Dinge, für die Sie uns bezahlen | Kosten |
US-Aktien (pro Auftrag) | 0,10 % (min. 0,10 – max. 1,0 USD) |
VK-Aktien (pro Auftrag) | 1 GBP |
EU-Aktien (pro Auftrag) | €1 |
Währungsumrechnung zum aktuellen Interbanken-Wechselkurs | 0,35 % |
Schnellüberweisung (Debitkarte, Apple Pay, Google Pay) nach Ausschöpfung des Freibetrags von 500 EUR/200.000 HUF | 0,5 % |
SWIFT-Überweisungen | Siehe hier |
Diese sind gebührenfrei | |
Exchange Traded Funds (ETFs) | |
Mehrwährungskonto | |
EUR-, HUF-, GBP- und USD-Kontonummern | |
Wertpapierverwahrung | |
Lokale Banküberweisungen Ein-/Ausgänge | |
W8-BEN (US-Steuerformular) |
Unser Ansatz in Bezug auf Gebühren ist einfach. Wir glauben an:
- Radikale Transparenz: Alle anfallenden Kosten werden von uns stets offengelegt. Darüber hinaus möchten wir sicherstellen, dass Sie so wenig Gebühren wie möglich bezahlen. Platzieren Sie also einen Auftrag, bei dem die Gebühren mit 5 % des Gesamtwerts oder mehr zu Buche schlagen, werden Sie in der Lightyear-App per Popup zur Bestätigung aufgefordert.
- Ehrliche Preisgestaltung: Unsere Gebühren umfassen einen Anteil zur Deckung der mit unserem Service verbundenen Kosten und einen kleinen Aufschlag, den wir zur Verbesserung unseres Geschäftsmodells reinvestieren können.
Anfallende Steuern
Finanztransaktionssteuer
Bei einer Finanztransaktionssteuer (FTT) wird beim Handel ein Prozentsatz des Wertes eines Assets als Steuer abgeführt. Die Finanztransaktionssteuer gilt in der Regel nur für bestimmte Finanzinstrumente und sieht je nach Art des Vermögenswerts oft unterschiedliche Steuersätze vor.
Stempelsteuer
Bei der Stempelsteuer handelt es sich um eine staatliche Steuer auf Rechtsdokumente, üblicherweise im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögenswerten oder Eigentum.
Diese Steuern gelten für jeden, der mit dem betreffenden Vermögenswert handelt, unabhängig davon, ob Sie in dem betreffenden Land steuerlich ansässig sind oder nicht.
Steuerrechtliche Zuständigkeit | Steuerart | Anwendbar auf | Betrag |
Spanien | FTT | Die spanische Finanztransaktionssteuer (SFTT) wird auf Aktien von Unternehmen angewandt, die ihren Hauptsitz in Spanien haben und deren Marktkapitalisierung bei über 1 Mrd. EUR liegt. | 0,2 % auf Kaufaufträge |
Frankreich | FTT | Die französische Finanztransaktionssteuer (FFTT) wird auf Aktien von Unternehmen angewandt, die ihren Hauptsitz in Frankreich haben und deren Marktkapitalisierung bei über 1 Mrd. EUR liegt. | 0,3 % auf Kaufaufträge |
Italien | FTT | Die italienische Finanztransaktionssteuer (IFTT) wird auf die Übertragung des rechtlichen Eigentums an Aktien jeder Kategorie erhoben, die von italienischen Aktiengesellschaften („società per azioni“ und „società in accomandita per azioni“) ausgegeben werden. | Gemäß der geltenden lokalen Gesetzgebung |
Portugal | Stempelsteuer | Servicegebühren unterliegen in Portugal der Stempelsteuer*. Der Prozentsatz der Stempelsteuer wird anhand der Gebühren berechnet, die ein Kunde an Lightyear zahlt. Derzeit wird sie auf Basis der Umrechnungsgebühr einer Transaktion berechnet und von Lightyear an die portugiesische Steuerbehörde („PTA“) gezahlt. *gezahlt von Lightyear | 4 % |
Vereinigtes Königreich | Stempelsteuer | Die Stempelsteuer (SDRT) wird erhoben, wenn Sie Aktien einer im Vereinigten Königreich eingetragenen Gesellschaft, Aktien einer ausländischen Gesellschaft mit Aktienregister im Vereinigten Königreich und Rechte aus solchen Anteilen erwerben. | 0,5 % auf Kaufaufträge |
Irland | Stempelsteuer | Beim Kauf von Aktien eines irischen Unternehmens (auch an nicht irischen Börsen) fällt irische Stempelsteuer an. | 1 % auf Kaufaufträge |