Lightyear Promotion-Bedingungen

Lightyear Europe AS (Lightyear“) ist von der estnischen Finanzaufsichtsbehörde unter der Lizenznummer 4.1-1/31 als Investmentfirma zugelassen und reguliert. Lightyear ist ein in Estland eingetragenes Unternehmen mit der Firmennummer 16235024 und dem eingetragenen Sitz in Volta 1, Tallinn, 10412, Estland.

Lightyear Promotion-Bedingungen

Datum: Version 5, 13. Februar 2025
Lightyear führt Promotionen (Promotion) gemäß diesen Bedingungen (Bedingungen) über die Lightyear-App durch.
Promotionen finden gemäß den allgemeinen Nutzungsbedingungen von Lightyear statt. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Bedingungen und den allgemeinen Nutzungsbedingungen haben die allgemeinen Nutzungsbedingungen Vorrang.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Bedingungen regeln zeitlich begrenzte Promotionen, die von Lightyear oder den Affiliate-Partnern von Lightyear (Affiliates) angeboten werden. Eine Promotion bietet berechtigten Kunden während des Aktionszeitraums (gemäß App) eine Prämie (Prämie), sofern die Teilnahmeanforderungen sowie alle für die Aktion spezifischen Bedingungen erfüllt sind.
  2. Die Prämie hängt von der Aktion ab. Art und Kriterien jeder einzelnen Promotion werden in der App oder den Marketingmaterialien angegeben. Bei der Prämie kann es sich um einen Vorteil (z. B. den Wegfall bestimmter Gebühren), eine Bruchteilaktie mit einem bestimmten vorher festgelegten Wert oder eine alternative Prämie gemäß unserer Mitteilung handeln.
  3. Wenn eine Einzelperson eine Prämie einlösen möchte, die auf ein Konto überwiesen werden muss (wie etwa Geldprämien oder Bruchteilaktien), kommt für diesen Zweck nur das primäre Lightyear-Konto des betreffenden Kunden infrage. Diese Voraussetzung gilt auch für Rechtsgebiete, in denen Kunden mehrere Konten eröffnen dürfen. Nichtmonetäre Prämien (z. B. Gebührenbefreiungen) unterliegen nicht dieser Anforderung.
  4. Eine Prämie in Form einer Bruchteilaktie in Höhe eines vorher festgelegten Betrags kann durch Platzieren einer entsprechenden Marktorder via Lightyear-App beansprucht werden. Dieser Auftrag kann nicht storniert oder anderweitig modifiziert werden. Wird diese Prämie zu einem Zeitpunkt eingelöst, an dem der Markt, an dem die Bruchteilaktie handelbar ist, geschlossen ist, kann die Auszahlung erst erfolgen, sobald der Markt öffnet und der Auftrag ausgeführt wird. Mit Einlösung der Prämie erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass:
  • Lightyear bietet im Zuge der Bereitstellung der Prämie für anspruchsberechtigte Kunden keine Anlageberatung oder -empfehlung.
  • Die Prämie gewährt dem berechtigten Kunden eine Bruchteilaktie im Wert der Prämienhöhe, er hat jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Bruchteilaktien. Die Anzahl der vom Kunden erhaltenen Bruchteilaktien hängt vom Marktpreis zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung ab.
  • Für die Prämie gelten die üblichen Lightyear-Gebühren. Hierbei wird im Zuge der Umrechnung in USD für den Auftrag der Bruchteilaktie eine Währungsumrechnungsgebühr von der Prämie abgezogen. Weitere Einzelheiten zu den Preisen finden Sie in den Nutzungsbedingungen und unter: https://lightyear.com/pricing.
  1. Für Prämien, die abgehoben werden können, gilt eine Wartefrist von 30 Tagen (oder länger, je nach Angabe in der Lightyear-App) ab Eingang der Prämie auf dem Konto des Kunden. Wenn es sich bei der Prämie um eine Bruchteilaktie handelt, die verkauft wird, und/oder das Geld in eine andere Währung umgetauscht wird, gilt die Auszahlungsbeschränkung für den Betrag, der dem Wert der Prämie gemäß der Angaben in der App oder den Marketingmaterialien entspricht.
  2. Lightyear behält sich das Recht vor, Promotionen bei Bedarf jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu verlängern oder zurückzuziehen, z. B. aus rechtlichen, regulatorischen oder sonstigen Gründen. Wenn die Aktion vorzeitig endet, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen qualifizierten Anträge berücksichtigt. Wir behalten uns das Recht vor, Kunden jederzeit von der Teilnahme an Promotionen auszuschließen, wenn sie die entsprechenden Bedingungen nicht erfüllen.
  3. Promotionen richten sich an Kunden, die die in diesen Bedingungen beschriebenen Anforderungen erfüllen. Ein Kunde kann jede spezifische Aktion einmal – oder wie anderweitig in der App oder Marketingmaterialien angegeben – in Anspruch nehmen. Eine Promotion kann nicht zusammen mit anderen von Lightyear angebotenen Prämien (wie etwa Empfehlungsprämien) genutzt werden.
  4. Lightyear bietet keine Anlageberatung an – Kunden müssen ihre eigenen Investitionsentscheidungen treffen oder sich von einem unabhängigen professionellen Berater beraten lassen. Nichts im Zusammenhang mit der Promotion stellt eine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten einer bestimmten Investition dar.
  5. Der Zweck dieser Aktion ist es, Lightyear bei neuen Kunden vorzustellen, die die von Lightyear angebotenen Lösungen aktiv nutzen möchten. Wenn Lightyear ein missbräuchliches Verhalten feststellt, bei dem diese Aktion dem eigentlichen Zweck zuwider genutzt wird, kann Lightyear betreffende Kunden jederzeit von der Teilnahme ausschließen. Wenn Ihre Promotion in der Vergangenheit aufgrund von missbräuchlichem Verhalten deaktiviert wurde, kann sie nicht reaktiviert werden. Wenn die Prämie trotz missbräuchlichen Verhaltens bereits gewährt wurde, kann Lightyear sie vom Konto des betreffenden Kunden zurückbuchen.

Steuern

  1. Für den Gesamtwert der Instrumente kann bei Veräußerung Kapitalertragssteuer anfallen. Sie können den Wert jedes Instruments bei der Ausgabe und/oder dem Verkauf mittels der Portfolioanzeige Ihrer App überprüfen.
  2. Die Höhe der Steuern hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie sich bezüglich der steuerlichen Implikationen unsicher sind, sollten Sie sich von einem Steuerfachmann beraten lassen. Lightyear übernimmt keine Verantwortung für steuerliche Folgen im Zusammenhang mit dieser Prämie.