Lightyears Bedingungen für Kunden-werben-Kunden
Lightyear Europe AS (Lightyear) ist von der estnischen Finanzaufsichtsbehörde (Finantsinspektsioon) unter der Lizenznummer 4.1-1/31 als Investmentfirma zugelassen und reguliert. Lightyear Europe ist ein in Estland eingetragenes Unternehmen mit der Firmennummer 16235024 und dem eingetragenen Sitz in Volta 1, Tallinn, Estland. Auf dieser Seite werden Lightyear und andere Unternehmen der Lightyear-Gruppe als „Lightyear-Gruppe“ bezeichnet.
Diese Seite kann sich unabhängig von den „Bedingungen für Kunden-werben-Kunden“ auch auf saisonale oder temporäre Anwerbeaktionen beziehen.
Datum: 4. April 2024
Programmbedingungen
- Das Empfehlungsprogramm von Lightyear (Programm) gilt für aktuelle Lightyear-Kunden, die die in den Nutzungsbedingungen von Lightyear festgelegten Bedingungen erfüllen. Dieses Programm steht nur Personen zur Verfügung, die in folgenden Ländern ansässig sind: Österreich, Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Slowakei und Slowenien, Spanien, Portugal, Italien, Litauen, Kroatien, Ungarn. Zur Vermeidung von Missverständnissen sei darauf hingewiesen, dass Lightyear nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung Länder entfernen oder hinzufügen kann, in denen dieses Programm verfügbar ist.
- Empfehlungen (oder Anwerbungen) können nur von ausgewählten Kunden vorgenommen werden, die von Lightyear benachrichtigt wurden, dass sie berechtigt sind, Freunde zu empfehlen (Empfehlender(r)). Es liegt im alleinigen Ermessen von Lightyear, einem Kunden das Recht zu gewähren, ein Empfehler zu werden und Freunde im Rahmen dieses Programms zu werben. Dieses Recht kann von Lightyear jederzeit widerrufen werden.
- Nur Neukunden, die noch nie Inhaber eines Lightyear-Kontos waren (Adressaten), können mit einer Empfehlung geworben werden. Bestehende oder ehemalige Lightyear-Kunden sind davon ausgeschlossen. Empfehlungen können auch an zulässige Adressaten gerichtet werden, die in einem Land ansässig sind, in dem ein anderes Unternehmen der Lightyear-Gruppe seine Dienstleistungen anbietet. In diesem Fall unterliegen die Adressaten den in diesem Programm festgelegten Bedingungen.
- Die Prämie für das Empfehlen eines Freundes variiert und wird in der App oder den Marketingmaterialien angegeben. Bei der Prämie kann es sich um einen Vorteil (z. B. den Wegfall bestimmter Gebühren), eine Bruchteilaktie mit einem bestimmten vorher festgelegten Wert oder eine alternative Prämie gemäß unserer Mitteilung handeln (Prämie). Umfang und Art der Prämie können sich von Zeit zu Zeit nach alleinigem Ermessen von Lightyear ohne vorherige Ankündigung ändern. Wenn es sich bei der Prämie um einen Vorteil handelt, beispielsweise den Wegfall bestimmter Gebühren, ist sie im Falle von Mehrfachempfehlungen nicht kumulierbar (sofern nicht anders angegeben). Sowohl der Adressat als auch der Werber erhalten die Prämie, die galt, als der Adressat via Empfehlungslink mit dem Onboarding-Prozess begonnen hat.
- Handelt es sich bei der Prämie um eine zum Zeitpunkt ihrer Inanspruchnahme in der Lightyear-App verfügbare Bruchteilaktie im Wert eines bestimmten Betrags, wird eine entsprechende Market-Order zum Kauf aufgegeben. Dieser Auftrag kann nicht storniert oder anderweitig geändert werden. Wird diese Prämie zu einem Zeitpunkt eingelöst, an dem der Markt, an dem die Bruchteilaktie handelbar ist, geschlossen ist, kann die Auszahlung erst erfolgen, sobald der Markt öffnet und der Auftrag ausgeführt wird. Mit Einlösung der Prämie erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass:
- die Prämie für den Werber und Adressaten nicht als Anlageberatung oder -empfehlung seitens von Lightyear auszulegen ist.
- die Prämie dem Werber und Adressaten das Recht gewährt, eine Bruchteilaktie im Wert des von Lightyear festgelegten Geldbetrags zu erhalten, der Kunde jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Bruchteilaktien hat. Die Anzahl der Bruchteilaktien, die der Werber und Adressat erhalten, hängt vom Marktpreis der Bruchteilaktie ab, die der Werber und Adressat zum Zeitpunkt der Ausführung der Market-Order ausgewählt haben.
- Für die Prämie gelten die üblichen Lightyear-Gebühren. Folglich wird im Zuge der Umrechnung in USD für den Auftrag der Bruchteilaktie eine Währungsumrechnungsgebühr von der Prämie abgezogen. Weitere Einzelheiten zu den Preisen finden Sie in den Nutzungsbedingungen und unter: https://lightyear.com/eu/pricing.
- Der Werber und Adressat erhalten die Prämie nur, wenn der Adressat:
- einen Empfehlungslink verwendet hat, der von einem aktuellen anspruchsberechtigten Lightyear-Kunden zur Verfügung gestellt wurde;
- den Onboarding-Prozess abgeschlossen hat;
- mindestens 50 EUR oder 20.000 HUF auf sein Konto eingezahlt hat. Wenn der Adressat von einem Werber mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich geworben wurde, muss er einen Betrag auf sein Konto einzahlen, der 50 GBP entspricht.
- Der Adressat muss sein Lightyear-Konto (das Konto kann auch bei anderen Unternehmen der Lightyear-Gruppe eröffnet werden) innerhalb von 30 Tagen nach Nutzung des Empfehlungslinks mit dem entsprechenden Guthaben ausstatten, andernfalls erhalten weder der Empfehlende noch der Adressat die im Rahmen dieses Programms vorgesehene Prämie. Während dieses Zeitraums muss der Adressat die in Abschnitt 6 aufgeführten Schritte erfolgreich abschließen, um Anspruch auf die Prämie zu haben.
- Bei Prämien, die ausgezahlt werden können, erlaubt Lightyear sowohl dem Empfehlenden als auch dem Adressaten eine Auszahlung erst nach Ablauf von 30 Tagen nach Eingang der Prämie auf dem jeweiligen Konto. Wenn es sich bei der Prämie um eine Bruchteilaktie handelt, die verkauft wird, und/oder das Geld in eine andere Währung umgetauscht wird, gilt die Auszahlungsbeschränkung für den Betrag, der dem Wert der Prämie gemäß der Angaben in der App oder den Marketingmaterialien entspricht.
- Der Empfehlende kann maximal 5 Prämien pro Kalendermonat erhalten. Jeder Adressat hat nur Anspruch auf eine Anmeldeprämie.
- Erfolgreiche Empfehlungen, die sich für eine Prämie qualifizieren, können nicht in nachfolgende Zeiträume „übertragen“ werden – sie verfallen. Für Empfehlungen gilt der Zeitraum, in dem der Adressat den Empfehlungslink verwendet – nicht der Zeitraum, in dem er die Schritte abschließt, die ihn für eine Prämie qualifizieren (siehe Abschnitt 6).
- Für dieses Programm gelten die in den Nutzungsbedingungen von Lightyear festgelegten Definitionen großgeschriebener Begriffe, sofern sie hier nicht bereits definiert sind.
- Kunden von Lightyear haben solange Anspruch auf die Prämie, wie sie reguläre Kunden der Lightyear Group sind. Kunden, deren Konten gelöscht, gesperrt oder anderweitig deaktiviert wurden, haben keinen Anspruch auf die Teilnahme an diesem Programm. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Wenn entweder der Empfehlungsgeber oder der Adressat im Vorfeld der Prämienauszahlung kein Kunde der Lightyear Group mehr ist, verlieren beide Parteien ihren Anspruch auf die Prämie. Falls die Prämie ausgezahlt wurde, bevor die oben beschriebene Situation eintrat, kann die Auszahlung nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Löschung, Sperrung oder sonstigen Deaktivierung des Kontos widerrufen werden.
- Prämien werden normalerweise innerhalb von 5 Tagen nach Qualifizierung vergeben – dies kann jedoch nicht garantiert werden. Es findet kein Schadensersatz statt, sollte die Prämie später als 5 Tage nach der Qualifizierung gutgeschrieben werden. Eine Auszahlung von Barmitteln ist frühestens 30 Tage nach Vergabe der Prämie möglich.
- Lightyear bietet keine Anlageberatung an – Kunden müssen ihre eigenen Investitionsentscheidungen treffen oder sich von einem unabhängigen professionellen Berater beraten lassen. Nichts in diesem Programm stellt eine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten bestimmter Wertpapiere dar.
- Lightyear behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu schließen. Wir benachrichtigen Sie bezüglich sämtlicher Änderungen am Programm und/oder seinen Bedingungen mittels Aktualisierung der Programmbedingungen. Wir empfehlen Ihnen, die Lightyear-Website regelmäßig auf solche Aktualisierungen zu überprüfen.
- Lightyear hält den Empfehler auf dem neuesten Stand, wie weit die eingeladenen Adressaten mit ihrem Onboarding-Prozess sind; darüber hinaus findet er deren Namen in seinem Konto aufgelistet.
Gesamte Vereinbarung
- Jeder Empfehler ist der eigentliche Absender der im Rahmen dieses Programms durchgeführten Einladung, dementsprechend müssen alle einschlägigen Gesetze eingehalten werden. Es muss eine Empfehlung erstellt und in angemessener Weise unter Freunden, Kollegen und Familienmitgliedern verteilt werden. Mit der Einladung bestätigt der Empfehlende, dass er über die entsprechende Befugnis und Zustimmung verfügt. Der Massenversand von E-Mails, Empfehlungen an Fremde oder jede andere Nutzung der Dienste dieses Programms in einer nicht vorgesehenen Weise ist ausdrücklich verboten und ein unmittelbarer Kündigungsgrund.
- Lightyear ist nicht verpflichtet, das Programm oder die entsprechende Kommunikation zu überwachen, kann dies jedoch tun, beispielsweise E-Mail-Nachrichten blockieren, Inhalte entfernen oder die Nutzung des Programms untersagen. Empfehler, die sich nicht an das Gesetz halten, einschließlich der Gesetze über das Versenden unerwünschter E-Mails, sind verpflichtet, Lightyear in Bezug auf jegliche Haftungsansprüche und Kosten zu entschädigen, die durch solche unerwünschten E-Mails entstehen.
- Die Nutzer sind für die Geheimhaltung sämtlicher Anmeldedaten verantwortlich und tragen die volle Verantwortung für alle Aktivitäten, die unter Verwendung dieser Daten durchgeführt werden. Der Nutzer verpflichtet sich, Lightyear unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er einen unbefugten Zugriff auf sein Konto vermutet. Der Nutzer stimmt zu, dass Lightyear nicht für Verluste oder Schäden haftet, die durch die unbefugte Nutzung seiner Anmeldedaten entstehen.
Missbräuchliches Verhalten
- Der Zweck dieses Programms ist es, Lightyear bei neuen Kunden vorzustellen, die die von Lightyear angebotenen Lösungen aktiv nutzen möchten. Wenn Lightyear ein missbräuchliches Verhalten feststellt, bei dem dieses Programm dem eigentlichen Zweck zuwider genutzt wird, kann Lightyear betreffende Kunden jederzeit von der Teilnahme am Programm ausschließen. Wenn Ihr Programm in der Vergangenheit aufgrund von missbräuchlichem Verhalten deaktiviert wurde, kann es nicht reaktiviert werden. Wenn die Prämie trotz missbräuchlichen Verhaltens bereits gewährt wurde, kann Lightyear sie vom Konto des betreffenden Kunden zurückbuchen.
- Unter missbräuchlichem Verhalten verstehen wir beispielsweise:
- den Versand von Masseneinladungen an Adressaten, die anschließend ihr Konto mit dem für den Erhalt der Prämie erforderlichen Mindestbetrag ausstatten, um infolge das gesamte Guthaben abzubuchen;
- die öffentliche Weitergabe von Empfehlungslinks auf Social Media oder anderweitig online;
- die Inanspruchnahme von Empfehlungen, die öffentlich auf Social Media geteilt wurden;
- der Versand von Masseneinladungen an Adressaten, von denen eine klare Mehrheit (60 % oder mehr) die Lightyear-App nicht sinnvoll oder in guter Absicht verwendet.
Steuern
- Für den Gesamtwert der Aktien kann bei Veräußerung Kapitalertragssteuer anfallen. Sie können den Wert jeder Aktie bei der Ausgabe und/oder dem Verkauf mittels der Portfolioanzeige Ihrer App überprüfen.
- Die Höhe der Steuern hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie sich bezüglich der steuerlichen Implikationen unsicher sind, sollten Sie sich von einem Steuerfachmann beraten lassen. Lightyear übernimmt keine Verantwortung für steuerliche Folgen im Zusammenhang mit dieser Prämie.