Affiliate-Bedingungen

Diese Seite enthält die Affiliate-Bedingungen von Lightyear Europe AS.
Version 1.0 vom 03.08.2023
Indem Sie sich für das Affiliate-Programm (Programm) von Lightyear Europe AS (Lightyear) bewerben, bestätigen Sie (Affiliate), dass Sie die folgenden Geschäftsbedingungen (Affiliate-Bedingungen) verstehen und einhalten werden. In diesen Affiliate-Bedingungen werden Lightyear und Affiliate gemeinsam als Parteien und jeweils einzeln als Partei bezeichnet.

1. Einleitung

1.1 Der Affiliate macht Werbung für Lightyear, indem er auf den im Programm vorgesehenen Social-Media-Plattformen originelle und relevante Inhalte erstellt.

2. Erstellung von Inhalten

2.1 Der Affiliate soll Lightyear und die Lightyear-App gemäß dem Programm durch Videos, Fotos, Posts oder andere Formate auf Social-Media-Kanälen bewerben. Alle gemäß dem Programm erstellte Inhalte (Inhalte) müssen folgenden Grundsätzen genügen:
  • Inhalte sollen mit angemessener Kompetenz, Sorgfalt und Professionalität erstellt werden;
  • Inhalte dürfen nicht sachlich falsch oder irreführend sein, gegen die guten Sitten und Gebräuche verstoßen oder anderweitig als schädlich für die Adressaten angesehen werden;
  • Inhalte müssen allen einschlägigen lokalen Gesetzen, Richtlinien oder Verwaltungspraktiken folgen;
  • Inhalte werden in Zusammenarbeit mit Lightyear erstellt und unterliegen vor der Veröffentlichung der Genehmigung von Lightyear.
Zur Vermeidung von Missverständnissen sei darauf hingewiesen, dass jede Kommunikation mit Bezug auf Inhalte (wie etwa Beiträge oder Kommentare in sozialen Medien), in der auch Lightyear erwähnt wird, als eigenständiger Inhalt gilt und den in diesen Affiliate-Bedingungen festgelegten Beschränkungen und Bedingungen unterliegt.
2.2 Alle Inhalte dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Programm verbreitet werden. In diesem Sinne ist es dem Affiliate nicht gestattet, die Inhalte durch Kaltakquise per Telefon, E-Mail, Spamming oder auf andere Weise zu verbreiten, die das Vertrauen in Lightyear oder den Affiliate untergraben kann. Unbeschadet des Vorstehenden ist es dem Affiliate nicht gestattet:
  • auf Lightyear-Markenbegriffe zu bieten oder den Markennamen Lightyear in bezahlten Suchanzeigen zu verwenden;
  • über bezahlte Social-Media-Anzeigen für Lightyear zu werben, indem er sich als die Marke Lightyear ausgibt (unter Verwendung des Logos, der Bilder, des Markennamens usw.);
  • soziale Profile (beispielsweise auf Facebook, Instagram, Twitter, TikTok, YouTube, LinkedIn) zu erstellen, die den Markennamen von Lightyear verwenden;
  • nicht autorisierte Kampagnen- oder persönliche Einladungscodes zu bewerben.
2.3 Lightyear stellt dem Affiliate alle notwendigen Materialien zur Verfügung, um die Inhalte zu erstellen, einschließlich Markenrichtlinien und/oder anderer Materialien.
2.4 Gemäß Abschnitt 2.1 ist der Affiliate verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Inhalte den einschlägigen Gesetzen, Richtlinien und administrativen Praktiken entsprechen. Dem Affiliate ist bewusst, dass es sich bei den Inhalten um die Bewerbung von Finanzdienstleistungen handelt und hierfür erhöhte Anforderungen hinsichtlich Marketing-/Werbeaktivitäten gelten. Wenn sich der Affiliate in irgendeinem Aspekt hinsichtlich der Promotion von Finanzdienstleistungen unsicher ist, sollte er qualifizierten Rechtsbeistand hinzuziehen, um sicherzustellen, dass die Inhalte keine relevanten Marketingvorschriften des jeweiligen Rechtsrahmens verletzen, in dem die Inhalte verbreitet werden.

3. Lieferung und Freigabe von Inhalten

3.1 Alle erstellten Inhalte müssen Lightyear mindestens 5 Tage vor der geplanten Veröffentlichung („Frist“) zur Genehmigung vorgelegt werden. Lightyear kann verlangen, dass der Affiliate Änderungen an den Inhalten vornimmt. Alle geänderten Inhalte müssen mindestens 3 Werktage vor der Veröffentlichung erneut an Lightyear zur endgültigen Genehmigung übermittelt werden.
3.2 Wenn Lightyear die Inhalte nicht genehmigt, darf sie der Affiliate in keiner Weise veröffentlichen. Eine nicht stattfindende Kommunikation stellt keine Zustimmung dar.
3.3 Nach Veröffentlichung der Inhalte kann Lightyear jederzeit verlangen, dass diese entfernt oder bearbeitet werden. Der Affiliate wird einer solchen Aufforderung innerhalb von 3 Tagen nachkommen.
3.4 Lightyear kann die Aktivitäten des Affiliate im Zusammenhang mit dem Programm zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften überwachen. Der Affiliate wird bei diesem Prozess mit Lightyear im angemessenen Umfang zusammenarbeiten.

4. Geistiges Eigentum

4.1 Für die Dauer des Programms gewährt Lightyear dem Affiliate eine widerrufliche, begrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und vollständig bezahlte Lizenz für relevante im Zusammenhang mit der Erstellung der Inhalte bereitgestellte Materialien. Die Lizenz wird ausschließlich zum Zweck der Erstellung der Inhalte gemäß dem Programm erteilt. Lightyear gewährt dem Affiliate im Rahmen dieser Affiliate-Bedingungen keinerlei weiteren Rechte oder Lizenzen an seinem geistigen Eigentum.
4.2 Sofern im Programm vorgesehen, gewährt der Affiliate Lightyear eine unbefristete, nicht exklusive, unterlizenzierbare, weltweite und vollständig bezahlte Lizenz für im Rahmen des Programms erstellte Inhalte. Lightyear darf die Inhalte mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Affiliate ändern, anpassen, kopieren, veröffentlichen, verteilen oder anderweitig verwenden, um Lightyear zu vermarkten, sofern das Programm dies vorsieht.

5. Vertraulichkeit

5.1 Die Parteien behandeln die vertraulichen Informationen (alle Informationen unabhängig von ihrer Form, die sich auf die andere Partei, deren Geschäft oder Betrieb beziehen und nicht öffentlich zugänglich sind, die Vertraulichen Informationen) während der Gültigkeit dieser Affiliate-Bedingungen und für einen Zeitraum von einem Jahr nach Ablauf oder Kündigung derselben vertraulich. Die Parteien werden die vertraulichen Informationen oder Teile davon nicht an Dritte weitergeben. Die Parteien ergreifen alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen, um die vertraulichen Informationen zu schützen und deren unbefugte Nutzung durch Dritte zu verhindern.
5.2 Materialien oder Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen, wenn:
  • dies gemäß den Affiliate-Bedingungen ausdrücklich so festgelegt wurde oder die andere Partei einer Veröffentlichung im Vorfeld zugestimmt hat;
  • diese per Gesetz oder einer Anordnung eines Gerichts oder einer anderen zuständigen Behörde offengelegt werden müssen;
  • diese ohne Zutun der anderen Partei bereits öffentlich zugänglich sind.
5.3 Wenn eine Partei vertrauliche Informationen ohne die Zustimmung der anderen Partei absichtlich oder unabsichtlich weitergibt, wird die entsprechende Partei die andere Partei unverzüglich darüber in Kenntnis setzen.

6. Haftung und Strafen

6.1 Jede Partei haftet für die Verletzung dieser Affiliate-Bedingungen gemäß den geltenden Gesetzen. Die Haftung einer Partei kann nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden, wenn dies rechtswidrig wäre.
6.2 Lightyear haftet nicht für Gründe, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Lightyear haftet gegenüber der anderen Partei in keinem Fall für entgangenen Gewinn oder direkte, zufällige oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob die Möglichkeit eines solchen Schadens vorhersehbar gewesen wäre oder nicht. Ausgenommen hiervon sind Fälle vorsätzlicher Verletzung der Verpflichtungen gemäß diesen Affiliate-Bedingungen.
6.3 Kommt der Affiliate seinen Verpflichtungen gemäß Abschnitt 3 oder anderen Bestimmungen dieser Affiliate-Bedingungen nicht nach, kann Lightyear die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der Summe der gemäß dem Programm an den Affiliate gezahlten oder geschuldeten Gebühren verlangen.

7. Garantien und Entschädigungen

7.1 Der Affiliate garantiert, dass:
  • er sich der für die Inhalte geltenden Marketing- und Promotionanforderungen in der Rechtsordnung, in der diese verbreitet werden sollen, bewusst ist und die Inhalte diesen Anforderungen entsprechen;
  • er über alle erforderlichen geistigen Eigentumsrechte, Lizenzen und Einwilligungen in Bezug auf die Inhalte verfügt und diese keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen;
  • er bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß diesen Affiliate-Bedingungen alle geltenden Gesetze einhält.
7.2 Der Affiliate stellt Lightyear dauerhaft von allen Schäden, Kosten, Gebühren, Verlusten und Haftungen frei, die Lightyear aufgrund eines Verstoßes des Affiliate gegen seine Verpflichtungen aus diesen Affiliate-Bedingungen entstehen, und er erklärt sich bereit, für alle damit verbundenen Kosten in angemessener Höhe (einschließlich Anwaltskosten) aufzukommen sowie alle Schadensersatzforderungen oder Geldstrafen zu zahlen, die Lightyear in einem solchen Fall auferlegt werden.

8. Kündigung

8.1 Diese Affiliate-Bedingungen treten in Kraft, sobald sich der Partner für das Programm beworben hat und Lightyear seine Teilnahme am Programm genehmigt hat. Diese Affiliate-Bedingungen gelten, solange der Affiliate am Programm teilnimmt und/oder solange die Inhalte auf seinem entsprechenden Social-Media-Konto, seiner Website oder gleichwertigen Medien öffentlich zugänglich sind.
8.2 Lightyear kann den Affiliate unverzüglich vom Programm ausschließen, falls dieser diese Affiliate-Bedingungen wesentlich verletzt hat. Unter anderem kann Lightyear den Affiliate unverzüglich vom Programm ausschließen, wenn:
  • dieser sich weigert, die Inhalte ganz oder teilweise wie im Programm vereinbart zu einzusetzen;
  • dieser Fristen (i) 2 Mal oder häufiger hintereinander oder (ii) 3 Mal oder häufiger zu verschiedenen Zeitpunkten nicht einhält;
  • die Anzahl seiner Follower oder seine durchschnittlichen Impressionen von einem Monat auf den nächsten um mehr als 25 % abnimmt;
  • er oder einer seiner Mitarbeiter, Vertreter oder eine mit ihm verbundene Person eine Straftat begeht, der Begehung einer Straftat verdächtigt wird oder mit illegalen oder unerlaubten Aktivitäten in Verbindung steht, die für Lightyear in eigenem Ermessen einen Reputationsschaden bedeuten.
8.3 Falls Lightyear den Zugriff auf das Programm aus irgendeinem Grund sperrt, muss der Affiliate die Nutzung der von Lightyear bereitgestellten Materialien unverzüglich einstellen und sämtliche Kopien der von Lightyear bereitgestellten vertraulichen Informationen auf allen Medien entweder vernichten oder zurückgeben. In einem solchen Fall ist der Affiliate verpflichtet, Inhalte oder Mitteilungen mit Bezug zu den Inhalten (wie in Abschnitt 2.1 dieser Affiliate-Bedingungen festgelegt) auf Anfrage von Lightyear innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt einer solchen Anfrage zu entfernen.
8.4 Wenn der Zugriff des Affiliate auf das Programm aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bedingungen gesperrt wurde, hat dieser keinen Anspruch mehr auf die geschuldete Zahlung gemäß den entsprechenden Bestimmungen des Programms.

9. Verschiedenes

9.1 Ist die Gebührenstruktur des Programms an die Anzahl der Benutzer gebunden, die Lightyear aufgrund der Inhalte verwenden, so wird die Gebühr nur für Benutzer gezahlt, die die Nutzungsbedingungen von Lightyear und die entsprechenden Promotion-Bedingungen akzeptiert haben. Vorstehendes unterbindet Fälle von Missbrauch, in denen ein Promotion-Anmeldecode verwendet wird, um den Promotion-Betrag via Lightyear-App einzufordern, um ihn anschließend sofort wieder abzuheben usw. Für solche Benutzer muss Lightyear keine Gebühr an den Affiliate zahlen.
9.2 Die Parteien dürfen ihre Rechte oder Pflichten aus diesen Affiliate-Bedingungen nicht ohne die schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abtreten.
9.3 Alle erforderlichen Mitteilungen werden an die von den Parteien angegebenen E-Mail-Adressen gesendet.
9.4 Diese Affiliate-Bedingungen unterliegen den Gesetzen Estlands. Die Parteien werden sich im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Affiliate-Bedingungen bemühen, die Angelegenheit durch Verhandlungen beizulegen. Wenn die Parteien keine Einigung erzielen können, wird ein Antrag zur Beilegung des Streits beim estnischen Bezirksgericht Harju (auf Estnisch: Harju maakohus) eingereicht.
9.5 Lightyear kann diese Bedingungen jederzeit einseitig ändern.
9.6 Alle Bestimmungen, die nach vernünftigem Ermessen so aufzufassen sind, dass sie über den Ablauf dieser Affiliate-Bedingungen hinaus Bestand haben, gelten auch nach Ablauf dieser Bedingungen, einschließlich der Bestimmungen bezüglich Vertraulichkeit und der Anforderungen an die Inhalte.