haftungsausschluss nach geltendem Recht nicht möglich ist. Die uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen sind nicht auf die oben beschriebenen beschränkt; wir können auch weitere Maßnahmen ergreifen, die wir für angemessen halten. So können wir uns aller anderen Rechtsmittel bedienen, die uns nach geltendem Recht zur Verfügung stehen.

32. Sperrung des Kontos

32.1 Wir können Ihr Konto schließen oder sperren, d. h. Ihnen unverzüglich, vorübergehend oder dauerhaft das Recht zur Nutzung der Dienstleistungen oder den Zugriff auf die Lightyear-App entziehen oder unter außergewöhnlichen Umständen den Zugriff auf die Lightyear-App vollständig unterbinden. Außergewöhnliche Umstände umfassen Folgendes:
32.1.1 Wir stellen fest, dass die von Ihnen bereitgestellten Informationen falsch, irreführend, modifiziert und/oder unvollständig sind (so zum Beispiel, wenn Ihre tatsächliche Geschäftstätigkeit von der beim Onboarding angegebenen abweicht);
32.1.2 Ihre wirtschaftlichen Eigentümer oder Direktoren haben sich geändert, ohne dass Sie uns ordnungsgemäß benachrichtigt haben, oder wir stellen fest, dass das Konto zum Vorteil einer anderen Person als des wirtschaftlichen Eigentümers verwendet wird;
32.1.3 Wir werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass Sie wissen oder vermuten, dass eine andere Person außer Ihnen Ihren Benutzeridentifizierungscode, Ihr Passwort oder andere Kontodaten kennt;
32.1.4 Wir haben begründeten Verdacht, dass Sie betrügerisch handeln;
32.1.5 Sie haben uns (oder einer in unserem Namen handelnden Person) die von uns benötigten Informationen nicht gegeben oder wir haben gute Gründe zu der Annahme, dass die von Ihnen bereitgestellten Angaben falsch oder unwahr sind;
32.1.6 Sie haben schwerwiegend oder wiederholt gegen diese Vereinbarung verstoßen und den Sachverhalt nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach entsprechender Aufforderung durch uns geklärt;
32.1.7 Wir haben gute Gründe zu der Annahme, dass Ihre Nutzung der Lightyear-App uns oder unserer Software, Hardware oder unseren Systemen schadet;
32.1.8 Wir haben gute Gründe zu der Annahme, dass die weitere Nutzung Ihres Kontos unserem Ruf oder Firmenwert schaden könnte;
32.1.9 Wir glauben, dass Ihr Konto für betrügerische und/oder illegale Zwecke verwendet wird und/oder
32.1.10 wir haben Sie aufgefordert, uns geschuldetes Geld zurückzuzahlen und Sie sind dem nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen;
32.1.11 Wenn Ihr Konkurs oder Ihre Zahlungsunfähigkeit erklärt wurde, Ihr Unternehmen abgewickelt oder liquidiert wird oder ein gleichwertiges Ereignis stattgefunden hat oder gerade stattfindet;
32.1.12 Wir sind aufgrund geltenden Rechts, eines Gerichtsbeschlusses oder auf Anweisung einer Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen oder anderen relevanten Regierungs- oder sonstigen Behörde dazu verpflichtet;
32.1.13 Wenn wir feststellen, dass Ihre Geschäftstätigkeit in einer Hochrisikobranche angesiedelt ist.
32.2 Darüber hinaus können wir Ihr Konto aus anderen Gründen in unserem alleinigen Ermessen schließen oder sperren. Wenn möglich, kontaktieren wir Sie mindestens 30 Werktage vor diesem Schritt per E-Mail. Unter bestimmten Umständen sind wir jedoch möglicherweise gezwungen, derartige Maßnahmen zu ergreifen, ohne Ihnen zuvor eine schriftliche Mitteilung zukommen zu lassen.
32.3 Wenn wir das Konto dauerhaft schließen, wird auch die Vereinbarung zwischen uns mit sofortiger Wirkung ab dem Zeitpunkt unserer Benachrichtigung an Sie beendet.

33. Geistiges Eigentum

33.1 Wir besitzen die via Lightyear-App verfügbaren Dienstleistungen, Dokumentationen, Spezifikationen, schriftlichen Anweisungen oder erläuternden Materialien im Zusammenhang mit der Installation, dem Betrieb, der Verwendung oder Aufrechterhaltung der Dienste und der Lightyear-App und aller nachfolgenden Versionen davon („Lizenziertes Werk“). Alle Verbesserungen, Änderungen und abgeleiteten Werke davon und alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von Lightyear oder gegebenenfalls seiner Lizenzgeber. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, gewährt Lightyear Ihnen keinerlei Rechte an den Dienstleistungen oder lizenzierten Werken. Ferner erkennen Sie an, dass wir alle Rechte, Titel und Ansprüche an dem lizenzierten Werk behalten, einschließlich aller Rechte auf Patente, Urheberrechte und Geschäftsgeheimnisse.
33.2 Zur Vermeidung von Missverständnissen: Alle geistigen Eigentumsrechte, die im Zuge der Bereitstellung der Dienstleistungen durch uns entstehen (mit Ausnahme derjenigen, die gemäß Ihrer personenbezogenen Daten bestehen), gehen auf uns über und bleiben unser alleiniges Eigentum.
33.3 Sie erkennen an und bestätigen, dass das lizenzierte Werk wertvolle geschützte Produkte und Geschäftsgeheimnisse – einschließlich vertraulicher Informationen, Ideen und Ausdrücke – von Lightyear umfasst.
33.4 Sie erklären sich damit einverstanden, weder direkt noch indirekt Rechte oder Interessen von Lightyear an den Dienstleistungen oder dem lizenzierten Werk noch die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit unserer Rechte gemäß der geltenden Gesetze anzufechten. Sie stimmen zu, die Dienstleistungen oder lizenzierten Werke weder direkt noch indirekt zu registrieren, deren Registrierung zu beantragen oder zu versuchen, Rechtsschutz oder Eigentumsrechte daran zu erwerben und darüber hinaus keine anderen Maßnahmen zu ergreifen, die unsere Rechte oder Ansprüche in Bezug auf die Dienste oder lizenzierten Werke in irgendeiner Rechtsordnung beeinträchtigen könnten.

34. Vertraulichkeit/Geheimhaltung

Wir können Informationen über Sie, Ihren Direktor oder wirtschaftlichen Eigentümer oder über Ihre unter Verwendung der Dienstleistungen getätigten Aufträge oder Transaktionen an Dritte weitergeben:
(a) wenn dies nach geltendem Recht zulässig ist;
(b) wenn es für die Durchführung oder Korrektur von Transaktionen oder die Bearbeitung von Ansprüchen in Bezug auf Transaktionen erforderlich oder hilfreich ist;
(c) wenn einer zulässigen Anfrage einer Regulierungs- oder Regierungsbehörde, eines Gerichtsbeschlusses oder anderen gerichtlichen oder administrativen Berichterstattungsanforderungen nachzukommen ist.
(d) Ebenso können wir Informationen über Sie, Ihre Aufträge oder Transaktionen, die Sie unter Verwendung unserer Dienstleistungen tätigen, an unsere Mitarbeiter, Wirtschaftsprüfer, verbundenen Unternehmen, den Drittbroker oder bedarfsweise an Anwälte weitergeben, um die ordnungsgemäße Performance der Dienstleistungen zu ermöglichen und
(e) um mögliche illegale Aktivitäten zu verhindern, zu untersuchen oder zu melden sowie
(f) aus jeglichem Grund, der zur Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder in Bezug auf die von Ihnen genutzten Dienste erforderlich ist;
(g) wenn es im öffentlichen Interesse liegt, solche Informationen offenzulegen und/oder
(h) auf Ihre Anfrage hin oder mit Ihrer Zustimmung.

35. Haftungsausschluss und keine Gewährleistung

35.1 Alle unsere Dienste, Inhalte und die Lightyear-App werden ohne Mängelgewähr und „wie verfügbar“ bereitgestellt.
35.2 Soweit nach geltendem Recht zulässig, lehnt Lightyear ausdrücklich sämtliche Gewährleistungen in Bezug auf die Dienstleistungen und Inhalte ab, die direkt oder indirekt über die Lightyear-App bereitgestellt werden, so z. B. implizite Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten. Lightyear garantiert nicht die Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Nützlichkeit von Inhalten oder Informationen. Sie stimmen zu, den Inhalt, die Lightyear-App und Dienstleistungen vollständig auf eigenes Risiko zu verwenden.
35.3 Dienstleistungen, Inhalte und Informationen sind nicht dazu bestimmt, finanzielle, rechtliche, steuerliche oder anlagenbezogene Ratschläge oder Empfehlungen zu geben. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Bewertung, ob Ihre Investitionen, Anlagestrategien oder damit verbundenen Transaktionen hinsichtlich Ihrer persönlichen Investitionsziele, finanziellen Umstände und Risikotoleranz geeignet sind. Sie sollten Ihren Rechts- oder Steuerberater zu Ihrer speziellen Situation konsultieren.
35.4 Lightyear bietet keine Gewährleistung für Produkte oder Dienstleistungen, die von einem Dritten über die Lightyear-App angeboten werden. Darüber hinaus ist Lightyear keine Partei oder überwachende Einheit einer Transaktion zwischen Ihnen und genannten Drittanbietern von Produkten oder Dienstleistungen. Sie allein sind verantwortlich für sämtliche Kommunikationen und Interaktionen mit anderen Personen im Zuge der Nutzung unserer Dienste.

36. Schadensersatz und Haftung

36.1 Sie werden Lightyear und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Beauftragten, Partner, Mitarbeiter, Lizenzgeber, Vertriebspartner und Vertreter (zusammen die „Dienstleister“) in Bezug auf alle Forderungen, Klagen, Prozesse, Verluste, Schäden, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) schadlos halten und freistellen, die sich im Zusammenhang mit Folgendem ergeben: Der Nutzung der Dienste oder einer Handlung, einem Fehler oder einer Unterlassung im Zuge der Nutzung des Kontos durch Sie oder einen anderen Nutzer. Dieses umfasst beispielsweise Angelegenheiten im Zusammenhang mit falschen, unvollständigen oder irreführenden Informationen, Verleumdung, Verletzung der Privatsphäre, Verletzung eines Urheberrechts, eines Handelsnamens, Warenzeichens, einer Dienstleistungsmarke oder eines anderen geistigen Eigentums, fehlerhafte Produkte oder Verletzungen oder Schäden an Personen oder Sachen, die durch Produkte verursacht werden, die in Verbindung mit den Dienstleistungen verkauft oder anderweitig vertrieben werden oder Verstöße gegen geltendes Recht.
36.2 Ungeachtet anderer Bestimmungen der Vereinbarung ist die Haftung des Dienstleisters für die Nichteinhaltung der Vereinbarung im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang ausgeschlossen und/oder beschränkt; gleiches gilt in diesem Zusammenhang für Ihr Recht, Rechtsmittel einzulegen. Die Dienstleister haften nicht für Verluste oder Schäden, die Ihnen als direkte oder indirekte Folge der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen. In folgenden Fällen kann keine Bestimmung dieser Vereinbarung die Haftung des Dienstleisters für seine Nichteinhaltung der Vereinbarung ausschließen oder einschränken:
36.2.1 Tod oder Körperverletzung;
36.2.2 Verletzung einer Verpflichtung, die Ihnen gegenüber im Rahmen des Regulierungssystems besteht oder
36.2.3 bei Fahrlässigkeit (hooletus) oder Vorsatz (tahtlus) oder
36.2.4 wenn der Dienstleister eine Haftung ausschließt oder einschränkt, diese jedoch nicht durch geltendes Recht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann.
36.3 Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet Lightyear oder ein anderer Dienstleister in keinem Fall für direkte, indirekte, besondere, zufällige, Folge-, exemplarische oder Strafschadensersatzansprüche jeglicher Art (beispielsweise Umsatzeinbußen, Einkommensausfälle oder entgangene Gewinne, Nutzungs- oder Datenverluste, Verlust oder Wertminderung von Vermögenswerten oder Wertpapieren oder Schäden durch Geschäftsunterbrechung), die im Zuge der Nutzung der Dienste entstehen, in irgendeiner Weise damit in Verbindung stehen oder anderweitig mit dieser Vereinbarung zusammenhängen (so z. B. Schäden, die entstehen, weil Sie sich auf von einem Dienstleister erhaltene Informationen verlassen, oder Schäden durch Fehler, Unterlassungen, Unterbrechungen, Löschung von Dateien oder E-Mails, Mängel, Bugs, Viren, trojanische Pferde, Betriebs- oder Übertragungsverzögerungen oder Leistungsausfälle, unabhängig davon, ob diese auf höhere Gewalt, Kommunikationsfehler, Diebstahl, Zerstörung oder unbefugten Zugriff auf die Aufzeichnungen, Programme oder Systeme von Lightyear zurückzuführen sind oder nicht). Dies ist unabhängig von der Art der Handlung und der Frage, ob sie auf einem Vertrag, unerlaubter Handlung, verschuldensunabhängiger Produkthaftung oder anderen gesetzlichen oder rechtsgültigen Gründen beruht (auch wenn die Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde und unabhängig davon, ob solche Schäden vorhersehbar waren), selbst wenn die Folgen auf Fahrlässigkeit und/oder Vertragsbruch eines Dienstleisters beruhen.
36.4 Soweit nach geltendem Recht zulässig, übersteigt die sich aus dieser Vereinbarung, der Verwendung der Dienstleistungen und Materialien oder der von Lightyear erworbenen Produkte oder Dienste ergebende maximale Gesamthaftung von Lightyear nicht den Betrag, den Sie uns im Zusammenhang mit dem zum Haftungsfall führenden Ereignis bezahlt haben, oder, sofern keine Bezahlung stattgefunden hat, den Betrag von 100 EUR.
36.5 Keiner der Dienstleister haftet für die Nichterbringung der Dienstleistungen oder die Verletzung dieser Vereinbarung, wenn ein solches durch höhere Gewalt (beispielsweise Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, Nichtverfügbarkeit von IT-Systemen, Nichtverfügbarkeit von Kommunikationsdiensten, Stromausfällen, Cyberangriffen), Handlungen öffentlicher Behörden oder andere von Ihnen/uns unabhängige Faktoren verursacht wurde, vorausgesetzt, die vertragsbrüchige Partei konnte das auftretende Problem nicht beeinflussen und es war unter vernunftgemäßen Gesichtspunkten nicht zu erwarten, dass das Problem hätte vermieden werden können.
36.6 Sie erkennen außerdem an, dass unsere Fähigkeit, die Dienste über die Lightyear-App bereitzustellen, davon abhängt, dass Dritte ihre Dienste fortgesetzt und ohne Unterbrechungen zur Verfügung stellen. Sollte es zu einer Unterbrechung der Dienste Dritter kommen, können wir die über die Lightyear-App angebotenen Dienstleistungen unter Umständen nicht ausführen. Wir übernehmen keine Haftung für Störungen der im Rahmen dieser Vereinbarung bereitstellen Dienstleistungen, die auf die Nichtverfügbarkeit der von Dritten bereitgestellten Dienste zurückzuführen sind.
36.7 Sie müssen für Verluste und Kosten aufkommen, so z. B. angemessene Rechtskosten, die Lightyear bei der Eintreibung oder Durchsetzung einer ausstehenden Verpflichtung und/oder unbezahlter Gebühren oder anderer Zahlungen im Zusammenhang mit Ihrem Lightyear-Konto oder der Verteidigung in einer Angelegenheit, die sich aus Ihren Transaktionen ergibt, entstehen und zu zahlen sind.

37. Kündigung

37.1 Diese Vereinbarung hat eine unbegrenzte Laufzeit und die Bedingungen bleiben in vollem Umfang wirksam, sofern sie nicht gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts gekündigt werden.
37.2 Sie können Ihr Konto jederzeit und aus beliebigem Grund kündigen, indem Sie uns per E-Mail an support@lightyear.com entsprechend benachrichtigen.
37.3 Nach der Kündigung Ihres Kontos sind Sie verpflichtet, innerhalb von 30 Kalendertagen Aufträge zum Schließen aller Positionen einzureichen. Die Gelder werden infolge auf Ihr Konto überwiesen und an Sie ausgezahlt. Wenn Sie Ihre Positionen nicht innerhalb von 30 Tagen schließen, sind wir berechtigt, in Ihrem Namen Aufträge zum Schließen dieser Positionen zu erteilen. Sie können keine offenen Positionen auf eine andere Plattform übertragen.
37.4 Lightyear kann diese Vereinbarung jederzeit mittels einer schriftlichen Kündigungsmitteilung mit einer Frist von mindestens 30 Kalendertagen kündigen.
37.5 Lightyear kann diese Vereinbarung außerdem bei Eintritt einer der folgenden Umstände sofort kündigen, was Maßnahmen zur Schließung von Positionen nach sich zieht:
37.5.1 Wenn Sie gegen diese Vereinbarung verstoßen haben;
37.5.2 Wenn Ihr Konto gemäß Abschnitt 32 gesperrt wird;
37.5.3 Wenn Sie für zahlungsunfähig erklärt werden oder ein (freiwilliges oder unfreiwilliges) Konkurs-, Insolvenz- oder Gläubigerschutzverfahren eingeleitet wird;
37.5.4 Wenn seit Ihrer letzten Anmeldung bei der Lightyear-App 365 Kalendertage vergangen sind.
37.6 Wenn Ihr Konto geschlossen wird, bewahren wir Ihre Informationen und die dazugehörigen Dokumente in dem Umfang und für die Dauer auf, die zur Aufrechterhaltung der Dienstleistungen und Einhaltung der geltenden Gesetze erforderlich sind.
37.7 Wenn Sie das persönliche Konto Ihres Direktors oder Vertreters schließen möchten, müssen Sie zunächst das dieser Vereinbarung gemäße Konto schließen. Wenn Ihr persönliches Konto gekündigt oder geschlossen wird, während das Konto noch aktiv ist, können wir dieses automatisch kündigen.

38. Relevante Gesetze

38.1.1 Diese Vereinbarung und alle sich daraus ergebenden außervertraglichen Verpflichtungen sowie alle Transaktionen unterliegen dem estnischen Recht und werden entsprechend ausgelegt. Die für die Instrumente, den Drittbroker oder die Depotbank und deren Dienste geltenden Gesetze anderer Länder können ggf. auf einzelne Transaktionen und die Verwahrung einzelner Instrumente anwendbar sein.
38.1.2 Unbeschadet Ihnen etwaig zustehender Rechte, gemäß obenstehendem Abschnitt „Wenn Sie eine Beschwerde haben“ eine Beschwerde bei den Behörden einzureichen, liegt die Zuständigkeit für die Beilegung von im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten ausschließlich bei den Gerichten Estlands. Für diese Zwecke unterwerfen wir und Sie sich unwiderruflich deren Zuständigkeit.

39. Gesamte Vereinbarung

39.1 Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Lightyear und Ihnen in Bezug auf die Dienstleistungen dar und ersetzt alle vorherigen oder zeitgleichen mündlichen oder schriftlichen Kommunikationen, Vorschläge, Vereinbarungen und Zusicherungen in Bezug auf diese Angelegenheit.
39.2 Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, gelten in Bezug auf diese Vereinbarung keine stillschweigenden Bedingungen (sei es aufgrund von Gewohnheit, Brauch, Geschäftspraxis oder sonstigem).
39.3 Jede Partei dieser Vereinbarung erkennt an, dass sie sich bei deren Abschluss nicht auf ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen (einschließlich fahrlässig abgegebener), Verpflichtungen, Nebenabreden oder Garantien verlassen hat, die nicht Teil dieser Vereinbarung sind.
39.4 Im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung verzichtet jede Partei auf sämtliche Rechte und Rechtsmittel (einschließlich solcher aufgrund von Fahrlässigkeit), die ihr hinsichtlich ausdrücklicher oder stillschweigender Zusicherungen, Verpflichtungen, Nebenabreden oder Garantien zustehen könnten, in dieser Vereinbarung jedoch nicht vorgesehen sind.

40. Allgemein

40.1 Sollte zu einem beliebigen Zeitpunkt eine Bestimmung dieser Vereinbarung gemäß einer bestimmten Rechtsordnung in irgendeiner Hinsicht illegal, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch weder die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung noch die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung nach dem Recht einer anderen Rechtsordnung in irgendeiner Weise beeinträchtigt.
40.2 Außer Ihnen und uns ist keine andere Person unter irgendwelchen Umständen dazu berechtigt, die Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen.
40.3 Ein Versäumnis unsererseits (ob fortdauernd oder nicht), auf der strikten Einhaltung einer der Bedingungen dieser Vereinbarung zu bestehen, stellt keinen Verzicht auf unsere Rechte oder verfügbaren Rechtsmittel dar und darf nicht als solcher ausgelegt werden.
40.4 Diese Vereinbarung begründet keine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien, noch ermächtigt sie eine Partei, irgendwelche Verpflichtungen im Namen einer anderen Partei einzugehen.
40.5 Wenn Sie gegen diese Vereinbarung verstoßen haben und wir unsere Rechte nicht oder nur verzögert durchsetzen, steht es uns frei, diese oder andere Rechte zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.

Anhang 1: Begriffsbestimmungen

In dieser Vereinbarung verwenden wir bestimmte Begriffe in Großbuchstaben mit folgenden spezifischen Bedeutungen.
Vereinbarung – diese Servicebedingungen von Lightyear Europe AS samt Anhängen und Servicegebühren in der aktuellen Fassung, die in der Lightyear-App und auf unserer Website verfügbar sind.
Konto – das bei uns in Ihrem Namen geführte Geschäftskonto, über das Sie via Lightyear-App Aufträge aufgeben und Dienste nutzen können.
Geltendes Recht – bezeichnet alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Entscheidungen, Bekanntmachungen, Statuten, Anordnungen, Regeln (einschließlich aller Regeln oder Entscheidungen von Gerichten), Regulierungen, Richtlinien, Erlasse, Programme, Vollmachten, Regeln der lokalen Regierung, Rechtsverordnungen oder andere delegierte oder untergeordnete Gesetze und alle Anweisungen, gemäß Gesetz erlassene Verhaltenskodizes, freiwillige Kodizes, andere gemäß Gesetz erlassene Instrumente sowie verbindliche Richtlinien (in allen Fällen einschließlich jener, die sich auf Prüfung, Buchhaltung oder Finanzberichterstattung beziehen) mit Rechtswirkung – ob lokal, national oder international – zusammen mit allen ähnlichen Instrumenten, die unter den jeweiligen Umständen Rechtswirkung haben. Vorgenanntes umfasst Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung.
Wirtschaftlicher Eigentümer – bezeichnet den tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens, für das das Konto erstellt wird. Der wirtschaftliche Eigentümer übt durch direktes oder indirektes Eigentum die tatsächliche Kontrolle über das Unternehmen aus – es existiert für dessen Interesse und Nutzen. Der wirtschaftliche Eigentümer ist stets eine physische (natürliche) Person.
Komplexes Instrument – ein Instrument, das kein nichtkomplexes Instrument ist.
Depotbank – eine juristische Person, die Lightyear die Verwahrung, Registrierung und Abwicklung von Instrumenten und andere damit verbundene Dienstleistungen anbietet.
Drittanbieter – bezeichnet eine Gegenpartei für das Geschäft mit einem OTC-Instrument (z. B. einer Geldmarktfondseinheit), wobei es sich bei dieser Gegenpartei beispielsweise um einen Emittenten oder Vertreiber eines OTC-Instruments handeln kann.
Direktor – rechtlicher Vertreter des Unternehmens, für das das Konto erstellt wird. In einigen Ländern auch als Vorstandsmitglied bezeichnet.
Eastern Standard Time – die Standardzeit der Zone, die die östlichen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika und Teile Kanadas umfasst.
EFSA – Estonian Financial Supervision Authority (estnische Finanzaufsichtsbehörde).
Geeignete Gegenpartei – eine geeignete Gegenpartei (võrdne vastaspool) im Sinne des Wertpapiermarktgesetzes § 461(2)
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – estnische Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Rahapesu Andmebüroo).
Hochrisikobranchen – Branchen, die mit erhöhtem Betrugsrisiko, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder anderen Faktoren assoziiert sind und damit die Risikotoleranz von Lightyear übersteigen. Lightyear unterhält eine nicht abschließende Liste von Hochrisikobranchen, die hier verfügbar ist: https://lightyear.com/important-information.
Wichtige Informationen – Informationen, die wir Ihnen in der Lightyear-App und auf unserer Website unter:https://lightyear.com/important-information zur Verfügung stellen, einschließlich der Risikooffenlegung und Richtlinie zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Auftragsausführung.
Lightyear, wir, uns oder unser – Lightyear Europe AS.
Lightyear App, App – dies ist unsere mobile Anwendung, über die wir Ihnen die Dienste zur Verfügung stellen sowie die Webanwendung vorbehaltlich der in Abschnitt 5.4 dargelegten Funktionalitätseinschränkungen.
Instrumente – dies sind die über die Lightyear-App verfügbaren Finanzinstrumente, für die Sie Aufträge erteilen können.
Lizenziertes Werk – gemäß Definition in Abschnitt 33.1
Limit-Order – ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf eines Instruments (z. B. einer ganzen Aktie) zu einem bestimmten Preis (oder besser). Eine Limit-Order zum Kauf eines Instruments wird zum angegebenen Preis oder zu einem niedrigeren als dem angegebenen Preis ausgeführt. Eine Limit-Order zum Verkauf eines Instruments wird zum angegebenen Preis oder zu einem höheren als dem angegebenen Preis ausgeführt. Bei dieser Auftragsart besteht die Möglichkeit, dass der Auftrag überhaupt nicht ausgeführt wird. Wir übernehmen keine Haftung für daraus entstehende Verluste. Wenn Sie den Limit-Order-Service von Lightyear nutzen, stimmen Sie zu, dass wir keine Details Ihrer nicht ausgeführten Limit-Orders weitergeben oder veröffentlichen.
Marktdaten – gemäß Definition in Abschnitt 7.5.
Marktet-Order – ein Auftrag zum sofortigen Kauf oder Verkauf einer bestimmten Anzahl von Instrumenten während der Marktzeiten zum zu diesem Zeitpunkt besten verfügbaren Preis. Wir können Market-Orders automatisch in Limit-Orders mit einem 5 %-Collar umwandeln, um – sofern möglich – erhebliche Preisbewegungen nach oben abzufedern.
Marktzeiten – die Marktzeiten sind die Zeiten, in denen die Handelsplätze der über die Lightyear-App verfügbaren Instrumente geöffnet sind. Für US-Instrumente ist dies von 9:30 bis 16:00 Uhr Eastern Standard Time.
Nichtkomplexes Instrument – ein nichtkomplexes Finanzinstrument (vähem keerukas väärtpaber) gemäß dem Wertpapiermarktgesetz.
Auftrag – gemäß Definition in Abschnitt 10.1 eine Anweisung von Ihnen über die Lightyear-App, ein oder mehrere Instrumente zu kaufen oder zu verkaufen.
Richtlinien zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Auftragsausführung – die Richtlinien zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Auftragsausführung von Lightyear Europe AS sind in der Lightyear-App und auf unserer Website unter:https://lightyear.com/important-information verfügbar.
OTC – Over-the-Counter (außerbörsliche) -Transaktion steht für eine Transaktion, die nicht an einem Handelsplatz ausgeführt wird.
Persönliches Konto – persönliches Konto des Direktors, das Voraussetzung für die Erstellung eines Kontos ist.
Positionen – Ihre Positionen von Instrumenten, die Sie aufgrund der über die Lightyear-App übermittelten und ausgeführten Aufträge halten.
Professioneller Kunde – ein professioneller Kunde (asjatundlik klient) im Sinne des Wertpapiermarktgesetzes § 46(2).
Privatkunde – ein Privatkunde (Tavaklient) im Sinne des Wertpapiermarktgesetzes, d. h. ein Kunde, der kein professioneller Kunde ist.
Wiederholungsauftrag – eine Market-Order zum regelmäßigen Kauf eines Instruments über einen von Ihnen gewählten Zeitraum. Sie können wählen, ob der Wiederholungsauftrag täglich, wöchentlich oder monatlich erfolgen soll. Wiederholungsaufträge sind immer Market-Orders und unterliegen daher denselben Beschränkungen und Bedingungen.
Risikooffenlegung – die Risikooffenlegung von Lightyear, verfügbar auf unserer Website und in der Lightyear-App.
Wertpapiermarktgesetz – das estnische Wertpapiermarktgesetz (väärtpaberituru seadus) in der jeweils gültigen Fassung.
Dienstleister – Lightyear und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Partner, Mitarbeiter, Lizenzgeber, Vertriebspartner und Vertreter.
Dienstleistungen – bezeichnet die Dienste, die Lightyear Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt und die in Abschnitt 8.1 dargelegt sind.
Service Fees: Means the fees that we take for our Services as provided here: https://lightyear.com/en-eu/pricing.
Stop-Order – ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf eines Instruments zum Marktpreis über oder unter dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Preis. Sobald das Instrument den Stop-Preis erreicht, wird der Auftrag zu einer herkömmlichen Marktet-Order und zum verfügbaren Marktpreis ausgeführt. Wenn das Instrument den Stop-Preis nicht erreicht, wird der Auftrag nicht ausgeführt. Eine Stop-Order bietet keine Garantie, dass der Auftrag nach Umwandlung in eine Market-Order zu einem bestimmten Preis ausgeführt wird. Wir übernehmen keine Haftung für daraus entstehende Verluste. Wenn Sie den Stop-Order-Service von Lightyear nutzen, stimmen Sie zu, dass wir keine Details Ihrer nicht ausgeführten Stop-Orders weitergeben oder veröffentlichen.
Drittbroker – eine juristische Person, die die Aufträge ausführt oder weiterleitet, die sie von Lightyear oder einem anderen Drittbroker zur Ausführung erhalten hat.
Transaktion – Einzahlung auf Ihr Konto, eine Währungsumrechnung oder ein ausgeführter Kauf- oder Verkaufsauftrag.
Sie oder Ihr – bezeichnet Sie, die juristische Person, für die das Konto erstellt wird.

Anhang 2: Bedingungen für das Produkt „Tresor“

Bedingungen für das Produkt „Tresor“
Diese Bedingungen für Tresore gelten ab dem 20.05.2024. Tresore sind nur in ausgewählten Ländern verfügbar. Für Geschäftskunden sind die Tresore unter dem Namen „Blackrock MMF oder Geldmarktfonds“ in der App verfügbar.

1. ALLGEMEINES

1.1 Diese „Tresor“-Bedingungen (Bedingungen) bilden einen Anhang zur Vereinbarung zwischen Ihnen und Lightyear. Sofern in diesen Bedingungen nicht anders definiert, werden alle Begriffsbestimmungen aus den Nutzungsbedingungen von Lightyear (Vereinbarung) übernommen.
1.2 Im Falle eines Widerspruchs oder einer Diskrepanz zwischen diesen Bedingungen und der Vereinbarung haben diese Bedingungen Vorrang. Im Übrigen gelten für Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, die Bestimmungen der Vereinbarung.
1.3 Bevor Sie den Tresor nutzen, lesen und verstehen Sie bitte Folgendes:
1.3.1 die Bedingungen und die Vereinbarung, die Richtlinien zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung sowie die Risikooffenlegung, die Sie hier finden:https://lightyear.com/important-information;
1.3.2 relevante FAQs unter: https://lightyear.com/help;
1.3.3 das Basisinformationsblatt und den Prospekt für das Tresor-Instrument.

2. DER TRESOR: WAS IST DAS?

2.1 Der Tresor ermöglicht Ihnen, in von uns via der Lightyear-Plattform bereitgestellte Geldmarktfonds (Tresor-Instrumente) zu investieren. Das gesamte in den Tresor transferierte Geld wird in das Tresor-Instrument Ihrer Wahl investiert.
2.2 Sie können für jede unterstützte Währung einen separaten Tresor eröffnen, was sich von Land zu Land unterscheiden kann.
2.3 Sie finden die verfügbaren Tresor-Instrumente sowohl in der App als auch auf unserer Webseite. Zukünftig können wir zusätzlich zu den Geldmarktfonds die Liste der verfügbaren Finanzinstrumente, in die Sie über den Tresor investieren können, erweitern oder ändern. Wir geben Ihnen keine Anlageberatung oder Empfehlungen in Bezug auf verfügbare Tresor-Instrumente und bewerten nicht, ob diese für Sie geeignet sind. Sie müssen Ihre eigenen Nachforschungen anstellen, bevor Sie einen Tresor eröffnen und ein Tresor-Instrument auswählen.
2.4 Ihnen ist bewusst und Sie sind damit einverstanden, dass die Überweisung von Geldern in den Tresor eine Investition dieser Mittel in ein Tresor-Instrument Ihrer Wahl zufolge hat. Folglich sind Sie dem Anlagerisiko und allen anderen Risiken ausgesetzt, die mit diesem Tresor-Instrument und der entsprechenden Anlageklasse verbunden sind. Bevor Sie den Tresor nutzen, lesen Sie bitte sorgfältig unsere Risikohinweise einschließlich der Zielmarktmatrix (insbesondere in Bezug auf OGAW-Geldmarktfonds) unter:https://lightyear.com/important-information.

3. TRANSAKTIONEN

3.1 Via Tresor können wir in Ihrem Namen Anteile oder Aktien des Tresor-Instruments auf reiner Ausführungsbasis kaufen und verkaufen. Wir beurteilen nicht, ob das Tresor-Instrument für Sie geeignet ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Tresor-Instrument für Sie geeignet ist (in Fällen, in denen wir die Eignung nicht beurteilen können oder wollen), sollten Sie zum Schutz Ihrer Interessen unabhängigen professionellen Rat einholen.
3.2 Indem Sie bestätigen, dass Sie einen Tresor eröffnen und Geld dorthin überweisen möchten, weisen Sie uns an, Kaufaufträge in Höhe des gesamten in diesen Tresor transferierten (noch nicht investierten) Geldbetrags für das ausgewählte Tresor-Instrument auszuführen. Alle nachfolgenden Überweisungen in den Tresor werden als zusätzliche Kaufaufträge für das ausgewählte Tresor-Instrument angesehen.
3.3 Indem Sie Geld aus dem Tresor abheben, weisen Sie uns an, einen Verkaufsauftrag für das ausgewählte Tresor-Instrument in dem Umfang auszuführen, der erforderlich ist, um die Abhebung vom Tresor auf Ihr Konto zu ermöglichen.
3.4 Aufträge für Tresor-Instrumente werden mindestens einmal pro Werktag ausgeführt. Gelder, die vor diesem Ausführungszeitpunkt in den Tresor überwiesen werden, werden am selben Werktag ausgeführt. Die Annahmeschlusszeit ist in der App angegeben. Alle Aufträge für Geldüberweisungen nach diesem Zeitpunkt werden am nächsten Werktag ausgeführt, wenn die Ausführung der Transaktion möglich ist. In einigen Fällen kann die Ausführung des Tresor-Instruments auch sofort erfolgen.
3.5 Tresor-Instrumente bieten regelmäßige Ausschüttungen (wie zum Beispiel Dividenden oder Zinszahlungen) (Ausschüttung), in der Regel einmal im Monat. Sobald die automatische Reinvestition verfügbar ist, können Sie in der App wählen, ob solche Ausschüttungen automatisch im Tresor reinvestiert oder automatisch aus dem Tresor auf Ihr Konto ausgezahlt werden sollen. Indem Sie sich für die Reinvestition der Ausschüttungen entscheiden, weisen Sie uns an, einen Kaufauftrag in der Größe einer Ausschüttung für das ausgewählte Tresor-Instrument auszuführen.
3.6 Sie verstehen und erkennen an, dass die Ausführung von Aufträgen nicht garantiert ist und dass Aufträge für Tresor-Instrumente in manchen Fällen aus betrieblichen, regulatorischen, mit Drittparteien verbundenen oder anderen Gründen möglicherweise nicht ausgeführt werden. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Vereinbarung und unserer Richtlinie zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung unter: https://lightyear.com/important-information.

4. EINZAHLUNG UND ABHEBUNG

4.1 Sie können Gelder nur von Ihrem Lightyear-Konto aus in den Tresor einzahlen. Ebenso können Sie Geldbeträge vom Tresor aus nur auf Ihr Lightyear-Konto abheben.

5. PREISE

5.1 Bei Nutzung des Tresors fallen folgende Gebühren an: (a) Lightyear-Gebühren und (b) Gebühren im Zusammenhang mit dem gewählten Tresor-Instrument, z. B. Fondsverwaltungsgebühren des Fondsmanagers. Lightyear fees for the Vault are available on our website and certain translated versions are also available here: https://lightyear.com/en-eu/important-information. Informationen zu den mit dem Tresor-Instrument verbundenen Gebühren sind in der App sowie im Basisinformationsblatt, im Prospekt und auf der Website des Fondsmanagers des jeweiligen Instruments verfügbar.
5.2 The fee for using the Vault as specified here: https://lightyear.com/en-eu/vaults (Vault Fee) shall be deducted automatically from your Distributions.
5.3 Wir werden Sie gemäß der Vereinbarung über alle Änderungen unserer Gebühren informieren.

6. VERSCHIEDENES

6.1 Sie können diesen Tresor jederzeit und aus beliebigem Grund kündigen, indem Sie Ihr entsprechendes Guthaben abheben und uns per E-Mail an support@lightyear.com benachrichtigen. Bei einer Kündigung Ihres Kontos wird auch der Tresor automatisch gekündigt.
6.2 Die Nutzung des Tresors und Investition in Tresor-Instrumente können steuerliche Auswirkungen haben. Informieren Sie sich im Vorfeld der Nutzung des Tresors über im Zusammenhang mit den Ausschüttungen anfallende Steuern. Wir bieten keine steuerliche Beratung.