Nutzungsbedingungen (Unternehmen)

Diese Nutzungsbedingungen gelten ab dem 16. September 2025 und treten für Neukunden sofort und für Bestandskunden am 1. Oktober 2025 in Kraft.

Dies sind unsere Geschäftskundenbedingungen – die Privatkundenbedingungen stehen separat zur Verfügung.

Lightyear Europe AS

Nutzungsbedingungen (Unternehmen)

Kapitel 1 – Einführung und Umfang

1. Wer wir sind

1.1 Wir sind Lightyear Europe AS, eine in Estland registrierte private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Firmennummer 16235024) mit eingetragenem Sitz in Tallinn, Volta tn 1, Estland („wir“, „uns“, „unser“ oder „Lightyear“).

1.2 Lightyear ist von der estnischen Finanzaufsichts- und Abwicklungsbehörde („EFSA“) als Investmentfirma zugelassen und reguliert.

2. Über diese Geschäftsbedingungen

2.1 Dieses Dokument (die „Vereinbarung“) bildet zusammen mit den Servicegebühren, -plänen und allen weiteren zwischen Ihnen und Lightyear von Zeit zu Zeit vereinbarten Bedingungen eine rechtsverbindliche Vereinbarung. Lightyear stellt Ihnen außerdem weitere wichtige Informationen zu den für Sie bereitgestellten Dienstleistungen (die „ Dienstleistungen“) zur Verfügung.

2.2 Sie wissen und akzeptieren, dass die offizielle Sprache von Lightyear Englisch ist. Im Allgemeinen stellt Lightyear Ihnen alle Informationen und Dokumente einschließlich der Mobile- und Web-App (die „App“) und der Dienstleistungen, Website, Basisinformationsblätter und Kundenkommunikation einschließlich Marketingmaterialien in englischer Sprache zur Verfügung. Wenn diese Vereinbarung und/oder andere Dokumente übersetzt und Ihnen in einer anderen Sprache zur Verfügung gestellt werden, gelten die englischen Originalversionen in Zweifelsfällen als maßgeblich.

2.3 Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass die Nutzung der App und Dienste in einer anderen Sprache als Englisch (sofern verfügbar) optional ist und Ihnen nur die englische Version garantiert zur Verfügung steht. Wenn Sie die App und Dienste in einer anderen Sprache nutzen möchten, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Übersetzung möglicherweise nicht alle Dienste und Kundenmitteilungen abdeckt, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.

2.4 Diese Vereinbarung bezieht sich ausschließlich auf die Bereitstellung von Anlagedienstleistungen durch uns für Sie über die Lightyear-App. Für alle anderen Dienstleistungen gelten unsere jeweiligen Bedingungen. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, wenn Sie sie annehmen. Sie erhalten von uns eine Kopie dieser Vereinbarung in dauerhafter Form, d. h. per E-Mail an die Adresse, mit der Sie sich angemeldet haben.

2.5 Bestimmte wichtige Informationen finden Sie in der Lightyear-App und auf unserer Website. Sie müssen diese Informationen aufmerksam lesen, bevor Sie einen Auftrag über die Lightyear-App (einen „Auftrag“) platzieren. Ein Auftrag ist Ihre Anweisung zur Durchführung einer Transaktion via Lightyear-App oder einen der Dienste. Nach der Ausführung ist ein Auftrag eine verbindliche Transaktion (eine „Transaktion“).

3. Wichtige Informationen über unsere Dienstleistungen

Reine Ausführungsdienstleistungen (keine Beratung)

3.1 Wir bieten einen reinen Ausführungsservice (keine Beratung) für Ihre Aufträge in Bezug auf die via Lightyear-App verfügbaren Finanzinstrumente (die „Instrumente“) an. Sie können Aufträge platzieren, die wir selbst ausführen oder an einen unserer Drittbroker zur Ausführung weiterleiten (der „Drittbroker“). Wir bewerten nicht, ob ein Instrument für Sie geeignet ist.

3.2 Um die Dienstleistungen nutzen zu können, müssen Sie über die Lightyear-App ein Konto in Ihrem Namen bei uns eröffnen (das „Konto“). Über die App können Sie Ihre Aufträge platzieren und auf die Dienste zugreifen.

3.3 Wir bieten keine personalisierte Anlage- oder Steuerberatung an. Erklärungen oder Informationen, die wir Ihnen im Rahmen der Erbringung unserer Dienstleistungen geben, stellen keine Beratung dar und dürfen nicht als solche verstanden werden. Die Entscheidung zum Erwerb oder Verkauf eines Instruments liegt ausschließlich bei Ihnen – wir übernehmen keine Verantwortung für entsprechende Entscheidungen.

Ablauf der Auftragsausführung

3.4 Wir führen Ihre Aufträge selbst aus oder übermitteln sie an einen Drittbroker. Der Drittbroker ist dann für die Ausführung (oder die Weiterleitung zur Ausführung) verantwortlich.

3.5 Mit der Übermittlung eines Auftrags gehen Sie eine verbindliche Transaktion ein. Sie können einen Auftrag nur stornieren, solange wir oder der Drittbroker ihn noch nicht zur Ausführung an den jeweiligen Handelsplatz oder gegebenenfalls Dritte (z. B. wenn das Instrument nicht handelbar ist) weitergeleitet haben. Limit-Aufträge können vor ihrer Ausführung storniert werden.

3.6 Nach der Übermittlung an einen Drittbroker oder den Markt haben wir keine Kontrolle mehr über die Ausführung Ihrer Aufträge und es gibt keine Gewährleistung, dass wir, der Drittbroker oder der Markt Ihre Aufträge annehmen. Ihr Auftrag kann abgelehnt werden, wenn er ein übermäßiges Risiko für uns, den Drittbroker oder Markt darstellt oder wenn keine Handelsmöglichkeit für das betreffende Instrument besteht.

Angemessenheit komplexer Instrumente

3.7 Wenn wir über die Lightyear-App komplexe Instrumente anbieten – d. h. Finanzinstrumente, die nach geltendem Recht nicht als „nicht komplex“ gelten (z. B. komplexe Anleihen, bestimmte strukturierte oder andere Produkte, die Fachwissen erfordern) – prüfen wir, ob diese auf der Grundlage Ihrer Anlagekenntnisse und -erfahrungen sowie Ihres Wissens hinsichtlich der damit verbundenen Risiken für Sie geeignet sind. Diese Prüfung führen wir nicht für nicht komplexe Instrumente wie börsennotierte Aktien, OGAW-Anteile oder Geldmarktinstrumente durch.

3.8 Wenn Sie uns keine genauen und vollständigen Angaben zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen machen, können wir möglicherweise nicht beurteilen, ob eine Dienstleistung oder ein Instrument für Sie geeignet ist. Wenn wir aufgrund der von Ihnen bereitgestellten Informationen der Meinung sind, dass eine Dienstleistung oder ein Instrument für Sie nicht geeignet ist, werden wir Sie warnen.

3.9 Wenn Sie sich trotz einer solchen Warnung für die Nutzung einer Dienstleistung oder den Erwerb eines Instruments entscheiden oder wir die Prüfung aufgrund fehlender oder unvollständiger Informationen nicht durchführen können, kennen Sie die damit verbundenen Risiken möglicherweise nicht umfänglich und Ihre Interessen sind ggf. weniger geschützt.

3.10 Wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind oder Grund zur Annahme haben, dass dies nicht in Ihrem besten Interesse wäre, können wir die Ausführung eines Auftrags für ein komplexes Instrument ablehnen.

3.11 Sie bleiben für alle Entscheidungen bezüglich der von Ihnen bei uns platzierten Aufträge verantwortlich. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Instrument für Sie geeignet ist oder wenn Ihnen ein Teil dieser Vereinbarung unklar ist, sollten Sie unabhängigen professionellen Rat einholen.

Gebühren

3.12 Für die Nutzung unserer Dienste fallen Gebühren an (die „Servicegebühren“) – die aktuellen Angaben hierzu finden Sie auf unserer Website. Für weitere Informationen zu den Servicegebühren siehe Klausel 25. Möglicherweise von Dritten – Emittenten, Zahlungsanbietern, Depotbanken oder anderen Dienstleistern – erhobene Gebühren werden in Klausel 26 näher erläutert. Verfügbarkeit unserer Dienstleistungen

3.13 Wir bieten unsere Dienste in ausgewählten Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums an, wobei sich die Länderliste gelegentlich ändern kann. Wenn Sie ein Konto eröffnet haben, anschließend aber in ein Land oder eine Region umziehen, in der unsere Dienste nicht verfügbar sind, müssen wir Ihr Konto möglicherweise gemäß Klausel 34 dieser Vereinbarung schließen.

Kundenklassifizierung

3.14 Wir sind gemäß dem estnischen Wertpapiermarktgesetz verpflichtet, Sie einer von drei Kundenkategorien zuzuordnen:

3.14.1 Privatkunde (tavaklient) – ein Kunde, der kein professioneller Kunde ist und den höchsten regulatorischen Schutz genießt;

3.14.2 professioneller Kunde (asjatundlik klient) – ein Kunden, der die Kriterien in § 46(2) des estnischen Wertpapiermarktgesetzes erfüllt oder

3.14.3 eine geeignete Gegenpartei (võrdne vastaspool) – gemäß der Definition in § 461(2) des estnischen Wertpapiermarktgesetzes.

3.15 Wir behandeln Sie als Privatkunden, sofern Sie nicht eine andere Einstufung wünschen und wir dem schriftlich zugestimmt haben. Sind Sie ein professioneller Kunde und beantragen, als Privatkunde behandelt zu werden oder eine berechtigte Gegenpartei, die beantragt, als professioneller Kunde oder Privatkunde behandelt zu werden, werden wir diesem in Bezug auf alle Dienstleistungen, Transaktionen oder Instrumente entsprechend nachkommen. Wenn Sie sich über Ihre Einstufung nicht sicher sind, sollten Sie sich im Vorfeld von Anlageentscheidungen beraten lassen.

3.16 Wenn wir Sie als professionellen Kunden oder geeignete Gegenpartei einstufen, verlieren Sie bestimmte Schutzmaßnahmen, die Privatkunden zur Verfügung stehen, darunter detailliertere Informationen, bestimmte Verpflichtungen zur bestmöglichen Ausführung und in einigen Rechtsgebieten den Zugang zu Anlegerentschädigungssystemen. Sie können jederzeit eine Änderung Ihrer Einstufung beantragen, die wir jedoch nach eigenem Ermessen ablehnen können.

Kapitel 2 – Kundenbeziehung und Kommunikation

4. Ihre Verpflichtung uns gegenüber

4.1 Mit Eröffnung eines Lightyear-Kontos und der Nutzung unserer Dienstleistungen erklären Sie sich damit einverstanden, dass:

4.1.1 Sie sich uns, unseren Mitarbeitern und allen in unserem Namen handelnden Personen gegenüber stets angemessen und ehrlich verhalten;

4.1.2 Sie und die mit Ihnen verbundenen Personen (einschließlich Geschäftsführer, wirtschaftliche Eigentümer usw.) sich bei der Nutzung unserer Dienste oder im Umgang mit uns nicht unangemessen, beleidigend, diskriminierend, belästigend, diffamierend oder anderweitig unfair verhalten. Dies umfasst unter anderem beleidigende Sprache, Drohungen und Spam;

4.1.3 Sollten sich die von Ihnen bereitgestellten Informationen ändern, informieren Sie uns bitte schnellstmöglich.

4.1.4 Sie während Ihrer Geschäftsbeziehung mit uns zu Zwecken gesetzlicher, regulatorischer oder interner Risikomanagementverpflichtungen jederzeit unseren Anfragen nach zusätzlichen oder aktualisierten Informationen oder Dokumenten uneingeschränkt nachkommen werden. Dies kann unter anderem einen Identitäts- und/oder Adressnachweis, Kontoauszüge und Dokumente zum Nachweis der Geld- oder Vermögensherkunft umfassen. Sie müssen diese Informationen innerhalb des von uns festgelegten Zeitrahmens bereitstellen.

4.1.5 Sie kein Lightyear-Konto eröffnen oder unterhalten dürfen, wenn Sie in einem Land ansässig sind, in dem unsere Dienste nicht angeboten werden. Sie müssen uns unverzüglich benachrichtigen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein solches Rechtsgebiet verlegen. Sie sind allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Sie in Ihrem Rechtsgebiet die Berechtigung haben, unsere Dienste zu nutzen. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Folgen, die sich aus der Nichtbeachtung des Vorgenannten ergeben;

4.1.6 Ihre Nutzung der Lightyear-App zu jeder Zeit dieser Vereinbarung und geltendem Recht entspricht;

4.1.7 Sie keine Algorithmen oder elektronischen Handelsprogramme zur Interaktion mit der Lightyear-App verwenden;

4.1.8 Sie Ihr Konto nicht für den Handel im Auftrag Dritter verwenden dürfen, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich gestattet;

4.1.9 Sie weder durch Handlungen noch Unterlassungen vorsätzlich, rücksichtslos oder fahrlässig Marktmissbrauch oder -manipulation begehen oder andere dazu auffordern. Wenn wir den Verdacht haben, dass Ihr Konto in Marktmissbrauch oder -manipulation verwickelt ist, behalten wir uns das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen einschließlich der Weigerung, Ihren Anweisungen zu folgen oder die in Klausel 34 beschriebenen Aktionen durchzuführen. Wir sind nicht verpflichtet, diese Maßnahmen zu begründen und haften nicht für daraus resultierende Verluste;

4.1.10 Ihre Nutzung von Lightyear-App-Marktdaten (wie z. B. Echtzeit- oder zeitversetzte Preise, Volumina und andere damit verbundene Daten, zusammenfassend „Marktdaten“) im Zusammenhang mit der Ausführung von Instrumenten und Transaktionen ausschließlich für Zwecke im Zusammenhang mit unseren Diensten erfolgen darf. Sie stimmen zu:

(a) keine Marktdaten für kommerzielle Zwecke zu nutzen oder

(b) diese zu veröffentlichen oder mit Dritten zu teilen, unabhängig davon, ob diese unsere Dienste nutzen oder nicht.

5. Kommunikationskanäle

Wie Sie uns kontaktieren können

5.1 Wenn Sie Fragen zu Ihrer Vereinbarung mit uns haben oder uns bezüglich Ihres Lightyear-Kontos kontaktieren möchten, können Sie dies über die Lightyear-App oder per E-Mail unter support@lightyear.com tun.

Wie wir Sie kontaktieren

5.2 Durch die Nutzung unserer Dienstleistungen erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Sie in allen Angelegenheiten bezüglich dieser Vereinbarung über alle von Ihnen angegebenen oder anderweitig verfügbaren Kontaktkanäle – einschließlich E-Mail, Telefon, Post, Lightyear-App oder auf andere Weise – kontaktieren dürfen.

5.3 Dazu gehören der Erhalt von Transaktionsbestätigungen, die wir Ihnen in der Regel unmittelbar nach Ausführung über die Lightyear-App zur Verfügung stellen, sowie regelmäßige (mindestens einmal pro Monat) Kontoauszüge für Ihre Instrumente und Mittel. Zusätzlich erhalten Sie ggf. weitere Berichte, Dokumente oder Materialien, die wir Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung bereitstellen müssen oder möchten.

5.4 Wir dürfen die uns bei der Erstellung Ihres Kontos bezeichnete E-Mail-Adresse verwenden, um mit Ihnen in Kontakt zu treten. Sie können bei Bedarf Ausdrucke anfordern.

5.5 Dokumente, Auszüge oder Mitteilungen senden wir Ihnen in der Regel per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse und/oder benachrichtigen Sie über die Lightyear-App.

5.6 Mitteilungen per E-Mail oder Lightyear-App gelten ab 9:00 Uhr am nächsten Werktag nach dem Versand als zugestellt. 5.7 Unsere E-Mail-Adresse für formelle Mitteilungen lautet support@lightyear.com.

6. Wenn Sie eine Beschwerde haben

6.1 Wenn Sie mit irgendeinem Aspekt unserer Dienstleistungen unzufrieden sind, kontaktieren Sie uns bitte zunächst per E-Mail an complaints@lightyear.com. Wir werden Ihre Beschwerde umgehend unabhängig untersuchen und Ihnen eine schriftliche Antwort zukommen lassen. Weitere Einzelheiten über das Verfahren finden Sie in der Beschwerderichtlinie, die Sie auf unserer Website abrufen können.

6.2 Wenn wir Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit lösen können, steht es Ihnen frei, sich zur Beilegung des Streits an die EFSA (Sakala 4, Tallinn, 15030, www.fi.ee) zu wenden. Eine Beschwerde bei der EFSA kann hier eingereicht werden: https://www.fi.ee/en/consumer/when-should-i-contact-finantsinspektsioon/making-complaint. Bitte beachten Sie, dass die EFSA weder Beschwerden bearbeitet noch als Ombudsmann fungiert. Sie erhalten dort jedoch unabhängige Beratung oder Klärung.

7. Personenbezogene Daten, Datenschutz und Ihre Informationen

7.1 Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Unsere Datenschutzrichtlinie, die von Zeit zu Zeit aktualisiert wird, erläutert, wie wir die personenbezogenen Daten der mit Ihnen verbundenen Personen (einschließlich Geschäftsführer, wirtschaftliche Eigentümer usw.) erheben, verwenden, speichern und übermitteln. Geschäftsführer bezeichnet einen gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, für das das Konto eingerichtet wird. In einigen Rechtsordnungen verwendet man den Begriff „Vorstandsmitglied“. Wirtschaftlicher Eigentümer bezeichnet den tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens, für das das Konto erstellt wird. Ein wirtschaftlicher Eigentümer ist eine natürliche Person, die die letztendliche Kontrolle über das Unternehmen ausübt, sei es durch direktes oder indirektes Eigentum, andere Kontrollmittel oder eine natürliche Person, in deren Interesse und Nutzen das Unternehmen tätig ist.

7.2 Wir verwenden ausschließlich personenbezogene Daten von Personen, die mit Ihnen in Verbindung stehen (einschließlich Direktoren, wirtschaftliche Eigentümer usw.) gemäß unserer Datenschutzrichtlinie.

7.3 Bitte lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinie, um sicherzustellen, dass Sie unsere Erhebung, Verwendung und Weitergabe der personenbezogenen Daten von mit Ihnen verbundenen Personen (einschließlich Geschäftsführern, wirtschaftlichen Eigentümern usw.) verstehen und damit einverstanden sind. Wenn Sie Fragen zu unserer Datenschutzrichtlinie haben, können Sie uns eine E-Mail an dpo@lightyear.com senden.

7.4 Damit wir unseren eigenen Verpflichtungen in Bezug auf die von Ihnen übermittelten Aufträge und die von Ihnen gehaltenen Positionen nachkommen können, erklären Sie sich damit einverstanden, uns alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die wir in sinnvollem Umfang anfordern.

8. Aufzeichnung von Kommunikation

8.1 Wir können Telefongespräche mit Ihnen oder Ihren verbundenen Parteien (einschließlich Geschäftsführern, wirtschaftlichen Eigentümern usw.) aufzeichnen und elektronische Kommunikation zwischen Ihnen und uns gemäß unseren Verpflichtungen nach geltendem Recht speichern. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden. Zusätzlich bestätigen Sie, dass solche Datensätze in einem Schieds- oder Gerichtsverfahren zwischen uns verwendet werden dürfen.

8.2 Wir speichern diese Aufzeichnungen gemäß unseren Richtlinien zur Datenaufbewahrung und geltendem Recht. Sie können während der Aufbewahrungsfrist jederzeit eine Kopie der Aufzeichnungen anfordern. Sofern dies von der EFSA verlangt wird, können wir Ihre Daten bis zu sieben (7) Jahre lang speichern.

Kapitel 3 – Kontoeinrichtung und -nutzung

9. Eröffnung eines Lightyear-Kontos

9.1 Um unsere Dienstleistungen nutzen zu können, bestätigen Sie, dass:

9.1.1 Sie ein Unternehmen mit Sitz in einem Land sind, in dem wir Dienste für juristische Personen anbieten. Lightyear kann zusätzliche Beschränkungen geltend machen, welche Art von Unternehmen und Strukturen bei uns ein Konto eröffnen können. Lightyear kann den Umfang der Vereinbarung später erweitern, um auch anderen Unternehmenstypen und -strukturen die Eröffnung eines Kontos zu ermöglichen;

9.1.2 Ihr Geschäftsführer oder Vertreter zunächst als natürliche Person ein persönliches Konto bei uns eröffnen muss. Anschließend kann Ihr Geschäftsführer oder Vertreter auch ein Konto für das Unternehmen eröffnen.

9.1.3 Sie alle Informationen bereitstellen werden, die wir im Zuge der Kontoeinrichtung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zur Überprüfung Ihrer Identität anfordern;

9.1.4 wir gemäß den Gesetzen zur Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet sind, Ihre Identität sowie die Ihrer wirtschaftlichen Eigentümers und Geschäftsführer zu überprüfen. Im Verlauf des Onboarding-Prozesses sind wir berechtigt, bestimmte Informationen von Ihnen anzufordern, um Prüfungen zur Bekämpfung von Geldwäsche durchzuführen, unsere Nutzer anhand von Listen „politisch exponierter Personen“ und internationalen Sanktionslisten abzugleichen und geltendes Recht einzuhalten;

9.1.5 Sie Lightyear oder Dritte ermächtigen, Ihre Identität (und die Ihrer wirtschaftlichen Eigentümer und Geschäftsführer) zu überprüfen und möglichen Betrug auszuschließen. Dazu gehört die Überprüfung öffentlicher Aufzeichnungen, die Verifizierung der Daten des mit Ihrem Lightyear-Konto verknüpften Bank-, E-Geld- oder Zahlungsinstitutskontos oder entsprechender Debitkarten (z. B. Name oder Kontostand) sowie das Ergreifen von Maßnahmen, falls erforderlich. Bei Verdacht auf Geldwäsche oder illegale Aktivitäten können wir die Bereitstellung unserer Dienstleistungen ohne Vorankündigung einstellen und ggf. die Behörden informieren;

9.1.6 Sobald Ihre Daten verifiziert wurden und der Onboarding-Vorgang abgeschlossen ist, erhalten Sie über die Lightyear-App Zugriff auf Ihr Konto;

9.1.7 Wir können unsere Rechte gemäß dieser Klausel sowohl während des Onboardings als auch zu jedem anderen Zeitpunkt ausüben;

9.1.8 Sie verpflichten sich, Ihre Daten aktuell, korrekt und vollständig zu halten und uns über alle Änderungen zu informieren.

10. Verwendung der Lightyear-App

10.1 Ihr Konto darf nur auf Ihren Namen laufen und nicht gemeinsam mit Dritten genutzt werden.

10.2 Sie tragen die volle Verantwortung für die sichere Aufbewahrung Ihres Kontopassworts und Ihrer Sicherheitsdaten. Lightyear haftet nicht, wenn jemand auf Ihr Konto zugreift, weil Sie diese Daten nicht geschützt haben. Geben Sie Ihre Passwörter oder Sicherheitsdaten niemals an unbefugte Dritte weiter. Sofern Sie uns nicht benachrichtigen, gehen wir davon aus, dass alle Ihr Konto betreffenden Aktionen von Ihnen autorisiert wurden.

10.3 Wenn Sie wissen oder vermuten, dass jemand anderes Ihr Passwort oder Ihre Sicherheitsdaten hat, kontaktieren Sie uns umgehend unter support@lightyear.com.

11. Verfügbarkeit der Lightyear-App

11.1 Wir sind bestrebt, die Lightyear-App rund um die Uhr verfügbar zu halten, können die Erreichbarkeit der Dienste jedoch nicht garantieren. Das bedeutet, dass Sie eventuell gelegentlich keine Aufträge platzieren oder Ihre Positionen nicht einsehen können.

11.2 Wir werden stets angemessene Schritte unternehmen, um Störungen der Lightyear-App und der Dienste zu minimieren und Sie im Voraus über geplante Unterbrechungen zu informieren.

11.3 Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihr Gerät über ein Betriebssystem verfügt, das die neueste Version der Lightyear-App unterstützt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Benutzererfahrung je nach Internetverbindung variieren kann. Eine schwache Verbindung kann die Platzierung von Aufträgen oder den schnellen Abruf Ihrer Positionen beeinträchtigen.

11.4 Sie können auch über unsere Web-App auf Ihr Konto zugreifen – beachten Sie jedoch bitte, dass diese möglicherweise nicht alle Funktionen der mobilen App bietet. Mit der Nutzung der Web-App erklären Sie sich damit einverstanden, dass deren Funktionalität im Vergleich zur mobilen App ggf. Einschränkungen unterliegt.

Kapitel 4 – Dienstleistungen und Betrieb

12. Unsere Dienstleistungen

12.1 Diese Klausel der Vereinbarung enthält Informationen über die von uns zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, über die Aufträge, die Sie über die Lightyear-App aufgeben können und über Ihre Behandlung für regulatorische Zwecke.

12.2 Nach Abschluss der Onboarding-Checks werden wir:

12.2.1 Funktionen über die Lightyear-App bereitstellen, die es ermöglichen, einen Auftrag zu platzieren und Informationen über Ihre Bestände an Geldmitteln und Instrumenten anzuzeigen;

12.2.2 Ihnen das Senden und Empfangen von Aufträgen für ein oder mehrere Instrumente ermöglichen;

12.2.3 Devisendienstleistungen im Zusammenhang mit unserem Service anbieten;

12.2.4 Ihre Instrumente aufbewahren;

12.2.5 Kundengelder verwahren und kontrollieren.

12.3 Wir sind keine Devisenhandelsplattform und Sie sollten unsere Dienste nicht zu diesem Zweck nutzen. Wenn wir feststellen, dass Sie unsere Dienste zu diesem Zweck nutzen, können wir nach eigenem Ermessen ein Limit für den umtauschbaren Geldbetrag festlegen, Ihre Nutzung dieser oder anderer Funktionen einschränken oder Ihr Lightyear-Konto sperren oder schließen.

12.4 Unsere gebührenfreien Services (sofern verfügbar) sind darauf ausgelegt, Sie langfristig bei Ihren Investitionen zu unterstützen. Sie dürfen nicht in einer Weise genutzt werden, die hauptsächlich auf die unlautere Nutzung des gebührenfreien Handels abzielt – beispielsweise durch häufigen Kauf und Verkauf von Instrumenten am selben Tag ohne echte Anlageabsicht. Wenn wir eine solche Nutzung feststellen, können wir nach eigenem Ermessen Ihre Aktivitäten beschränken, den Zugriff auf bestimmte Funktionen unterbinden oder Ihr Lightyear-Konto sperren oder schließen.

13. Keine Beratung

13.1 Die Dienstleistungen, die wir im Rahmen dieser Vereinbarung für Sie erbringen, sind nicht beratender Natur, d. h. wir werden Sie nicht bezüglich der Vorzüge eines bestimmten Instruments beraten oder hinsichtlich der Frage, ob ein bestimmtes Instrument für Sie geeignet ist.

13.2 Wie Ihre Aufträge ausgeführt werden, ist in unseren Grundsätzen zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung beschrieben – wir führen Ihre Aufträge selbst aus oder leiten sie zur Ausführung an einen Drittbroker weiter (der sie wiederum zur Ausführung weiterleiten kann). Wir leisten keine Anlage-, Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung, und Sie können keine solche Beratung von uns verlangen. Jede Entscheidung zum Erwerb oder Verkauf eines Instruments liegt allein bei Ihnen – wir sind nicht für solche Entscheidungen verantwortlich.

14. Schutz und Verwaltung von Instrumenten

14.1 Unter Sicherung und Verwaltung verstehen wir, Ihre Instrumente sicher aufzubewahren, die Instrumente und Transaktionen Ihres Kontos zu erfassen und damit verbundene Verwaltungstätigkeiten durchzuführen, wie z. B. die Auszahlung von Erträgen und die Abwicklung Ihrer Transaktionen.

14.2 Im Zuge der Verwahrung Ihrer Instrumente durch uns bleiben Sie wirtschaftlicher Eigentümer. Diese Instrumente werden getrennt von unserem eigenen Vermögen gehalten und entziehen sich potenziellen Gläubigern im Falle unserer Insolvenz dem Zugriff.

14.3 Wir gehen bei der Sicherung Ihrer Instrumente mit der Sorgfalt vor, die von einem professionellen Verwahrer erwartet wird. Ein „Verwahrer“ ist ein reguliertes Unternehmen, das in unserem Namen die Verwahrung, Registrierung, Abwicklung und damit verbundene Dienstleistungen für Finanzinstrumente erbringt. Wir können Verwahrer auswählen und ihnen gestatten, andere Verwahrer zu beauftragen.

14.4 Mit der Annahme dieser Vereinbarung und ihrer Bedingungen erteilen Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung zu allen nachfolgend aufgeführten Handlungen, soweit sie für Ihre Nutzung unserer Dienste relevant sind. Sie erteilen diese Zustimmung, wenn Sie diese Vereinbarung im Zuge des Kontoeröffnungsprozesses akzeptieren:

14.4.1 Sie stimmen zu, dass wir gegebenenfalls Verwahrer oder Unterverwahrer außerhalb der EU einsetzen, wobei Ihnen die Gesetze dieses Landes möglicherweise andere Rechte als das EU-Recht einräumen;

14.4.2 Sie stimmen zu, dass wir Ihre Instrumente zusammen mit denen anderer Kunden in einem Sammelkonto (Nominee- oder Omnibus-Konto) im Namen von Lightyear gemäß geltendem Wertpapierrecht verwahren;

14.4.3 Sie stimmen zu, dass wir Ihre Instrumente und gegebenenfalls Gelder in folgenden Fällen belasten oder mit einem Pfandrecht versehen dürfen:

(a) zur Sicherung aller uns gemäß dieser Vereinbarung geschuldeten fälligen Beträge;

(b) um Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus Ihrer Nutzung der Dienste ergeben und

(c) um gesetzlichen oder behördlichen Auflagen in der Gerichtsbarkeit des Verwahrers oder Unterverwahrers nachzukommen.

14.5 Wenn die in Klausel 14.4 beschriebene Sicherungsmethode aufgrund der Art des von Ihnen gehaltenen Instruments oder genutzten Dienstes nicht verfügbar oder unzureichend reguliert ist, können wir Ihre Instrumente wie folgt verwahren:

14.5.1 auf einem im Namen von Lightyear geführten Konto mit Instrumenten von Lightyear und anderen Kunden;

14.5.2 auf einem im Namen von Lightyear geführten Konto, das getrennt von Instrumenten von Lightyear und anderen Kunden geführt wird;

14.5.3 auf einem separaten in Ihrem Namen geführten Konto, das nur von uns verwaltet werden kann.

14.6 Um Ihre Instrumente separat von denen anderer Kunden zu halten, führen wir Register, Konten und speichern Daten gemäß geltendem Recht.

14.7 Im Zusammenhang mit der Sicherung und Verwaltung Ihrer Instrumente können wir:

14.7.1 einem Verwahrer gestatten, Ihre Instrumente mit einem Pfandrecht oder einer Belastung zu versehen, jedoch nur, wenn dies gemäß der einschlägigen Gesetze des Landes, in dem sie verwahrt werden, erforderlich ist. Sollten wir die Gewährung eines solchen Rechts nicht vermeiden können, werden wir Sie über die damit einhergehenden Risiken informieren und sicherstellen, dass Ihre Eigentumsrechte aus unseren internen Aufzeichnungen klar hervorgehen;

14.7.2 Ihre Instrumente (einschließlich jener in Sammel- oder gleichwertigen Konten) zur Abwicklung von Transaktionen oder zur Eintreibung uns geschuldeter offener Beträge verwenden, was deren Verkauf zu Marktbedingungen in Höhe des zur Deckung der Schulden erforderlichen Betrags ohne weitere Anweisungen Ihrerseits einschließt;

14.7.3 die Bereitstellung von Instrumenten verzögern, wenn deren Transfer oder Veräußerung durch Gesetze, Börsenregeln, Depotvereinbarungen oder behördliche Anordnungen eingeschränkt ist.

15. Verwahrung von Kundengeldern

15.1 Wenn wir Gelder von Ihnen erhalten, überweisen wir diese umgehend auf ein separates Kundengeldkonto. Dieses Konto wird entweder:

15.1.1 bei einer Zentralbank,

15.1.2 einem zugelassenen Kreditinstitut in einem Mitgliedstaat oder

15.1.3 einem zugelassenen Kreditinstitut in einem Drittland geführt.

15.2 Ihr Geld wird auf Sammelkonten verwahrt, wobei Aufzeichnungen über den individuellen wirtschaftlichen Eigentümer geführt werden.

15.3 Wir überprüfen regelmäßig, ob unsere internen Aufzeichnungen mit denen der Institute übereinstimmen, die Ihr Geld verwahren. Darüber hinaus tragen wir Sorge dafür, dass die Mittel unserer Kunden stets auf Konten verwahrt werden, die klar von unseren eigenen Konten getrennt sind.

15.4 Mit Ihrer Zustimmung zu diesen Bedingungen erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Geld in Anteilen qualifizierter Geldmarktfonds (QMMFs) halten, die den EU-Vorschriften und den Vorschriften des Landes, in dem Lightyear seinen Sitz hat oder gleichwertigen Standards des Landes, in dem der Fonds ansässig ist, entsprechen.

15.5 Wir verwenden ausschließlich QMMFs, die gemäß anerkannter Ratingagenturen von hoher Qualität sind und deren Einstufung durch unsere eigene Bonitätsprüfung bestätigt wurde.

15.6 Wenn wir Ihr Geld in QMMFs halten, gelten nicht die Kundengeldregeln dieser Klausel, sondern die Schutzregeln für Instrumente.

15.7 Sie können die Verwahrung Ihres Geldes in QMMFs in der App ablehnen (falls diese Option besteht) oder sich diesbezüglich an unseren Kundensupport wenden.

Geld auf Ihr Konto einzahlen

15.8 Sie können Mittel zur Einzahlung auf Ihr Konto an uns senden, indem Sie sie auf ein in der Lightyear-App spezifiziertes Bargeldkonto überweisen. Überweisungen müssen von einem Konto stammen, bei dem Sie als Kontoinhaber aufgeführt sind, entweder allein oder gemeinsam mit anderen.

15.9 Vorbehaltlich der anderen Klauseln dieser Vereinbarung verbleibt eingezahltes Geld auf Ihrem Konto, bis Sie eine Überweisung oder Auszahlung beantragen oder einen Auftrag platzieren.

15.10 Alle Zahlungen im Zusammenhang mit Ihren Aufträgen und Positionen werden Ihrem Konto gutgeschrieben oder belastet. Zinsen auf Kundengelder

15.11 Wir können Ihnen Zinsen auf Ihr bei uns gehaltenes Bargeld zahlen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Wenn wir Zinsen zahlen, legen wir den entsprechenden Satz auf Basis der Zinsen, die wir auf Kundengeldkonten (einschließlich QMMFs) erhalten und der Kosten für die Bereitstellung und Verwaltung Ihres Kontos fest. Die aktuellen Zinssätze werden auf unserer Website veröffentlicht. Über die von uns an Sie gezahlte Zinsen hinaus erzielte Zinsen behalten wir ein.

Ansammlung und Zahlung von Zinsen

15.12 Wenn wir Zinsen gemäß Klausel 15.11 zahlen, werden diese dem verfügbaren täglichen Saldo hinzugerechnet und Ihrem Konto am ersten Werktag des Folgemonats gutgeschrieben – ab diesem Zeitpunkt sind sie Ihr Bargeld. Zinsen fallen bis zur Schließung Ihres Kontos an. Wenn Ihr Konto zwischen den Zinszahlungsterminen geschlossen wird, verfallen aufgelaufene, noch nicht gezahlte Zinsbeträge.

16. Aufträge

16.1 Ein Auftrag (Order) ist Ihre Anweisung über die Lightyear-App, eine Transaktion mit einem bestimmten Instrument durchzuführen.

16.2 Folgende Auftragsarten können Sie über die Lightyear-App platzieren (je nach Verfügbarkeit des Instruments):

16.2.1 Marktet-Order – ein Auftrag zum sofortigen Kauf oder Verkauf von Instrumenten während der Marktzeiten zum zu diesem Zeitpunkt besten verfügbaren Preis. Wir können Market-Orders automatisch in Limit-Orders mit einem 5 %-Collar umwandeln, um erhebliche Preisbewegungen nach oben abzufedern;

16.2.2 Wiederholungsauftrag – eine Market-Order, die regelmäßig über einen von Ihnen gewählten Zeitraum platziert wird. Wiederholungsaufträge sind stets Market-Orders und unterliegen entsprechenden Bedingungen.

16.2.3 Limit-Order – ein Auftrag zum Kauf zu einem bestimmten Preis oder darunter oder zum Verkauf zu einem bestimmten Preis oder darüber. Eine Limit-Order wird ggf. nicht ausgeführt. Wir haften nicht für Verluste infolge einer Nichtausführung. Mit Platzierung einer Limit-Order erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir keine Details zu nicht ausgeführten Limit-Orders offenlegen.

16.2.4 Stop-Order – ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf zum Marktpreis, sobald das Instrument zu oder unter einem bestimmten Stopppreis gehandelt wird. Sobald eine Stop-Order ausgelöst wird, wird sie zu einer Market-Order und zum nächsten verfügbaren Marktpreis ausgeführt, der vom Stopppreis abweichen kann. Erreicht das Instrument den Stopppreis nicht, wird der Auftrag nicht ausgeführt. Wir haften nicht für aus dem Prozess möglicherweise entstehende Verluste. Mit der Erteilung einer Stop-Order erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir keine Details zu nicht ausgeführten Stop-Orders offenlegen.

16.3 Wir bestimmen, welche Auftragsarten zulässig sind. Für bestimmte Instrumente können die Auftragsoptionen aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften eingeschränkt sein.

16.4 Leerverkäufe sind nicht erlaubt. Sie dürfen keinen Verkaufsauftrag für ein Instrument erteilen, das Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht besitzen und das nicht auf Ihrem Konto gehalten wird, unabhängig davon, ob es zum Verkaufszeitpunkt abgewickelt oder noch nicht abgewickelt ist.

Verfügbare Instrumente

16.5 Ihre Bestellungen dürfen sich nur auf über die Lightyear-App erhältlichen Instrumente beziehen. Es liegt in unserem alleinigen Ermessen, welche Instrumente wir über die Lightyear-App anbieten, und wir können jederzeit ein Instrument hinzufügen oder entfernen.

17. Platzieren und Stornieren von Aufträgen

17.1 Aufträge dürfen nur über die Lightyear-App eingereicht werden. Sie müssen über ausreichende Mittel oder Instrumente auf Ihrem Konto verfügen, um den Auftragswert sowie alle damit verbundenen Gebühren, Steuern oder Abgaben decken zu können.

17.2 Sie müssen in Ihrem eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln. Sie dürfen keine Aufträge im Namen Dritter platzieren, es sei denn, wir gestatten dies.

17.3 Mit der Platzierung eines Auftrags gehen Sie eine verbindliche Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des entsprechenden Instruments ein. Aufträge können nur storniert werden, bevor sie dem Handelsplatz, einem Drittbroker oder einer anderen Gegenpartei, mit der wir für außerbörsliche (OTC) Instrumente zusammenarbeiten (z. B. dem Emittenten oder Vertreiber eines Geldmarktfonds), übermittelt werden. Stornierungsanträge müssen über die Lightyear-App eingereicht werden und sind ggf. aufgrund des Markttempos oder betrieblicher Einschränkungen nicht immer erfolgreich.

17.4 Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge nach eigenem Ermessen abzulehnen, zu verzögern oder zu stornieren, insbesondere in den folgenden Fällen:

17.4.1 Der Auftrag verstößt gegen diese Vereinbarung, geltendes Recht, Marktregeln oder Depot- bzw. Börsenanforderungen;

17.4.2 Sie legen die von uns berechtigterweise angeforderten Informationen oder Dokumente nicht vor;

17.4.3 Wir gehen davon aus, dass Sie Ihren Abwicklungs- oder Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können;

17.4.4 Marktbedingungen oder andere externe Umstände machen die Ausführung unmöglich oder impraktikabel;

17.4.5 Wir vermuten Marktmissbrauch, Betrug oder andere schädliche Aktivitäten;

17.4.6 Es liegen andere triftige Gründe vor, die den Schutz unserer Kunden, die Marktintegrität oder unsere eigenen Compliance-Verpflichtungen betreffen; ` 17.4.7 Wir erachten dies für notwendig, um Risiken – beispielsweise Abwicklungs-, Kredit- und Betriebsrisiken für Lightyear – zu managen.

17.5 Wir können ohne Haftung jede Transaktion stornieren, rückgängig machen oder ändern, von der wir begründeterweise annehmen, dass sie von einem offensichtlichen Fehler, einem technischen Ausfall oder einem Preisproblem betroffen ist oder gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt.

17.6 Limit-Orders bleiben für den von Ihnen gewählten Zeitraum aktiv (vorbehaltlich der in der App angezeigten maximalen Dauer). Nicht ausgeführte oder nicht stornierte Aufträge verfallen automatisch am Ende dieses Zeitraums.

17.7 Gelegentlich können in Abhängigkeit von gesetzlichen Anforderungen, Marktbedingungen und unseren eigenen Risiko- und Compliance-Erwägungen weitere Einschränkungen für die Übermittlung von Aufträgen gelten. Dazu können unter anderem folgende Situationen gehören:

17.7.1 Von Regulierungsbehörden auferlegte Handelsbeschränkungen für bestimmte Instrumente;

17.7.2 Handelsbeschränkungen, die uns von Regulierungsbehörden auferlegt werden;

17.7.3 Handelsbeschränkungen, die uns vom Handelsplatz oder Drittbroker auferlegt werden;

17.7.4 Wir können Handelsbeschränkungen verhängen, wenn wir dies zum Schutz unserer Kunden oder der Marktintegrität für erforderlich halten (z. B. bei Verdacht auf Marktmissbrauch, Betrug oder andere schädliche Aktivitäten).

17.8 Sie können Ihre Platzierung von Marktet-Orders über Wiederholungsaufträge automatisieren. Wiederholungsaufträge zum Kauf eines Instruments Ihrer Wahl können nur als Market-Order platziert werden. Für Wiederholungsaufträge gelten folgende Bedingungen:

17.8.1 sie müssen den Zeitraum für den Wiederholungsauftrag auswählen (verfügbare Zeiträume werden in der Lightyear-App angezeigt). Im Falle von wöchentlichen und monatlichen (sofern verfügbar) Wiederholungsaufträgen müssen Sie einen Tag/ein Datum zur Platzierung und Ausführung auswählen.

17.8.2 Wenn Sie einen Tag/ein Datum gewählt haben, an dem der Markt geschlossen ist, wird der Wiederholungsauftrag am nächsten regulären Markttag aufgegeben.

17.8.3 wenn auf Ihrem Konto nicht genügend Geld für den Wiederholungsauftrag vorhanden ist, wird dieser übersprungen. Der nächste geplante Wiederholungsauftrag wird dadurch nicht storniert.

17.8.4 sie können keine identischen Wiederholungsaufträge für dasselbe Instrument aufgeben (beispielsweise für den Kauf desselben Instruments im gleichen Zeitraum, am selben Tag oder Datum).

17.9 Wir können Auftragsarten oder -funktionen jederzeit ändern, einschränken oder einstellen.

17.10 Sollten bestimmte Ihrer Instrumente aufgrund gesetzlicher, regulatorischer oder risikobedingter Einschränkungen nicht mehr verfügbar sein, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Instrumente von Ihrem Konto zu den geltenden Marktpreisen verkaufen und Ihnen den Erlös gutschreiben dürfen.

18. Auftragsannahme

18.1 Lightyear entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein von Ihnen platzierter Auftrag an einen Handelsplatz, Drittbroker oder eine andere Gegenpartei, mit der wir im außerbörslichen Handel zusammenarbeiten (z. B. Emittenten oder Vertreiber eines Geldmarktfonds), weitergeleitet wird. Falls wir Ihren Auftrag nicht annehmen können, informieren wir Sie so schnell wie möglich. Auch wenn wir nicht immer alle Details angeben können, werden wir Sie nach Möglichkeit umfassend informieren.

18.2 Drittbroker, Partner oder Handelsplätze können Aufträge aufgrund ihrer eigenen Regeln, Limits oder geltender Gesetze ablehnen oder stornieren.

18.3 Aufträge können storniert oder geändert werden, wenn dies von einem Markt, Verwahrer oder einer Aufsichtsbehörde gefordert wird.

19. Ausführung von Aufträgen

19.1 Wenn wir Ihren Auftrag annehmen, führen wir ihn gemäß dieser Vereinbarung aus oder leiten ihn an einen Drittbroker (oder zur weiteren Ausführung) weiter. Wir sind bestrebt, Aufträge am selben Tag auszuführen, an dem sie eingehen, sofern ausreichende Mittel vorhanden sind und der Markt geöffnet ist. Bei bestimmten Instrumenten (z. B. Geldmarktfonds), die nicht durchgehend handelbar sind, erfolgt die Ausführung nur zu festgelegten Zeitpunkten, wobei später eingehende Aufträge am nächstmöglichen Tag ausgeführt werden.

19.2 Alle Aufträge werden gemäß den Regeln, Vorschriften, Marktpraktiken und Verfahren des jeweiligen Handelsplatzes, der Clearingstelle, des Verwahrers oder anderer beteiligter Dritter ausgeführt oder übermittelt. Wir haften nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Probleme, die durch diese Parteien oder die jeweilige Marktinfrastruktur verursacht werden.

19.3 Sie stimmen zu, dass Ihre Aufträge gegebenenfalls außerhalb eines regulierten Marktes an einer MTF oder OTF ausgeführt werden (z. B. für den Handel mit Bruchteilen).

19.4 Wir sind verpflichtet, bei der Ausführung oder Weiterleitung Ihres Auftrags in Ihrem besten Interesse zu handeln. Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung. Mit der Eröffnung eines Kontos erklären Sie sich mit unseren Richtlinien zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Auftragsausführung einverstanden.

19.5 Bitte beachten Sie, dass ein außerhalb der Marktzeiten aufgegebener Auftrag ausgeführt wird, sobald der Markt öffnet. Marktzeiten sind die Zeitfenster, in denen die Handelsplätze der über die Lightyear-App verfügbaren Instrumente für den Handel geöffnet sind.

19.6 Wir ermöglichen Ihnen stets, einen Bruchteil des Instruments, das Sie von uns als Gegenpartei der Transaktion erhalten haben, an uns zurückzuverkaufen.

20. Auftragsausführung und Preisgestaltung

20.1 Beim Erteilen eines Kaufauftrags reservieren wir auf Ihrem Konto einen Betrag, der den geschätzten Gesamtwert des Auftrags einschließlich aller Gebühren, Abgaben, Steuern und, falls erforderlich, eines Puffers zur Absicherung von Marktschwankungen vor der Ausführung umfasst.

20.2 Wenn Sie einen Auftrag über die Lightyear-App erteilen, zeigen wir Ihnen den indikativen Preis des Instruments an, das Sie kaufen oder verkaufen möchten. Dieser Preis wird von Drittanbietern nur zu Informationszwecken bereitgestellt. Der indikative Preis wird nicht bei jeder Marktbewegung in Echtzeit aktualisiert und kann daher vom endgültigen Ausführungspreis abweichen. Der tatsächliche Ausführungspreis wird vom Markt zum Zeitpunkt der Ausführung Ihres Auftrags bestimmt und kann höher oder niedriger ausfallen als der in der App angezeigte indikative Preis.

20.3 In Zeiten außergewöhnlicher Marktbedingungen – beispielsweise bei sehr schnellen Preisbewegungen, wenn es nur wenige Käufer oder Verkäufer gibt oder wenn es zu Marktausfällen oder Handelsstopps kommt – kann der Preis, zu dem Ihr Auftrag ausgeführt wird, erheblich vom in der App angezeigten indikativen Preis abweichen. In diesen Situationen kann Ihr Auftrag auch verzögert oder nur teilweise ausgeführt oder abgelehnt werden. Die Differenz zwischen dem angezeigten Preis und dem endgültigen Ausführungspreis („Slippage“) kann größer als üblich ausfallen. Soweit gesetzlich zulässig, haften wir nicht für aus solchen Bedingungen resultierende Verluste.

20.4 Wir unternehmen alle erforderlichen Schritte, um im Einklang mit unserer Richtlinie zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Bitte beachten Sie jedoch folgendes:

20.4.1 Bei Market-Orders kann der endgültige Ausführungspreis höher oder niedriger ausfallen als der Richtpreis, der Ihnen bei der Auftragsplatzierung angezeigt wurde. Das liegt daran, dass sich der Markt zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Auftragserteilung und dem Zeitpunkt der Auftragsausführung bewegt („Slippage“). Solche Preisbewegungen können zu Ihren Gunsten oder zu Ihren Ungunsten ausfallen.

20.4.2 Limit-Orders führen wir nur zu Ihrem angegebenen Limitpreis oder besser aus. Erreicht der Markt Ihren Limitpreis nicht, wird Ihre Order möglicherweise nicht vollständig oder überhaupt nicht ausgeführt.

20.4.3 Für Stop-Orders gilt: Überspringt der Marktpreis Ihr Stop-Level (z. B. wenn der Preis bei Marktöffnung unter Ihrem Stop-Preis liegt), wird der Auftrag zum nächstbesten verfügbaren Preis ausgeführt, der erheblich von Ihrem Stop-Preis abweichen kann. Stop-Orders bieten daher keine Garantie, dass Sie zu Ihrem gewählten Stop-Level verkaufen oder kaufen können.

20.4.4 In einigen Fällen kann Ihre Order teilweise ausgeführt oder abgelehnt werden, wenn die Liquidität auf dem entsprechenden Preisniveau nicht ausreicht.

20.4.5 Wenn der Ausführungspreis höher ist als der auf Ihrem Konto reservierte Betrag (z. B. aufgrund von Slippage), kann Ihre Order abgelehnt werden oder zu einem negativen Saldo führen. Sie müssen etwaige Fehlbeträge innerhalb der von uns mitgeteilten Frist ausgleichen. Andernfalls können wir Korrekturmaßnahmen ergreifen, einschließlich der Liquidation von Positionen auf Ihrem Konto oder, falls erforderlich, der Sperrung oder Kündigung Ihres Kontos.

21. Verkaufserlöse

21.1 Wenn Sie ein Instrument verkaufen, wird der Erlös aus dem Verkauf Ihrem Konto gutgeschrieben. Sie können dieses Geld für neue Investitionen verwenden oder um Auszahlung auf ein in Ihrem Namen gehaltenes Konto ersuchen.

21.2 In den meisten Märkten dauert die Abwicklung (die endgültige Übertragung von Eigentum und Geldern) ein bis zwei Handelstage. Während der Verkaufserlös in der Regel sofort für Reinvestitionen zur Verfügung steht, bestimmt der Zeitpunkt der Abwicklung, wann das Geld von Ihrem Konto abgehoben oder überwiesen werden kann.

22. Marktdaten

22.1 Marktdaten werden „wie besehen“ und „nach Verfügbarkeit“ bereitgestellt. Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Aktualität von Marktdaten. Marktdaten können aufgrund von Marktbedingungen, Handlungen Dritter oder Systemproblemen verzögert, unvollständig, ungenau oder nicht verfügbar sein.

22.2 Wir haften nicht für Verluste (einschließlich entgangener Gewinne, Chancen oder Daten), die Ihnen entstehen, weil Sie sich in Ihren Entscheidungen auf Marktdaten gestützt haben, unabhängig davon, ob Verzögerungen, Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen oder andere Gründe ursächlich sind. Unsere Haftung im Zusammenhang mit Marktdaten ist gemäß näherer Darlegung in Klausel 27 im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang ausgeschlossen.

22.3 Wir können die Quelle, den Inhalt oder das Format der Marktdaten jederzeit ändern oder den Zugriff darauf ohne vorherige Ankündigung ganz sperren.

22.4 Wir können Ihren Zugriff auf die Marktdaten nach eigenem Ermessen ohne vorherige Ankündigung einschränken, aussetzen oder beenden, wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass Sie gegen diese Bedingungen verstoßen oder Marktdaten missbraucht haben, oder wenn dies von einem Drittanbieter verlangt wird. Wir übernehmen keine Haftung für eine solche Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung.

23. Unternehmensmaßnahmen

23.1 Kapitalmaßnahmen umfassen unter anderem Stimmrechte, Dividenden, Zinszahlungen, Aktiensplits, Fusionen, Ausgliederungen, Bezugsrechtsemissionen, Umwandlungen und Übernahmen im Zusammenhang mit Ihren Instrumenten.

23.2 Wir können nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Kapitalmaßnahmen wir für welche Instrumente und unter welchen Bedingungen unterstützen. Wir sind nicht verpflichtet, alle oder einzelne Kapitalmaßnahmen zu unterstützen und können die Teilnahme ohne Haftung ablehnen, selbst wenn diese Kapitalmaßnahmen allgemein am Markt verfügbar sind. Wir haften nicht für entgangene Chancen oder Vorteile, die sich aus unserer Entscheidung ergeben, Kapitalmaßnahmen nicht zu unterstützen oder nicht daran teilzunehmen. Die Verfügbarkeit hängt von Vereinbarungen mit Dritten, Marktregeln und betrieblichen Möglichkeiten ab. Wir garantieren keine Teilnahme.

23.3 Sie haben kein Stimmrecht in Bezug auf Bruchteilinstrumente.

23.4 Wenn wir die Teilnahme ermöglichen, müssen Sie Anweisungen in einer von uns akzeptierten Form erteilen und alle Kosten, Schäden oder Verluste tragen, die uns bei der Ausführung entstehen. Ist es nicht möglich, Ihre Anweisungen zu erhalten, können wir ohne sie handeln, wenn wir davon ausgehen, dass dies in Ihrem besten Interesse ist.

23.5 Wenn wir eine Kapitalmaßnahme unterstützen, können wir in Ihrem Namen Dokumente unterzeichnen und Handlungen vornehmen, die zu deren Durchführung erforderlich sind.

23.6 Wir werden uns nach Kräften bemühen, Sie über Kapitalmaßnahmen zu informieren, können jedoch die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit von Mitteilungen nicht garantieren. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste, die durch Verzögerungen, Änderungen, Stornierungen oder Kommunikationsfehler entstehen.

23.7 Wir legen Annahmeschlusszeiten für die Teilnahme an bestimmten Kapitalmaßnahmen fest, die vor den vom Emittenten oder Markt bestimmten liegen können. Wenn wir Ihre Anweisungen nicht vor Ablauf der Frist erhalten, ergreifen wir ggf. keine Maßnahmen oder handeln nach eigenem Ermessen in Ihrem besten Interesse.

23.8 In einigen Fällen, z. B. bei Bruchteilaktien oder wenn die Lieferung von Wertpapieren nicht möglich ist, stellen wir möglicherweise stattdessen den Barwert zur Verfügung. Dies kann auch nach Schließung Ihres Kontos der Fall sein. In diesem Fall versuchen wir, den Erlös über Ihre zuletzt verwendete Zahlungsmethode zurückzuerstatten.

23.9 Wenn wir Erträge aus Ihren Positionen in Form von Dividendenzahlungen, Zinsen oder anderen Kapitalmaßnahmen erhalten, gleichen wir diese ab und schreiben die Beträge Ihrem Konto gut. Wenn Sie die Funktion für Mehrwährungskonten nicht aktiviert haben, konvertieren wir solche Einnahmen in die Standardwährung Ihres Kontos. Währungsumrechnungen erfolgen zum aktuellen Marktkurs, und wir verzichten bei bestimmten Einkommensarten (z. B. Dividenden) ggf. auf entsprechende Umtauschgebühren. Möglicherweise fällt Quellensteuer an – die Rückerstattung dieser Steuer liegt in Ihrer Verantwortung, sofern wir nichts anderes vereinbaren.

24. Interessenkonflikte

24.1 Wir ergreifen alle angemessenen Maßnahmen, um Interessenkonflikte zwischen Ihnen und uns sowie zwischen unseren verschiedenen Kunden zu vermeiden oder zu bewältigen. Wir verfügen über eine Richtlinie zu Interessenkonflikten, die potenzielle Konfliktsituationen identifiziert und die Maßnahmen beschreibt, die wir zu deren Vermeidung oder Handhabung ergreifen. Eine Zusammenfassung dieser Richtlinie ist auf unserer Website verfügbar. Sollte trotz dieser Maßnahmen ein Interessenkonflikt bestehen bleiben, der Ihren Interessen schaden könnte, informieren wir Sie als letzte Maßnahme über die allgemeine Art und/oder Ursache des Konflikts sowie die zur Risikominimierung getroffenen Schritte.

24.2 Wir sind nicht verpflichtet:

24.2.1 Ihnen Informationen, Sachverhalte oder Angelegenheiten offenzulegen oder zu berücksichtigen, die unsere Vertraulichkeitspflichten gegenüber Dritten verletzen würden oder die unseren Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder Vertretern ohne Wissen der mit Ihnen in Kontakt stehenden Person bekannt sind oder

24.2.2 Ihnen gegenüber Rechenschaft über Gewinne, Provisionen oder sonstige Vorteile abzulegen, die wir im Zusammenhang mit einer Transaktion oder Situation erzielen, an der wir ein wesentliches Interesse haben oder bei der ein Interessenkonflikt besteht.

Kapitel 5 – Gebühren, Steuern und Abgaben

25. Dienstleistungsgebühren

25.1 Unsere Servicegebühren sind auf unserer Website einsehbar und werden regelmäßig aktualisiert. Übersetzungen in ausgewählte Sprachen sind ebenfalls auf unserer Website verfügbar. Wir informieren Sie über etwaige Änderungen gemäß Klausel 30.
Währungsumrechnung

25.2 Aufträge werden in der Währung ausgeführt, in der das Instrument an seinem Markt (oder außerbörslich) gehandelt wird.

25.3 Falls Sie nicht über ausreichend Guthaben in dieser Währung verfügen, tauschen wir Gelder von Ihrem Konto in die benötigte Währung zum zum Zeitpunkt der Umrechnung geltenden Kassakurs um. Den dafür zugrundeliegenden Kurs können Sie in der Lightyear-App einsehen und in Ihrem Transaktionsverlauf nachvollziehen.

25.4 Sofern Ihr Konto mehrere Währungen unterstützt und Sie über ausreichendes Guthaben in der gewünschten Währung verfügen, erfolgt keine Umrechnung.

25.5 Bitte beachten Sie, dass die Konvertierung (und die Erhebung etwaiger Servicegebühren) bei Auftragserteilung erfolgt, auch wenn der Auftrag später abgelehnt oder storniert wird. In diesem Fall verbleibt das konvertierte Geld auf Ihrem Konto.

Erhebung von Servicegebühren

25.6 Es fallen ausschließlich Ausführungsgebühren für tatsächlich ausgeführte Aufträge an. Sie verpflichten sich, alle Gebühren und Kosten für die entsprechenden Dienstleistungen zu zahlen. Transaktionsgebühren werden von Ihrem Konto abgebucht, sobald der Auftrag ausgeführt ist.

25.7 Im Falle der Nicht- oder verspäteten Zahlung von Gebühren stimmen Sie zu, dass wir auf dem Konto gehaltene Instrumente verwenden, d. h. verkaufen, einbehalten oder verrechnen können.

25.8 Wird die anzuwendende Ausführungsgebühr auf Prozentbasis berechnet, wird sie auf den nächsten Cent gerundet. Ergibt die Berechnung der Gebühr zum Beispiel USD 1,239 USD, wird sie auf 1,24 USD gerundet.

25.9 In bestimmten Fällen verringern wir die von uns erhobenen Gebühren oder verzichten darauf. Sofern wir dies nicht ausdrücklich mitteilen, dürfen derartige Maßnahmen nicht als dauerhafte Änderungen der Preise unserer Dienstleistungen ausgelegt werden. Aus diesem Grund können Sie nicht davon ausgehen, auch zukünftig geringere oder gar keine Gebühren zu zahlen.

26. Gebühren, Steuern und Abgaben Dritter

26.1 Sie sind allein verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Steuergesetze sowie Melde- und Zahlungspflichten in allen Rechtsräumen und tragen die Kosten für alle Steuern und Abgaben (lokal oder international), die aus Ihren Transaktionen, der Nutzung unserer Dienste oder unseren Zinszahlungen an Sie resultieren. Diese können beim Kauf, während des Besitzes eines Instruments oder zu einem späteren Zeitpunkt anfallen.

26.2 Alle Zahlungen von Lightyear im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgen ohne Abzug oder Einbehalt von Steuern, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn eine Quellensteuer einbehalten werden muss, zahlen wir keine zusätzlichen Beträge, um diese zu decken. Sie sind verpflichtet, uns umgehend alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, um einen ordnungsgemäßen Einbehalt, Abzug oder eine ordnungsgemäße Meldung zu gewährleisten.

26.3 Sie tragen die volle Verantwortung für alle Gebühren, die bei Überweisungen, Einzahlungen, Abhebungen oder Kartenzahlungen auf Ihr Konto anfallen, einschließlich der Gebühren Ihrer Bank, Ihres Kartenausstellers, E-Geld-Anbieters oder Zahlungsinstituts.

26.4 Bei Abschluss einer Transaktion, dem Halten eines Instruments oder der Nutzung eines Dienstes über die Lightyear-App können Gebühren, Steuern oder Abgaben Dritter anfallen („Gebühren Dritter“). Diese werden nicht von Lightyear festgelegt, kontrolliert oder eingezogen, sondern ausschließlich von externen Stellen wie Börsen, Emittenten, Depotbanken, Clearingstellen, Verwahrstellen oder Steuerbehörden bestimmt.

26.5 Gebühren Dritter können zum Zeitpunkt der Transaktion, während des Haltens eines Instruments oder zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden. Beispiele hierfür umfassen:

26.5.1 Transaktionssteuern (z. B. Stempelsteuer, Finanztransaktionssteuer oder ähnliches);

26.5.2 Marktzugriffs-, Clearing-, Abwicklungs- oder Verwahrgebühren;

26.5.3 Depot-, Verwahr- oder Emittentengebühren;

26.5.4 Gebühren im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen;

26.5.5 Quellensteuern oder andere gesetzlich vorgeschriebene Abgaben.

26.6 Sie sind allein für die Begleichung aller anfallenden Gebühren Dritter verantwortlich. Sofern wir verpflichtet oder berechtigt sind, solche Gebühren einzuziehen, ziehen wir diese wie folgt von Ihrem Konto ein:

26.6.1 aus den Mitteln, die Sie bei einer Kauforder bereitstellen;

26.6.2 aus dem Erlös einer Verkaufsorder;

26.6.3 oder aus Ihrem Kontostand, falls die Gebühr nach der Transaktion anfällt.

26.7 Falls wir gemäß Klausel 26.6 keine Gebühren Dritter von Ihrem Konto einziehen, bleiben Sie für die direkte Zahlung an den jeweiligen Dritten oder die zuständige Behörde verantwortlich.

26.8 Falls Ihr Konto nicht über ausreichende Mittel verfügt, um Gebühren Dritter zu begleichen, sind Sie verpflichtet, den Fehlbetrag sowie alle uns entstehenden damit verbundenen Kosten unverzüglich auszugleichen. Wir sind berechtigt, diesen Betrag durch den Verkauf Ihrer Finanzinstrumente oder andere Maßnahmen im Rahmen dieser Vereinbarung einzuziehen.

26.9 Da Gebühren von Dritten durch diese festgelegt werden, können sie sich ohne vorherige Ankündigung ändern, und es ist eventuell nicht möglich, im Voraus eine vollständige Liste bereitzustellen. Soweit praktikabel, werden wir Sie vorab über solche Gebühren informieren, bevor sie erhoben werden.

26.10 Sie ermächtigen uns, etwaige Gebühren Dritter direkt von Ihrem Konto abzuziehen. Sobald solche Beträge an Dritte fällig sind, gelten sie nicht mehr als Kundengelder. Sie sind für alle zusätzlichen Steuern verantwortlich, die im Zusammenhang mit Ihren Anlagen anfallen, sowie für die Einreichung aller erforderlichen Meldungen bei den Steuerbehörden.

Kapitel 6 – Schutz und Haftung

27. Unsere Haftung Ihnen gegenüber

27.1 Lightyear sowie seine leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Partner, Mitarbeiter, Lizenzgeber und Vertriebspartner beschränken ihre Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen auf folgende Fälle:

27.1.1 Tod oder Körperverletzung;

27.1.2 Verletzung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß geltender Vorschriften oder

27.1.3 Fahrlässigkeit (hooletus), Betrug oder vorsätzliches (tahtlus) Fehlverhalten.

27.2 Lightyear und die vorgenannten Personen und Organisationen haften nicht für indirekte oder besondere Schäden im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Dienste oder dieser Vereinbarung, einschließlich entgangener Gewinne, Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen, die durch Umstände außerhalb ihrer Kontrolle verursacht werden.

28. Ihre Haftung uns gegenüber

28.1 Sollten Sie vermuten, gegen diese Vereinbarung verstoßen zu haben, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich unter support@lightyear.com mitzuteilen.

28.2 Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung haften Sie für alle Schäden, Verluste oder Kosten, die uns dadurch entstehen. Falls wir durch Sie oder auf anderem Wege von einem Verstoß erfahren, können wir folgende Maßnahmen ergreifen:

28.2.1 Ihren Zugang zu den Diensten (vorübergehend oder dauerhaft) sperren, einschließlich des sofortigen Entzugs Ihres Rechts zur Nutzung einiger oder aller Dienste gemäß Klausel 34;

28.2.2 diese Vereinbarung gemäß Klausel 34 kündigen, was zur Schließung Ihrer Positionen führt;

28.2.3 rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, um alle mit dem Verstoß verbundenen Kosten und Aufwendungen, einschließlich aller Kosten auf Entschädigungsbasis (wie angemessene Verwaltungs-, Durchsetzungs- und Rechtskosten), zurückzufordern;

28.2.4 gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten und

28.2.5 den Verstoß den Strafverfolgungsbehörden melden, wenn wir dies für notwendig halten oder es gesetzlich vorgeschrieben ist.

28.3 Wir haften nicht für Maßnahmen, die wir als Reaktion auf Verstöße gegen diese Vereinbarung ergreifen. Unsere Maßnahmen beschränken sich nicht auf die oben genannten, und wir können alle weiteren gesetzlich verfügbaren Rechtsmittel in Anspruch nehmen.

28.4 Lightyear sowie seine Führungskräfte, Direktoren, Vertreter, Partner, Mitarbeiter, Lizenzgeber, Vertriebspartner und andere Beauftragte sind nicht verantwortlich für die Nichtbereitstellung von Dienstleistungen oder Verstöße gegen diese Vereinbarung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse. Zu solchen Ereignissen zählen unter anderem Marktschließungen oder -aussetzungen, Handlungen oder Unterlassungen von Verwahrern oder Brokern, Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften, staatliche Maßnahmen, Terrorakte, Vorfälle im Bereich der Cybersicherheit, Ausfälle von Telekommunikations- oder IT-Systemen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Wir haften nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder die Nichterfüllung unserer Verpflichtungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse.

28.5 Unsere Fähigkeit, die Dienste bereitzustellen, hängt von der kontinuierlichen Verfügbarkeit der Leistungen Dritter ab, einschließlich Marktdatenanbietern, Verwahrern, Zahlungsabwicklern und Brokern. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste oder Schäden, die durch die Unterbrechung, den Entzug oder das Versagen solcher Drittanbieter-Dienste entstehen, sofern wir bei deren Auswahl angemessene Sorgfalt walten ließen.

28.6 Sollten Lightyear im Zusammenhang mit dem Einzug von Zahlungen oder der Durchsetzung von Verpflichtungen Ihres Kontos Kosten entstehen (einschließlich Anwaltskosten), erklären Sie sich bereit, diese Kosten zu übernehmen.

28.7 Wenn Sie gegen diese Vereinbarung verstoßen haben und wir unsere Rechte nicht oder nur verzögert durchsetzen, steht es uns frei, diese oder andere Rechte zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.

29. Falls wir unseren Verpflichtungen Ihnen gegenüber nicht nachkommen können

29.1 Der Anlegerschutzfonds (Investorikaitse Osafond) bietet gemäß dem Garantiefondsgesetz (Tagatisfondi Seadus) Entschädigungen für Anleger, die Investitionen über estnische Investmentfirmen oder estnische Niederlassungen ausländischer Firmen tätigen. Die Entschädigung deckt den Wert der Investitionen zum Zeitpunkt der Entschädigung bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Anleger und Institution.

29.2 Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung hinsichtlich der finanziellen Performance Ihrer Instrumente haben. Das bedeutet, dass der Verlust von Kapital durch Ihre Anlagetätigkeit Sie nicht automatisch zu einer Entschädigung berechtigt.

Kapitel 7 – Änderungen, Rechte und Kündigung

30. Änderungen dieser Vereinbarung oder der Dienstleistungen

30.1 Wir können diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von 14 Kalendertagen ändern, sofern keine abweichende Kündigungsfrist gemäß Klausel 30.3 greift.

30.2 Wir informieren Sie über Änderungen per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse und/oder stellen die aktualisierte Vereinbarung in der Lightyear-App oder auf unserer Website bereit. Sofern Sie uns nicht vor dem Inkrafttreten der Änderungen über eine Kündigung dieser Vereinbarung informieren, gilt dies als Zustimmung zu den Änderungen. Falls Sie den Änderungen widersprechen, können Sie diese Vereinbarung vor deren Inkrafttreten mit sofortiger Wirkung kündigen.

30.3 Wir können diese Vereinbarung ohne Einhaltung der in Klausel 30.1 genannten Frist unverzüglich ändern, wenn die Änderung: 30.3.1 für Sie vorteilhaft ist;

30.3.2 gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist;

30.3.3 einen neuen Dienst oder zusätzliche Funktionen für bestehende Dienste einführt oder

30.3.4 Ihre Rechte nicht einschränkt oder Ihre Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht erweitert. In diesen Fällen tritt die Änderung sofort in Kraft, sobald Sie per E-Mail informiert werden und/oder die Vereinbarung in der Lightyear-App oder auf unserer Website verfügbar ist.

30.4 Lightyear ist jederzeit berechtigt, die Dienstleistungen oder Inhalte der Lightyear-App in Gänze oder teilweise einzustellen oder zu ändern. Es ist wichtig, dass Ihre persönlichen Kontaktinformationen stets auf dem neuesten Stand sind – bitte informieren Sie uns über diesbezügliche Änderungen.

30.5 Wir können nach eigenem Ermessen die Dienste oder Inhalte der Lightyear-App jederzeit ganz oder teilweise einstellen, aussetzen oder ändern. Wir werden Sie, soweit möglich, rechtzeitig informieren, haften jedoch nicht für Verluste oder Schäden, die aus einer solchen Einstellung oder Änderung resultieren, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sie sind weiterhin verantwortlich dafür, Ihre Kontaktdaten stets aktuell zu halten.

31. Im Falle einer Liquidation oder Insolvenz

31.1 Wenn wir eine Benachrichtigung erhalten, dass gegen Sie ein Liquidations-, Insolvenz- oder ähnliches Verfahren läuft, werden wir Ihr Konto schnellstmöglich sperren. Der Wert Ihrer Instrumente und alle auf Ihrem Konto verbleibenden Geldmittel sind ggf. Teil Ihres Nachlasses. Vorbehaltlich der entsprechenden Bestätigung durch einen geeigneten für die Verwaltung Ihres Nachlasses verantwortlichen Vertreter werden wir Anweisungen in Bezug auf die Handhabung Ihrer Vermögenswerte nachkommen. Für alle auf Grundlage solcher Anweisungen vorgenommenen Handlungen gelten die von uns angegebenen Gebühren.

31.2 Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit Ihren Positionen haften, während wir auf Anweisungen von einem Ihrer Vertreter warten. Diese Vereinbarung bleibt auch nach Ihrer Liquidation oder Insolvenz in vollem Umfang in Kraft, bis Ihr Konto geschlossen und die Vereinbarung gekündigt wird.

32. Übertragung von Rechten

32.1 Lightyear und Sie sind die einzigen Parteien dieser Vereinbarung. Ohne unsere schriftliche Zustimmung können Sie keine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung auf eine andere Person übertragen.

32.2 Wir können unsere Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung jederzeit an eine andere Stelle abtreten, übertragen oder delegieren, sofern wir unsere gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen einhalten. Sofern erforderlich, informieren wir Sie vorab über die Initiierung eines Transfers.

33. Rechte Dritter

33.1 Parteien, die keine Vertragspartei dieser Vereinbarung sind, können sich nicht auf die Rechte aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung berufen oder Nutzen daraus ziehen.

34. Aussetzung und Kündigung

34.1 Sie können Ihr Konto jederzeit und aus beliebigem Grund kündigen, indem Sie uns per E-Mail an support@lightyear.com entsprechend benachrichtigen.

34.2 Wir können Ihr Konto und/oder Teile unserer Dienstleistungen für Sie mit sofortiger Wirkung oder nach vorheriger Ankündigung aussetzen, einschränken oder kündigen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

34.2.1 Sie verstoßen gegen diese Vereinbarung, einschließlich der in Klausel 4 festgelegten Verpflichtungen, oder gegen eine andere mit uns geschlossene Vereinbarung;

34.2.2 Sie haben uns falsche, irreführende oder unvollständige Angaben gemacht;

34.2.3 Sie liefern keine vollständigen, genauen und aktuellen Informationen oder beantworten unsere Anfragen nach zusätzlichen oder aktualisierten Identifizierungs-, Verifizierungs-, Geldherkunfts-/Vermögensnachweisen oder anderen Due-Diligence-Informationen nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist;

34.2.4 Ihre wirtschaftlichen Eigentümer oder Direktoren haben sich geändert, ohne dass Sie uns ordnungsgemäß benachrichtigt haben, oder wir stellen fest, dass das Konto zum Vorteil einer anderen Person als des wirtschaftlichen Eigentümers verwendet wird;

34.2.5 Wir kommen auf Basis geltender Gesetze, regulatorischer Vorgaben oder unserer internen Risikomanagementrichtlinien (einschließlich Risikobereitschaft und branchenspezifischer Risikogrenzen) zu dem begründeten Schluss, dass die Führung Ihres Kontos oder die Bereitstellung unserer Dienstleistungen für Sie ein unannehmbares rechtliches, regulatorisches, reputationsbezogenes oder betriebliches Risiko darstellt;

34.2.6 Wir haben Grund zu der Annahme, dass Sie oder eine mit Ihnen verbundene Person Betrug, Betrugsversuche, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung oder andere rechtswidrige Handlungen begangen haben;

34.2.7 Wir stellen fest, dass Sie oder Ihre Kontoaktivitäten direkt oder indirekt mit einer sanktionierten Person, einem Unternehmen, einem Gebiet, einer Einrichtung oder einem Regime in Verbindung stehen oder dass Sie in deren Namen oder zu deren Gunsten handeln;

34.2.8 Sie handeln mit Insiderinformationen oder versuchen, den Markt zu manipulieren, oder wir haben Grund zu dieser Annahme;

34.2.9 Sie (für sich selbst oder im Auftrag Dritter) nutzen Ihr Konto für Zwecke, die nicht mit der vorgesehenen Nutzung unserer Dienstleistungen übereinstimmen, zur Verschleierung von Vermögenswerten oder für nicht genehmigte kommerzielle Aktivitäten;

34.2.10 Sie wissen oder vermuten, dass eine unbefugte Person Zugriff auf Ihre Benutzerkennung, Ihr Passwort oder andere Kontodaten hat oder diese kennt (oder wir werden darüber informiert oder stellen dies selbst fest);

34.2.11 Ihr Konto weist einen negativen Saldo auf, oder Sie schulden uns aus anderen Gründen Geld (etwa aufgrund von Marktbewegungen, Gebühren, Steuern, systembedingten Fehlern oder Kosten), und Sie begleichen den Betrag nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist;

34.2.12 Sie sind oder werden in einer Gerichtsbarkeit ansässig, in der wir unsere Dienstleistungen nicht anbieten, wie von uns anhand verfügbarer Daten festgestellt;

34.2.13 Sie zeigen beleidigendes, belästigendes oder bedrohliches Verhalten gegenüber Lightyear, unseren Mitarbeitern, Auftragnehmern, Vertretern oder anderen Kunden;

34.2.14 Sie haben sich 365 Kalendertage lang nicht in der Lightyear-App angemeldet;

34.2.15 Sie werden für zahlungsunfähig erklärt, es wird ein Konkurs- oder ähnliches Verfahren eingeleitet;

34.2.16 Wir sind durch Gesetze, Verordnungen, Gerichtsbeschlüsse, behördliche Anordnungen oder Einschränkungen durch Dritte, die für die Bereitstellung unserer Dienstleistungen unerlässlich sind (wie Börsen, Verwahrer oder Zahlungsanbieter), dazu verpflichtet;

34.2.17 Außergewöhnliche Marktbedingungen, betriebliche Probleme oder andere Ereignisse machen es uns unmöglich, Ihnen weiterhin Dienstleistungen bereitzustellen;

34.2.18 Wir entscheiden nach unserem alleinigen Ermessen, Ihr Konto zu sperren oder zu kündigen. In diesem Fall informieren wir Sie mindestens 30 Kalendertage im Voraus, sofern gemäß Klausel 34 keine sofortigen Maßnahmen erforderlich sind.

34.3 Die Aussetzung Ihres Kontos kann vorübergehend sein oder zu einer dauerhaften Kündigung führen. Wir informieren Sie so schnell wie möglich über eine Aussetzung oder Kündigung, sofern dies nicht durch gesetzliche oder sicherheitsrelevante Gründe verhindert wird.

34.4 Während einer Aussetzung können wir den Zugang zu einigen oder allen Diensten einschränken, die Bearbeitung von Aufträgen oder Transaktionen verweigern und/oder Ein- und Auszahlungen auf Ihrem Konto einfrieren. Die Aussetzung entbindet Sie nicht von Ihren Verpflichtungen uns gegenüber, einschließlich der Begleichung ausstehender Beträge.

34.5 Wir können Ihr Konto aus anderen als den obengenannten Gründen kündigen, sofern wir Sie mindestens 30 Kalendertage im Voraus per E-Mail benachrichtigen.

34.6 Nach der Kündigung:

34.6.1 müssen Sie alle offenen Positionen schließen und alle verbleibenden Gelder innerhalb von 30 Kalendertagen oder einem anderen von uns festgelegten und mitgeteilten Zeitraum abheben.

34.6.2 Falls Sie Ihre Positionen nicht schließen, können wir dies in Ihrem Namen nach unserem Ermessen tun und Ihre Instrumente zu den aktuellen Marktpreisen verkaufen. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste aus solchen Verkäufen, etwa aufgrund ungünstiger Marktbedingungen zum Zeitpunkt der Ausführung.

34.6.3 Die Gelder werden auf Ihr Konto überwiesen und an Sie ausgezahlt, sobald alle Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt sind.

34.6.4 Wir speichern Ihre Daten und zugehörigen Dokumente nur in dem Umfang und für den Zeitraum, der zur Einhaltung geltender Gesetze oder zur Aufrechterhaltung der Dienste für andere Kunden erforderlich ist.

35. Geistiges Eigentum

35.1 Wir sind Eigentümer der Dienste, der Lightyear-App und aller zugehörigen Dokumentationen, Materialien und Inhalte, die für deren Installation, Betrieb oder Wartung verwendet werden, einschließlich aller Updates, Verbesserungen oder abgeleiteten Werke. Alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte bleiben ausschließlich im Besitz von Lightyear oder unseren Lizenzgebern. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders geregelt, erwerben Sie keine Rechte an den Diensten, der Lightyear-App oder zugehörigen Materialien.

35.2 Sie verpflichten sich, unsere Rechte an den Diensten, der Lightyear-App oder damit verbundenen Materialien sowie deren Gültigkeit nach geltendem Recht nicht anzufechten. Sie erklären sich ferner einverstanden, diese nicht zu registrieren, keinen diesbezüglichen Versuch zu unternehmen, keinen Rechtsschutz dafür zu beanspruchen oder Maßnahmen zu ergreifen, die unsere Rechte oder Interessen beeinträchtigen könnten.

36. Geltendes Recht und Streitigkeiten

36.1 Diese Vereinbarung und alle sich daraus ergebenden außervertraglichen Verpflichtungen sowie alle Transaktionen unterliegen dem estnischen Recht und werden entsprechend ausgelegt. Die für die Instrumente, den Drittbroker oder die Verwahrer und deren Dienste geltenden Gesetze anderer Länder können ggf. auf einzelne Transaktionen und die Verwahrung einzelner Instrumente anwendbar sein.

36.2 Unbeschadet Ihnen etwaig zustehender Rechte gemäß Klausel 6 eine Beschwerde bei den Behörden einzureichen, liegt die ausschließliche Zuständigkeit zur Beilegung aller Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bei den estnischen Gerichten. Zu diesem Zweck unterwerfen wir und Sie sich unwiderruflich deren Zuständigkeit.

37. Salvatorische Klausel

37.1 Sollte ein Gericht oder eine zuständige Behörde einen Teil dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklären, bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung davon unberührt.

Anhang 1 – Bedingungen für Geldmarktfonds (MMFs)

Diese Bedingungen für Geldmarktfonds gelten ab dem 20.05.2024. Geldmarktfonds sind nur in ausgewählten Ländern verfügbar.

1. Allgemein

1.1 Diese Bedingungen für Geldmarktfonds (die „MMF“) („Bedingungen“) bilden einen Anhang zur Vereinbarung zwischen Ihnen und Lightyear. Sofern in diesen Bedingungen nicht anders definiert ist, werden alle Begriffsbestimmungen aus den Nutzungsbedingungen von Lightyear („Vereinbarung“) übernommen.

1.2 Im Falle eines Widerspruchs oder einer Diskrepanz zwischen diesen Bedingungen und der Vereinbarung haben diese Bedingungen Vorrang. Im Übrigen gelten für Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, die Bestimmungen der Vereinbarung.

1.3 Bevor Sie in Geldmarktfonds investieren, lesen und verstehen Sie bitte Folgendes:

1.3.1 die Bedingungen und die Vereinbarung, die Richtlinien zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung sowie die Risikooffenlegung, die Sie hier finden;

1.3.2 relevante FAQs;

1.3.3 das Basisinformationsblatt und den Prospekt für das MMF-Instrument.

2. Was sind Geldmarktfonds (MMF)?

2.1 MMF ermöglichen Ihnen, in von uns via Lightyear-Plattform bereitgestellte Geldmarktfonds („MMF-Instrumente“) zu investieren. Das gesamte in MMFs transferierte Geld wird in das MMF-Instrument Ihrer Wahl investiert.

2.2 Sie können mit jeder unterstützten Währung in ein separates MMF-Instrument investieren, das abhängig von der zuständigen Gerichtsbarkeit unterschiedlich sein kann.

2.3 Sie finden die verfügbaren MMF-Instrumente sowohl in der App als auch auf unserer Webseite. Zukünftig können wir zusätzlich zu den Geldmarktfonds die Liste der verfügbaren Finanzinstrumente, in die Sie via MMFs investieren können, erweitern oder ändern. Wir geben Ihnen keine Anlageberatung oder Empfehlungen in Bezug auf verfügbare MMF-Instrumente und bewerten nicht, ob diese für Sie geeignet sind. Sie müssen Ihre eigenen Nachforschungen anstellen, bevor Sie in MMFs investieren und ein MMF-Instrument auswählen.

2.4 Ihnen ist bewusst und Sie sind damit einverstanden, dass die Überweisung von Geldern in die MMFs eine Investition dieser Mittel in ein MMF-Instrument Ihrer Wahl zufolge hat. Folglich sind Sie dem Anlagerisiko und allen anderen Risiken ausgesetzt, die mit diesem MMF-Instrument und der entsprechenden Anlageklasse verbunden sind. Bevor Sie in MMFs investieren, lesen Sie bitte hier sorgfältig unsere Risikohinweise einschließlich der Zielmarktmatrix (insbesondere in Bezug auf OGAW-Geldmarktfonds).

3. Transaktionen

3.1 Via MMFs können wir in Ihrem Namen Anteile oder Aktien des MMF-Instruments auf reiner Ausführungsbasis kaufen und verkaufen. Wir beurteilen nicht, ob das MMF-Instrument für Sie geeignet ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das MMF-Instrument für Sie geeignet ist (in Fällen, in denen wir die Eignung nicht beurteilen können oder wollen), sollten Sie zum Schutz Ihrer Interessen unabhängigen professionellen Rat einholen.

3.2 Indem Sie bestätigen, dass Sie einen MMF eröffnen und Geld dorthin überweisen möchten, weisen Sie uns an, Kaufaufträge in Höhe des gesamten in diesen MMF transferierten (noch nicht investierten) Geldbetrags für das ausgewählte MMF-Instrument auszuführen. Alle nachfolgenden Überweisungen in die MMFs werden als zusätzliche Kaufaufträge für das ausgewählte MMF-Instrument angesehen.

3.3 Indem Sie Geld aus dem MMF abheben, weisen Sie uns an, einen Verkaufsauftrag für das ausgewählte MMF-Instrument in dem Umfang auszuführen, der erforderlich ist, um die Abhebung vom MMF auf Ihr Konto zu ermöglichen.

3.4 Aufträge für MMF-Instrumente werden mindestens einmal pro Werktag ausgeführt. Gelder, die vor diesem Ausführungszeitpunkt in den MMF überwiesen werden, werden am selben Werktag ausgeführt. Die Annahmeschlusszeit ist in der App angegeben. Alle Aufträge für Geldüberweisungen nach diesem Zeitpunkt werden am nächsten Werktag ausgeführt, wenn die Ausführung der Transaktion möglich ist. In einigen Fällen kann die Ausführung des MMF-Instruments auch sofort erfolgen.

3.5 MMF-Instrumente bieten regelmäßige Ausschüttungen (wie zum Beispiel Dividenden oder Zinszahlungen) (Ausschüttung) – in der Regel einmal pro Monat. Sobald die automatische Reinvestition verfügbar ist, können Sie in der App wählen, ob solche Ausschüttungen automatisch im MMF reinvestiert oder automatisch aus dem MMF auf Ihr Konto ausgezahlt werden sollen. Indem Sie sich für die Reinvestition der Ausschüttungen entscheiden, weisen Sie uns an, einen Kaufauftrag in der Größe einer Ausschüttung für das ausgewählte MMF-Instrument auszuführen.

3.6 Sie verstehen und erkennen an, dass die Ausführung von Aufträgen nicht garantiert ist und dass Aufträge für MMF-Instrumente in manchen Fällen aus betrieblichen, regulatorischen, mit Drittparteien verbundenen oder anderen Gründen möglicherweise nicht ausgeführt werden. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Vereinbarung und hier in unserer Richtlinie zur Auftragsabwicklung und bestmöglichen Ausführung.

4. Einzahlungen und Abhebungen

4.1 Sie können Gelder nur von Ihrem Lightyear-Konto aus in den MMF einzahlen. Ebenso können Sie Geldbeträge vom MMF aus nur auf Ihr Lightyear-Konto abheben.

5. Preise

5.1 Bei Nutzung des MMFs fallen folgende Gebühren an: (a) Lightyear-Gebühren und (b) Gebühren im Zusammenhang mit dem gewählten MMF-Instrument, z. B. Fondsverwaltungsgebühren des Fondsmanagers. Die Gebühren von Lightyear für die MMFs sind hier auf unserer Webseite in englischer Sprache ausgewiesen; bestimmte übersetzte Versionen sind darüber hinaus hier erhältlich. Informationen zu den mit dem MMF-Instrument verbundenen Gebühren sind in der App sowie im Basisinformationsblatt, im Prospekt und auf der Website des Fondsmanagers des jeweiligen MMF-Instruments verfügbar.

5.2 Die Gebühr für die Nutzung des MMFs wird gemäß den Angaben auf unserer Website (Gebühr für MMFs) automatisch von Ihren Ausschüttungen abgezogen.

5.3 Wir werden Sie gemäß der Vereinbarung über alle Änderungen unserer Gebühren informieren.

6. Verschiedenes

6.1 Sie können die Nutzung von MMFs jederzeit und aus beliebigem Grund kündigen, indem Sie Ihr entsprechendes Guthaben aus den MMFs abheben und uns per E-Mail an support@lightyear.com benachrichtigen. Bei einer Kündigung Ihres Kontos wird auch die Nutzung von MMFs automatisch gekündigt.

6.2 Die Nutzung von MMFs und Investition in MMF-Instrumente können steuerliche Auswirkungen haben. Informieren Sie sich im Vorfeld der Nutzung von MMFs über im Zusammenhang mit den Ausschüttungen anfallende Steuern. Wir bieten keine steuerliche Beratung.

Anhang 2 – Planbedingungen

1. Allgemein

1.1 Diese Planbedingungen („Bedingungen“) bilden einen Anhang zur Vereinbarung zwischen Ihnen und Lightyear. Sofern in diesen Bedingungen nicht anders definiert ist, werden alle Begriffsbestimmungen aus den Nutzungsbedingungen von Lightyear („Vereinbarung“) übernommen.

1.2 Im Falle eines Widerspruchs oder einer Diskrepanz zwischen diesen Bedingungen und der Vereinbarung haben diese Bedingungen Vorrang. Im Übrigen gelten für Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, die Bestimmungen der Vereinbarung.

2. Was ist ein Plan?

2.1 Ein Plan ist eine Funktion in der Lightyear-App, mit der Sie ein individuelles Portfolio aus zugelassenen Instrumenten (Ihre „Planinstrumente“) erstellen und verwalten können. Mit einem Plan können Sie vorbehaltlich der in Klausel 2.3 dieser Bedingungen festgelegten Einschränkungen:

2.1.1 festlegen, welche Instrumente Sie aufnehmen und wie viel Sie von jedem erwerben möchten (Ihre Allokation);

2.1.2 bestimmen, wie viel Sie einzahlen und wie oft und

2.1.3 Lightyear automatisch Kaufaufträge gemäß Ihrem festgelegten Zeitplan ausführen lassen.

2.2 Sie können mehrere Pläne anlegen, wobei jeder Plan eigene Zuteilungen und Zeitpläne hat.

2.3 Nur Bruchteilinstrumente, die auf der Lightyear-Plattform verfügbar sind, können für automatisierte Investitionen in einem Plan genutzt werden. Sie können auch Instrumente ohne Bruchteilfunktion in einen Plan aufnehmen, allerdings ist eine Automatisierung in diesem Fall nicht möglich.

2.4 Lightyear kann die Anzahl der Planinstrumente, die in einem einzelnen Plan enthalten sein dürfen, begrenzen. Diese Obergrenze wird von Lightyear festgelegt und kann sich von Zeit zu Zeit ändern.

2.5 Die aktuelle Liste der zugelassenen Planinstrumente finden Sie in der Lightyear-App.

3. Einzahlungen und Beiträge

3.1 Sie können Beiträge zu Ihrem Plan wie folgt leisten:

3.1.1 per Dauerauftrag an Ihre persönliche Lightyear-Zahlungsreferenz oder

3.1.2 durch nicht investiertes Guthaben auf Ihrem Lightyear-Konto. Wir können Einzahlungsmethoden gelegentlich hinzufügen, ändern oder entfernen. Die in der Lightyear-App angezeigten Optionen sind stets die aktuellsten.

3.2 Automatisierte Investitionen können wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich erfolgen, wobei Sie das Ausführungsdatum selbst festlegen können. Fällt das gewählte Datum auf einen Tag, an dem der Markt für ein Planinstrument geschlossen ist, werden Ihre Aufträge am nächsten verfügbaren Handelstag ausgeführt. Aufträge für Planinstrumente, deren Märkte geöffnet sind, werden wie geplant ausgeführt.

3.3 Aufträge für jedes Planinstrument werden am Ausführungstag als Market-Order platziert, basierend auf Ihren aktuellen Allokationseinstellungen und den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Mitteln. Falls nicht genügend Mittel auf Ihrem Konto verfügbar sind, wird die Einzahlung für dieses Datum übersprungen. Das Überspringen eines Beitrags führt nicht zur Stornierung zukünftiger geplanter Beiträge.

3.4 Wenn Sie in der Lightyear-App einen regelmäßigen Beitragsbetrag festlegen, aber einen Dauerauftrag in einer anderen Höhe tätigen, wird der tatsächlich eingegangene Dauerauftragsbetrag gemäß Ihren aktuellen Allokationseinstellungen investiert. In diesem Fall hat der Dauerauftragsbetrag Vorrang vor dem in der App festgelegten Beitragsbetrag.

3.5 Erlöse aus Kapitalmaßnahmen im Zusammenhang mit in einem Plan gehaltenen Instrumenten (z. B. Dividenden, Splits, Fusionen, Bezugsrechtsemissionen oder andere Ausschüttungen) werden Ihrem allgemeinen Lightyear-Konto gutgeschrieben. Diese Erlöse werden nicht automatisch in Ihren Plan reinvestiert. Für eine Reinvestition müssen Sie selbst aktiv werden.

4. Währung und Devisen

4.1 Daueraufträge

4.1.1 Alle Dauerauftragsbeiträge werden in Ihrer Heimatwährung (der Basiswährung Ihres Wohnsitzlandes, z. B. EUR für Kunden aus der Eurozone) entgegengenommen.

4.1.2 Wenn der Preis eines Planinstruments in einer anderen Währung angegeben ist, wird Ihr Dauerauftragsbeitrag zum jeweils geltenden Wechselkurs in diese Währung umgerechnet, wobei die in unseren Servicegebühren angegebene Wechselkursgebühr anfällt.

4.1.3 Falls Ihre Heimatwährung nicht zu den von uns unterstützten Währungen zählt, wird Ihr gesamter Dauerauftragsbeitrag automatisch in die entsprechende Währung umgerechnet.

4.2 Barguthaben

4.2.1 Wenn Sie Ihren Plan mit auf Ihrem Lightyear-Konto verfügbarem Guthaben finanzieren, verwenden wir zunächst das Guthaben in der Währung des jeweiligen Planinstruments.

4.2.2 Ist kein passendes Guthaben vorhanden, rechnen wir den Betrag aus einem anderen Guthaben auf Ihrem Konto zum aktuellen Wechselkurs um, wobei die in unseren Servicegebühren festgelegte Währungsumrechnungsgebühr anfällt.

5. Preise

5.1 Die Gebühren für Aufträge im Rahmen eines Plans entsprechen den Gebühren für den Standardhandel mit demselben Instrumententyp und sind in unseren Servicegebühren aufgeführt.

6. Verwaltung und Beendigung Ihres Plans

6.1 Sie können einen Plan jederzeit bearbeiten, pausieren oder fortsetzen. Bei pausierten Plänen werden Einzahlungen oder Investitionen ausgesetzt. Wenn Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag eingerichtet haben, liegt es in Ihrer Verantwortung, diesen zu stornieren oder zu ändern. Zahlungen aus einem Dauerauftrag, die während der Pausierung eines Plans eingehen, werden nicht in den Plan investiert, sondern dem Guthaben des Plankontos gutgeschrieben.

6.2 Sie können einen Plan jederzeit löschen. Wenn Sie dies tun, werden Ihnen in der Lightyear-App die verfügbaren Optionen für die Verwendung der im Plan enthaltenen Instrumente angezeigt.

6.3 Wir behalten uns das Recht vor, Planinstrumente jederzeit aus der Liste der zulässigen Instrumente zu streichen. Wird ein Planinstrument entfernt, entfallen künftige Beiträge, aber das Instrument verbleibt in Ihrem Portfolio, sofern Sie es nicht verkaufen. Die bestehende Allokation wird automatisch auf Ihre verbleibenden Planinstrumente umverteilt, sofern Sie Ihre Einstellungen nicht aktualisieren. In diesem Fall werden wir Sie benachrichtigen.

6.4 Wenn ein Planinstrument dekotiert wird, nicht mehr zulässig ist oder ein Auftrag aus anderen Gründen fehlschlägt (z. B. aufgrund von Handelsbeschränkungen, Marktliquidität oder der Dekotierung des Instruments), wird der daraus resultierende Barbetrag Ihrem mit dem Plan assoziierten Lightyear-Konto gutgeschrieben. Die Allokation für dieses Instrument wird nicht automatisch auf Ihre verbleibenden Planinstrumente umverteilt und verbleibt als Bargeld in Ihrem Portfolio, sofern Sie Ihre Planeinstellungen nicht anpassen.

6.5 Sie sind für die Auswahl der Zuteilungen, Instrumente und Zeitpläne Ihres Plans verantwortlich. Lightyear übernimmt keine Haftung für Anlageverluste, die aus Ihrer Auswahl oder Marktbewegungen resultieren.

6.6 Sie tragen die alleinige Verantwortung für alle steuerlichen Konsequenzen, die sich aus der Nutzung von Plänen ergeben können, wie etwa die steuerliche Behandlung von Beiträgen, Abhebungen sowie Anlagegewinnen oder -verlusten.

Lightyear Europe ASNutzungsbedingungen (Unternehmen)Kapitel 1 – Einführung und Umfang1. Wer wir sind2. Über diese Geschäftsbedingungen3. Wichtige Informationen über unsere DienstleistungenKapitel 2 – Kundenbeziehung und Kommunikation4. Ihre Verpflichtung uns gegenüber5. Kommunikationskanäle6. Wenn Sie eine Beschwerde haben7. Personenbezogene Daten, Datenschutz und Ihre Informationen8. Aufzeichnung von KommunikationKapitel 3 – Kontoeinrichtung und -nutzung9. Eröffnung eines Lightyear-Kontos10. Verwendung der Lightyear-App11. Verfügbarkeit der Lightyear-AppKapitel 4 – Dienstleistungen und Betrieb12. Unsere Dienstleistungen13. Keine Beratung14. Schutz und Verwaltung von Instrumenten15. Verwahrung von Kundengeldern16. Aufträge17. Platzieren und Stornieren von Aufträgen18. Auftragsannahme19. Ausführung von Aufträgen20. Auftragsausführung und Preisgestaltung21. Verkaufserlöse22. Marktdaten23. Unternehmensmaßnahmen24. InteressenkonflikteKapitel 5 – Gebühren, Steuern und Abgaben25. Dienstleistungsgebühren26. Gebühren, Steuern und Abgaben DritterKapitel 6 – Schutz und Haftung27. Unsere Haftung Ihnen gegenüber28. Ihre Haftung uns gegenüber29. Falls wir unseren Verpflichtungen Ihnen gegenüber nicht nachkommen könnenKapitel 7 – Änderungen, Rechte und Kündigung30. Änderungen dieser Vereinbarung oder der Dienstleistungen31. Im Falle einer Liquidation oder Insolvenz32. Übertragung von Rechten33. Rechte Dritter34. Aussetzung und Kündigung35. Geistiges Eigentum36. Geltendes Recht und Streitigkeiten37. Salvatorische KlauselAnhang 1 – Bedingungen für Geldmarktfonds (MMFs)1. Allgemein2. Was sind Geldmarktfonds (MMF)?3. Transaktionen4. Einzahlungen und Abhebungen5. Preise6. VerschiedenesAnhang 2 – Planbedingungen1. Allgemein2. Was ist ein Plan?3. Einzahlungen und Beiträge4. Währung und Devisen5. Preise6. Verwaltung und Beendigung Ihres Plans