| Dinge, für die Sie uns bezahlen | Kosten |
|---|---|
| US-Aktien (pro Auftrag) | 0,10 % (0,10 USD min. – 1 USD max.) |
| VK-Aktien (pro Auftrag) | 1 GBP |
| EUR-notierte Aktien, Anleihen, ETNs und ETCs (pro Auftrag) | 1 EUR |
| Ungarische Aktien (pro Auftrag) | 0,10 % (200 HUF min.) |
| Schweizer Aktien (pro Auftrag) | 0,10 % (1,5 CHF min.) |
| Dänische Aktien (pro Auftrag) | 0,10 % (10 DKK min.) |
| Schwedische Aktien (pro Auftrag) | 0,10 % (10 SEK min.) |
| Norwegische Aktien (pro Auftrag) | 0,10 % (10 NOK min.) |
| Polnische Aktien (pro Auftrag) | 0,10 % (5 PLN min.) |
| Währungsumrechnung zum aktuellen Interbanken-Wechselkurs | 0,35 % |
| Schnelle Einzahlungen (Debitkarte, Apple Pay, Google Pay) | 0,6 % |
| SWIFT-Überweisungen | Siehe hier |
| Jahresgebühr für Geldmarktfonds (GBP/EUR) | 0,10 % |
| Jahresgebühr für Geldmarktfonds (USD) | 0,15 % |
Unser Ansatz in Bezug auf Gebühren ist einfach. Wir glauben an:
- Radikale Transparenz: Alle anfallenden Kosten werden von uns stets offengelegt. Darüber hinaus möchten wir sicherstellen, dass Sie so wenig Gebühren wie möglich bezahlen. Platzieren Sie also einen Auftrag, bei dem die Gebühren mit 5 % des Gesamtwerts oder mehr zu Buche schlagen, werden Sie in der Lightyear-App per Popup zur Bestätigung aufgefordert.
- Ehrliche Preisgestaltung: Unsere Gebühren umfassen einen Anteil zur Deckung der mit unserem Service verbundenen Kosten und einen kleinen Aufschlag, den wir zur Verbesserung unseres Geschäftsmodells reinvestieren können.
Geldmarktfonds (MMF): Zusätzlich zu unserer Gebühr fallen bei diesen auch separate Fondsmanager-Gebühren an – diese sind sämtlich im Zinssatz enthalten, den Sie in der App sehen.
| Gebührenfrei sind |
|---|
| Exchange Traded Funds (ETFs) |
| Multiwährungskonto |
| EUR-, HUF-, GBP- und USD-Kontonummern |
| Wertpapierverwahrung |
| Lokale Banküberweisungen Ein-/Ausgänge |
| W8-BEN (US-Steuerformular) |
ETFs: Keine Ausführungs- oder Depotgebühren. Es fallen jedoch Gebühren für den Fondsmanager an.
Anfallende Steuern
Finanztransaktionssteuer
Bei einer Finanztransaktionssteuer (FTT) wird beim Handel ein Prozentsatz des Wertes eines Assets als Steuer abgeführt. Finanztransaktionssteuern gelten normalerweise nur für ausgewählte Finanzinstrumente und unterliegen je nach Vermögenswertart häufig unterschiedlichen Steuersätzen.
Stempelsteuer
Bei der Stempelsteuer handelt es sich um eine staatliche Steuer auf Rechtsdokumente, die üblicherweise bei der Übertragung von Vermögenswerten oder Eigentum anfällt.
Diese Steuern gelten für jeden, der mit dem betreffenden Vermögenswert handelt, unabhängig davon, ob Sie in dem betreffenden Land steuerlich ansässig sind oder nicht.
| Steuerrechtliche Zuständigkeit | Steuerart | Anwendbar auf | Betrag |
|---|---|---|---|
| Spanien | FTT | Die spanische Finanztransaktionssteuer (SFTT) wird auf Aktien von Unternehmen angewandt, die ihren Hauptsitz in Spanien haben und deren Marktkapitalisierung bei über 1 Mrd. EUR liegt. | 0,2 % auf Kaufaufträge |
| Frankreich | FTT | Die französische Finanztransaktionssteuer (FFTT) wird auf Aktien von Unternehmen angewandt, die ihren Hauptsitz in Frankreich haben und deren Marktkapitalisierung bei über 1 Mrd. EUR liegt. | 0,4 % auf Kaufaufträge |
| Italien | FTT | Die italienische Finanztransaktionssteuer (IFTT) wird auf die Übertragung des rechtlichen Eigentums an Aktien jeder Kategorie erhoben, die von italienischen Aktiengesellschaften („società per azioni“ und „società in accomandita per azioni“) ausgegeben werden. | Gemäß der geltenden lokalen Gesetzgebung |
| Portugal | Stempelsteuer | Der Prozentsatz der Stempelsteuer wird anhand der Gebühren berechnet, die ein Kunde an Lightyear zahlt. Derzeit wird sie auf Basis der Umrechnungsgebühr einer Transaktion berechnet und von Lightyear an die portugiesische Steuerbehörde („PTA“) gezahlt. | 4 % |
| Vereinigtes Königreich | Stempelsteuer | Die Stempelsteuer (SDRT) wird erhoben, wenn Sie Aktien einer im Vereinigten Königreich eingetragenen Gesellschaft, Aktien einer ausländischen Gesellschaft mit Aktienregister im Vereinigten Königreich und Rechte aus solchen Anteilen erwerben. | 0,5 % auf Kaufaufträge |
| Irland | Stempelsteuer | Beim Kauf von Aktien eines irischen Unternehmens (auch an nicht irischen Börsen) fällt irische Stempelsteuer an. | 1 % auf Kaufaufträge |
| Ungarn | HFTT | HFTT wird auf Aktien von Unternehmen erhoben, die an der Budapester Börse gehandelt werden. | 0,45 % mit maximal 20.000 HUF bei Kaufaufträgen |
Behördlich erhobene Gebühren (nur für US-amerikanische Wertpapiere)
- American Depositary Receipts (ADRs): Es können jährliche Depotgebühren von 0,01–0,05 USD pro Aktie anfallen. Darüber hinaus können zusätzlich geringe Gebühren in Höhe von 0,02–0,05 USD pro Aktie oder Ereignis bei Kapitalmaßnahmen (wie Dividendausschüttungen oder Fusionen) anfallen. Diese Gebühren werden von den Verwahrern und Depotbanken erhoben – nicht von Lightyear – und variieren je nach Vermögenswert. Sie können sich beim einschlägigen Verwahrer nach der genauen Gebühr pro ADR erkundigen. Erfahren Sie hier mehr über ADRs.
Beim Verkauf von US-amerikanischen Wertpapieren können geringe behördlich erhobene Gebühren anfallen. Diese Gebühren fallen ausschließlich für Verkaufsaufträge an und sind in der Regel nicht höher als ein paar Cent.
- FINRA TAF (Trading Activity Fee): Richtet sich nach der Anzahl der verkauften Aktien.
- Regulatory Transaction Fee: Fällt für den Verkauf von in den USA notierten Aktien oder Optionen an.